Islamisches Urteil ueber denjenigen der die gesamten Plichtgebete
oder einen Teil davon aus Nachlaessigkeit unterlaesst
بســـــم الله الرحمن الرحيم
Islamischer Urteil ueber denjenigen, der nachlaessig (aus Faulheit) ein Pflichtgebet unterlaesst, mit der Anerkennung, das dies eine Pflicht ist (er erkennt, an, das die fuenf Gebete fuer jeden Muslim eine Pflicht sind)
oder einen Teil davon aus Nachlaessigkeit unterlaesst
بســـــم الله الرحمن الرحيم
Islamischer Urteil ueber denjenigen, der nachlaessig (aus Faulheit) ein Pflichtgebet unterlaesst, mit der Anerkennung, das dies eine Pflicht ist (er erkennt, an, das die fuenf Gebete fuer jeden Muslim eine Pflicht sind)
Frage: Wie ist das islamische Urteil ueber denjenigen, der eines der fuenf Pflichtgebete unterlassen hat, wie zum Beispiel das Fajrgebet (Morgengebet) und er sagt, dass er das Gebet als eine Pflicht ansieht, aber er hat es, wegen seiner Nachlaessigkeit und Faulheit unterlassen?
Und wird er belohnt fuer die anderen vier Pflichtgebete, welche er gebetet hat, und nur bestraft fuer das Unterlassen von einem Pflichtgebet?
Und wird er belohnt fuer die anderen vorangegangenen guten Taten, wie zum Beispiel der Froemmigkeit zu den Eltern und der Bindung zur Familie (Silatur Raham) und anderen frommen Taten?
Antwort: Die Einhaltung der fuenf Pflichtgebete ist seine Pflicht, so wie es Allah der Erhabene im Quran gesagt hat: Haltet die Gebete ein und das mittlere Gebet.
Sura Al Baqarah / Ajat 238
Und Allah der Erhabene sagte: Und denjenigen, die ihre Gebete einhalten.
Sura Al Muminun / Ajat 9
Wer ein Pflichtgebet vorsaetzlich (absichtlich) unterlassen hat, so ist es als haette es alle Pflichtgebete unterlassen. Seine restlichen Gebete werden nicht akzeptiert und auch keine Tat von ihm, bis er sich zum Gebet erhebt und alle Gebete bewahrt (sie alle betet).
Auch wenn er die Gebete (5 Pflichtgebete) als seine Pflicht anerkennt, so reicht seine Anerkennung, das die Gebete (5 Pflichtgebete) Pflicht sind bei der Verrichtung der Gebete nicht, da er mit dem absichtlichen Unterlassen des Gebets ein Unglaeubiger wird und grossen Unglauben (Kuffar Akbar) begeht.
Auch wenn man die Verrichtung des Gebets als Pflicht ansieht, so ist die richtigere Aussage der Gelehrten, dass man damit (dem absichtlichen Unterlassen eines Gebets) ein Unglaeubiger wird und grossen Unglauben begeht, wegen der Aussage des Propheten صلى الله عليه و سلم , der sagte: „Zwischen dem Mann und dem Unglauben (Kufr) und der Beigesellung (Shirk) ist das Unterlassen des Gebets“ (Sahih Muslim – Nr 116), und wegen seiner صلى الله عليه و سلم Aussage: „Die Sache welche uns von den Unglaeubigen trennt ist das Gebet, so wer das Gebet unterlaesst ist dadurch unglaeubig geworden“, (Musnad Imam Ahmad Bin Hanbal – Nr. 22987 / Sunnan At Tirmidhi – Nr. 2545 / Sunnan An Nasai – Nr. 459 / Ibn Maja – Nr. 6734 / Sheikh Al Albani hat diese Ueberlieferung in seinem Buch „Mishka Al Masabih“ als gesund eingestuft), herausgebracht hat diese Ueberlieferung Imam Ahmad und vier von Ahl As Sunnan, mit einer gesunden (Sahih) Ueberlieferungskette.
