Das Herausgehen zum Jihaad (Krieg / Schlacht) ohne die Erlaubnis vom Wali Al Amr (Machthaber)
Frage: Allah moege (euch) dir das beste geben ! Der Fragesteller sagte: Wie sie (du) uns bereitst darauf hingewiesen hast, moege ِAllah euch (dir) das beste geben, dass man auf jeden Wali Al Amr (Machthaber, Koenig, Praesident usw.) hoert und ihm gehorcht und das man ihm nicht gehorcht, wenn er (Wali Al Amr) zu Sünden aufruft.
Nun gibt es in dieser Zeit einige Studenten des Wissens die sagen, das das Herausgehen zum Jihaad ohne die Erlaubnis vom Wali Al Amr erlaubt ist, wegen Grund das der Wali Al Amr (Machthaber, Koenig, Praesident usw.) zu Sünden aufruft