(Musnad Ahmad Bin Hanbal – Nr. 22987 / Sunnan An Nasai – Nr. 462 / Sunnan At Tirmidhi – Nr. 2545 / Sunnan Ibn Maja – Nr. 1069 / Sunnan Ad Darqutni – Nr. 1771 / Sunnan Al Bayhaqqi – Nr. 6734)
Und bei Allah ist der Erfolg, moege Allah unseren Propheten Muhammad, seine Familie und seine Gefaehrten segnen!
Von Lajanatu Ad Daaima
(As Sheikh Abdul Aziz Bin Baz رحمه الله , As Sheikh Salah Al Fawzan حفظه الله usw.)
Auf der offiziellen Internetseite:
http://www.alifta.net/fatawa/fatawaDetails.aspx?BookID=3&View=Page&PageNo=6&Pag eID=11773&languagename=
Von Lajanatu Ad Daaima
(As Sheikh Abdul Aziz Bin Baz رحمه الله , As Sheikh Salah Al Fawzan حفظه الله usw.)
Auf der offiziellen Internetseite:
http://www.alifta.net/fatawa/fatawaDetails.aspx?BookID=3&View=Page&PageNo=6&Pag eID=11773&languagename=
Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله erwaehnte in seinem Buch "As Sharh Al Mumtaa Ala Zaad Al Musaqna":
Einige Gelehrte sind der Meinung, dass derjenige der ein Gebet (eines der 5 Pflichtgebete) unterlassen hat, damit zum Unglaeubigen geworden ist, und einige von den Gelehrten sind der Meinung, dass derjenige der zwei Gebete (2 der Pflichtgebete) unterlassen hat, damit zum Unglaeubigen geworden ist.
Und einige der Gelehrten sind der Meinung, dass derjenige der zwei Gebete unterlassen hat zum Unglaeubigen wird, wenn das Gebet (Pflichtgebet) nicht gebetet wurde und die Zeit wo man das das nachfolgende Gebet (Pflichtgebet) beten kann, bereits begonnen hat.
Also wenn er das Fajrgebet (Morgengebet) unterlassen hat und die Zeit verstrichen ist in der man das Fajrgebet beten kann, so wird er mit dieser Tat zum Unglaeubigen, oder wenn er das Dhuhrgebet (Mittagsgebet) unterlassen hat, so wird er ein Unlaeubiger wenn die Zeit fuer das Asrgebet (Nachmittagsgebet) begonnen hat und er das Dhuhrgebet nicht gebetet hat.
Was aber aus den Beweisen hervorgeht ist, dass er damit nicht Unglaeubig wird, wenn er das Gebet nicht immerwaehrend (staendig) unterlaesst!
Die Erklaerung vom immerwaehrenden Unterlassen des Gebets ist: Wenn er sich entschlossen hat, dass er das Gebet (vollstaendig) unterlaesst, das heisst er betet nicht das Dhuhrgebet (Mittagsgebet), nicht das Asrgebet (Nachnittagsgebet), nicht das Maghribgebet (Gebet wenn die Sonne untergeht), nicht das Ishagebet (Nachtgebet) und nicht das Fajrgebet (Morgengebet), so wurde er damit unglaeubig.
Das heisst, wenn er aber ein Pflichtgebet oder zwei Pflichtgebete betet, so wird er damit nicht unglaeubig, den dies bestaettigt nicht, das er das Gebet (vollstaendig) unterlassen hat!
Der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: „Zwischen dem Mann und dem Unglauben (Kufr) und der Beigesellung (Shirk) ist das Unterlassen des Gebets“ (Sahih Muslim – Nr 116), und er صلى الله عليه و سلم sagte nicht: …ist das Unterlassen eines Gebets (eines der Pflichtgebete).
Was aber die Ueberlieferung betrifft, dass der Prophet صلى الله عليه و سلم gesagt hat: „Wer ein vorgeschriebenes Gebet (Pflichtgebet) absichtlich unterlaesst, so hat sich Allahs Obhut ( Schutz) von ihm frei gemacht (er steht nicht mehr unter dem Schutz Allahs / Musnad Imama Ahmad – Nr.22128, Sheikh Al Albani hat diese Ueberlieferung in „Sahih At Taghrib wa At Tarhib“ als Sahih / gesund eingestuft / Ibn Hajr رحمه الله sagte: Dies bedeutend, das damit der Respekt fuer ihn weggefallen ist, da er mit diesem Unterlassen, sich selber der Strafe des Inhaftierens ausgesetzt hat, dies ist die Meinung von einer Gruppe von Gelehrten, und er hat sich selber der Toetung als Strafe fuer die Uebertretung eines Gesetzes von Allah ausgesetzt, und nicht weil er Unglauben begonnen hat, die Strafe / Toetung wird vollstreckt mit der Bedingung, das die Zeit in der man das Gebet verrichten kann verstrichen ist und mit der Bedingung, dass ihm das Gebet in der Zeit wo er das Gebet verrichten konnte befohlen wurde, dies ist die Meinung von unseren shafiistischen Imamen. Wenn er getoetet wird da er damit grossen Unglauben begonnen hat, also wenn man ihn durch diese Tat zum Unglaeubigen erklaert, so betet man das Totengebet nicht fuer ihn noch beerdigt man ihn auf den Graebern der Muslime, dies wird von Ahmad und anderen berichtet / Sharh Mashka Al Masabih Lil Qari – Al Bab: Al Kabair – Al Juz: 1 – As Safha: 310) ,so gibt es in der Richtigkeit (Bedeutung) etwas auf dass man sein Augenmerk richten muss, da es der Grundlage des Islams entspricht, dass derjenige der ein vorgeschriebenes Gebet absichtlich unterlaesst auf dem Islam verbleibt (kein Unglaeubiger wird), so sagen wir nicht dass er ein Unglaeubiger geworden ist, ausser wenn wir dies mit Gewissheit wissen, und in diesem Fall ist dies nicht mit Gewissheit erwiesen, dass er durch diese Tat ein Unlaeubiger wird.
So ist die Grundlage des Islams, das dieser bestimmte Mann (der sich nicht entschlossen hat, dass er das Gebet vollstaendig unterlaesst) Muslim ist, und er wird nicht zum Unlaeubigen erklaert, ausser mit einem sicheren Beweis der ihn des grossen Unglaubens bezichtigt, und ihn damit aus dem Islam ausschliesst.
Einige Gelehrte sagten: Wer aus Nachlaessigkeit (Faulheit) das Gebet (alle 5 Pflichtgebete) unterlaesst, wird nicht unglaeubig.
Die Aussage von Imam Ahmad رحمه الله ist, das wer das Gebet (alle 5 Pflichtgebete) aus Nachlaessigkeit (Faulheit) unterlaesst ist dadurch unglaeubig geworden (auch wenn die Person der Ueberzeugung ist, das die 5 Pflichtgebete eine Pflicht fuer jeden Muslim ist, sie aber die 5 Gebete aus Faulheit unterlaesst. Und wenn eine Person der Meinung ist, das die 5 Pflichtgebete nicht Pflicht fuer jeden Muslim ist, so ist sie durch diese Meinung bereits unglaeubig geworden) und diese Meinung ist die wahrscheinlichere.
Und die Beweise liefert der Quran und die Sunnah des Gesandten صلى الله عليه و سلم und die Aussagen der Salaf (frommen Vorgaenger) und die richtigen Betrachtung.
Was die Beweise im Quran sind, so ist eine davon die Aussage von Allah ueber die Goetzendiener: Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brueder in der Religion. Wir legen die Zeichen ausfuehrlich dar, fuer die Leute die Bescheid wissen (Sura At Tawbah / Ajat 11), so hat Allah es zur Bedingung gemacht, das drei Bedingungen erfuellt sein muessen, die bestaetigen, dass man ein Brueder im Islam ist:
1. Bereuen / Sich Allah reuevoll zuwenden / Allah um Verzeihung bitten wegen der Beigesellung (Shirk / Polytheismus)
2. Die Gebete (5 Pflichtgebete) verrichten
3. Die Abgabe (Az Zakah / Die Armensteuer) verrichten
Die Beweise zeigen uns, dass eine Person nicht unser Bruder in der Religion sein kann, wenn er nicht betet und die Abgabe (Zakah / Armensteuer) nicht verrichtet, auch wenn er sich reuevoll Allah zuwendet und Ihn um Verzeihung bittet wegen dem Shirk / Polytheismus (er bittet Allah um Verzeihung wegen der Beigesellung / Shirk und unterlaesst diesen).
Und die Brueder in der Religion, fallen nicht von der Religion ab (sie werden nicht Unglaeubig) wegen Suenden, auch nicht wenn die Suenden gewaltig sind (Al Kabair), so wie es Allah der Erhabene im Quran im Vers der Wiedervergeltung sagte: Oh die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung fuer die Getoeteten: Der Freie fuer den Freien, der Sklave fuer den Sklaven und die Frau fuer die Frau. Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung der Ansprueche in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen (Sura Al Baqarah / Ajat 178), somit wurde festgesetzt, dass der Getoetete der Bruder von demjenigen ist, der ihn vorsaetzlich getoetet hat, wie es auch bei den zwei sich bekaempfenden Gruppen von Glaeubigen (Muslimen) der Fall ist, als Allah der Erhabene gesagt hat: Und wenn zwei Gruppen von den Glaeubigen miteinander kaempfen, so stiftet Frieden zwischen ihnen. Wenn die eine von ihnen gegen die andere widerrechtlich vorgeht, dann kaempft gegen diejenige, die widerrechtlich vorgeht, bis sie zu Allahs Befehl zurueckkehrt…Die Glaeubigen sind doch Brueder. So stiftet Frieden zwischen euren Bruedern und fuerchtet Allah, auf das ihr Erbarmen finden moeget (Sura Al Hugarat / Ajat 9-10), deswegen fallen die Brueder nicht vom Glauben ab auch wenn sie sich bekaempfen (gegenseitig toeten), aber es zaehlt zu den grossen Suenden / Kabair Ad Dhunub (wer aber einen Muslim vorsaetzlich toetet oder Selbstmord begeht und er denkt das dies erlaubt ist, so wird er dadurch zu einem Unglaeubigen. Allah der Erhabene sagt im Quran: Es steht keinem Glaeubigen zu einen anderen Glaeubigen zu toeten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Glaeubigen aus Versehen toetet, der hat einen glaeubigen Sklaven zu befreiene und ein Blutgeld an seine Angehoerigen auszuhaendigen, es sei denn, sie erlassen es ihm als Almosen / Surah An Nisa – Ajat 92. Allah der Erhabene sagt weiter: Und wer einen Glaeubigen vorsaetzlich toetet, dessen Lohn ist die Hoelle, ewig darin zu bleiben. Und Allah zuernt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm eine gewaltige Strafe / Sura An Nisa – Ajat 93, die Bedeutung davon ist, dass derjenige unglaeubig wird und fuer immer in der Hoelle verbleiben wird, der das Toeten ((die Toetung eines Muslims oder der Selbstmord)) als erlaubt ansieht, obwohl Allah dies klar und deutlich an mehreren Stellen vom Quran verbietet. Wer aber einen Muslim vorsaetzlich toetet, und er leugnet nicht das Allah dies verboten hat, so gibt es einige Aussagen der Gelehrten dazu: Sheikh Salah Al Fawzan حفظه الله sagt, das es zwei Arten fuer „Khulud“ ((fuer immer / ewig)) gibt, die eine Bedeutung ist wie schon in der ungefaehren Uebersetzung erwaehnt, immer / ewig und die zweite Bedeutung ist fuer lange Zeit, und in dieser erwaehnten Ajat ((Sura An Nisa – Ajat 93)) sind sich Ahl As Sunnah einig, das „Khulud“ fuer eine lange Zeit steht und nicht fuer immer / ewig. Einige Gelehrte sind der Meinung, dass die Person welche vorsatzlich einen Muslim toetet, die Strafe verdient fuer immer in der Hoelle zu verbleiben, wegen dem was er gemacht hat, er aber fuer diese Tat nicht fuer immer in die Hoelle geht, wenn er auf dem Tawhid / Monotheismus gestorben ist und ihm vielleicht vergeben wird durch die Barmherzigkeit Allahs und er durch Allahs Barmherzigkeit vielleicht gar nicht in die Hoelle kommt, sie nehmen die Aussage Allahs als Beweis: Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm etwas beigesellt. Doch was ausser diesem ist, vergibt Er, wem er will / Sura An Nisa – Ajat 48, das ist die Meinung von Abu Hureirah und anderen. Der Vers im Quran: Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm etwas beigesellt. Doch was ausser diesem ist, vergibt Er, wem er will / Sura An Nisa – Ajat 48, deutet darauf hin, das die Tawbah ((sich Allah reuevoll zuwenden / Allah um Verzeihung bitten)) von demjenigen, der einen Muslim vorsaetzlich getoetet hat bei Allah akzeptiert wird, er ist aber verpflichtet eine Kaffara ((Wiedergutmachung / Suehne)) zu machen, dies beinhaltet die Freilassung eines Glaeubigen Sklaven, wenn er dies nicht kann, so muss er zwei Monate am Stueck fasten, und wenn die Familie des getoeteten die Wiedervergeltung ((Qissas)), also seinen Tod fordern, so muss er keine Kaffara machen, den sein Tod ist seine Kaffara. Die Khawarij sehen diese Ajat als Beweis, dass man unteranderem mit der vorsaetzlichen Toetung eines Glaeubigen unglaeubig wird ((auch wenn er nicht leugnet, dass Allah diese Tat verboten hat und daran glaubt)) und fuer immer in der Hoelle verbleiben wird, diese Ansicht ist aber falsch und zeigt das falsches Versaendnis der Khawaridj, und es zeigt, dass sie den Quran ohne Wissen so deuten wie sie es fuer richtig halten, in diesem Fall, dass sie das offensichtliche nehmen ohne dafuer nach Beweisen zu suchen, sie sprechen die Muslime anhand grosser Suenden zu Unlaeubigen. Der Beweise, dass der Person, die vorsaetzlich einen Glaeubigen toetet oder Selbstmord begeht verziehen wird ((wenn er nicht leugnet und daran glaubt das Allah dies verboten hat)), findet man unteranderem im Quran, Allah der Erhaben sagt: Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm etwas beigesellt. Doch was ausser diesem ist, vergibt Er, wem er will / Sura An Nisa – Ajat 48, und weiter sagt Allah: Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seelen toeten, die Allah zu toeten verboten hat, ausser aus einem rechtmaessigen Grund, und die Unzucht begehen. Wer das tut hat die Folgen der Suende zu erleiden, die Strafe wird ihm am Tage der Auferstehung vervielfacht und ewig wird er darin in Schmach bleiben, ausser demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut, jenen wird Allah ihre boesen Taten gegen gute eintauschen und Allah ist stets Allvergebend und Barmherzig / Sura Al Furqan – Ajat 68 - 71, das vorsaetzliche Toeten eines Glauebigen, der Selbstmord und die Unzucht gehoeren zu den grossen Suenden und man verbleibt mit ihnen auf dem Islam, wenn man diese Suenden nicht als erlaubt ansieht. Wie oben bereits erklaert, ist die wahrscheinlichste Meinung, dass die Person welche einen Muslim vorsaetzlich getoetet hat, die ewige Strafe in der Hoelle verdient hat, sie aber fuer diese Tat nicht fuer immer in der Hoelle verbleiben wird, wenn sie auf dem Tawhid ((Monotheismus)) gestorben ist, und vielleicht verzeiht Allah dieser Person durch Seine Barmherzigkeit und sie wird deshalb nicht mit der Hoelle bestraft und vielleicht wird sie fuer eine unbestimmt Zeit in der Hoelle bestraft, dies wegen der Aussage von Allah: Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm etwas beigesellt. Doch was ausser diesem ist, vergibt Er, wem er will / Sura An Nisa – Ajat 48. Und Allah weiss es am besten!).
Was aber den Verweigerer der Zakat (Armensteuer) betrifft, so gibt es Gelehrte welche der Meinung sind, das wer diese Pflicht verweigert ein Unglauebiger ist, und dies wird von Imam Ahmad رحمه الله berichtet.
Jedoch steht diese Aussage im Wiederspruch zu dem was gesichert (nachgewiesen) in Sahih Muslim vorkommt, naehmlich dass derjenige der von Allah Reichtum in Form von Gold oder Silber bekommen hat und die Zakat dafuer nicht abgegeben hat, „dass dieser seinen Weg sieht, welcher entweder ins Paradies oder ins Hoellenfeuer fuehrt“ (Sahih Muslim, Nr. 1647 & Nr. 1648), und dies laesst erkennen, dass er kein Unglaeubiger ist, den wenn er ein Unglaeubiger waere, so gaebe es keinen Weg der ins Paradies fuehrt.
Was die Beweise betreffen, welche in der Sunnah zu finden sind, so sagte der Prophet صلى الله عليه و سلم : „Zwischen dem Mann und dem Unglauben (Kufr) und der Beigesellung (Shirk) ist das Unterlassen des Gebets“ (Sahih Muslim – Nr 116), und er صلى الله عليه و سلم sagte: „Die Sache welche uns von den Unglaeubigen trennt ist das Gebet, so wer das Gebet unterlaesst ist dadurch unglaeubig geworden“, (Musnad Imam Ahmad Bin Hanbal – Nr. 22987 / Sunnan At Tirmidhi – Nr. 2545 / Sunnan An Nasai – Nr. 459 / Ibn Maja – Nr. 6734 / Sheikh Al Albani hat diese Ueberlieferung in seinem Buch „Mishka Al Masabih“ als gesund eingestuft) das Zwischen (in der Ueberlieferung) fordert eine Trennung zwischen zwei Sachen, so ist dies eine Grenze und das andere ein Grenze.
Und seine صلى الله عليه و سلم Aussage in der Ueberlieferung: „Dem Unglauben“, so kam der Artikel (dem) als Hinweis, dass dies die wirkliche Bedeutung ist, und das dieser Unglauben die Realitat ist und damit nicht kleiner Unglauben gemeint ist (welcher einem nicht aus dem Islam austreten laesst, wie zum Beispiel das Schwoeren auf jemanden anderen ausser Allah usw.).
So hat Sheikh Al Islam Ibn Taymia رحمه الله in seinem Buch „Iqtida As Siratal Mustaqim“ auf dies hingewiesen, naemlich dass der Prophet صلى الله عليه و سلم nicht Unglauben gesagt hat, so wie er صلى الله عليه و سلم das in dieser Ueberlieferung gesagt hat: „Zwei Dinge bei den Menschen sind Unglauben: Dem Herabsetzen (Schlechtmachen) von Leuten anhand ihrer Abstammung und dem Klagen fuer die Toten (das Erheben der Stimme durch Weinen fuer die Toten), nein vielmehr hat er صلى الله عليه و سلم gesagt: „Zwischen dem Mann und dem Unglauben (mit der Betonung auf „dem“ / Artikel), gemeint ist mit diesem Unglauben der absolute Unglauben, mit demjenigen man aus dem Islam austritt.
Was die Aussagen der Sahaba (Gefaehrten des Propheten) رضي الله عنهم betreffen, so sind ihre Aussagen viele (das derjenige, welcher das Gebet aus Nachlaessigkeit / Faulheit unterlaesst, ein Unglauebiger ist). Es wird von 26 Sahaba berichtet, welche dieser Meinung sind, unter ihnen Umar Ibn Al Khatab رضي الله عنه , und es wird von Abdullah Bin Shaqiq رحمه الله einem Tabaain (Muslime der zweiten Generation, welche nach den Gefaehrten des Propheten / Sahaba صلى الله عليه و سلم kamen) die allgemeine Aussage der Sahaba ueberliefert, naemlich dass derjenige der das Gebet unterlassen hat ein Unglaeubiger ist.
So sagte er: „Die Sahaba (Gefaehrten des Propheten صلى الله عليه و سلم) sahen nichts von den Taten welche man unterlaesst als (den absoluten) Unglauben an, ausser das Unterlassen des Gebets“.
Und wegen dem berichtete der beruehmte Imam Ishaq Bin Rahawayyh رحمه الله vom Konsens (ubereinstimmende Meinung) der Sahaba in dieser Sache, er sagte: „Es hat nicht aufgehoert, dass die Menschen zur Epoche der Sahaba sagen: Der Unterlasser des Gebets ist ein Unglaeubiger“!
Was die richtige Betrachtung betrifft, so sagt diese: Das jede Person welche bei Verstand ist und in ihrem Herzen nur der geringste Glaube, der Glaube wie das Gewicht eines Staeubchens vorhanden ist, das es fuer diese Person nicht moeglich ist, dass sie auf dem Unterlassen des Gebets verharrt, und diese Person weiss von der Wichtigkeit des Gebets und das das Gebet im hoechsten Platz welches ein Mensch jemals erreicht hat, den Muslimen zur Pflicht erklaert wurde (Prophet Muhammad صلى الله عليه و سلم stieg durch Allahs Erlaubnis bis zum 7 Himmel empor um von dort die Plicht der 5 Gebete entgegenzunehmen / Lailat Al Miraaj)!
In dieser Nacht wurde das Gebet zuerst auf 50 Gebete vorgeschrieben aber danach verringert.
Und es ist notwendig (bestimmt), das man fuer das Gebet die Reinheit (Tahara) besitzt (es ist notwendig, dass man die rituelle Gebetswaschung / Wudu vollzieht, oder die grosser Reinigung / Ghusl vollzieht, wenn man zum Beispiel Geschlechtsverkehr hatte, oder nach der Menstruation usw., auch muessen die Kleider, der Koerper und der Gebetsplatz frei von Unreinheiten / Hajasat sein),und in diesem gibt es keine Meinungsverschiedenheit.
Wie es auch notwendig (bestimmt) ist, dass die Menschen die richtigen Kleider fuer das Gebet benutzen (Kleider welche die Scham / Aura bedecken: Die Maenner muessen in Kleider beten, welche von unterhalb des Bauchnabel bis oberhalb der Knie gehen und die Frauen haben ihren gesamten Koerper zu verhuellen, bis auf ihr Gesicht und ihre Haende usw.).
So wie kann es sein, das jemand bezeugt, das es keinen anbetungswuerdigeren Gott gibt ausser Allah (Ashadu An La Ilaha Ila Allah) und er auf dem Unterlassen des Gebets verharrt?
Wo doch diese Bezeugung (das es keinen anbetungswuerigeren Gott gibt ausser Allah) es noetwenig macht, dass man Allah mit der bedeutensten Anbetung von allen Anbetungen verehrt (dem Gebet)!
Dies (Glaubensbekenntnis) macht es unumgaenglich, dass man die Worte mit den Taten bestaettigt!
So ist es nicht moeglich, dass jemand etwas vorgibt (fuer sich in Anspruch nehmen) ohne dies zu machen (sich Muslim zu nennen und nicht beten), nein vielmehr ist derjenige, der dies macht ein Luegner bei uns!
Vom vorzueglichen Grossgelehrten As Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله
Wo: Kitab Sharh Al Mummtaa Ala Zaad Al Mustaqna / Kitab As Salah / Al Juz: 2 / As Safha: 29
Die Anmerkungen in Klammern () sind von Abu Umar Ibrahim Al Italy
Wo: Kitab Sharh Al Mummtaa Ala Zaad Al Mustaqna / Kitab As Salah / Al Juz: 2 / As Safha: 29
Die Anmerkungen in Klammern () sind von Abu Umar Ibrahim Al Italy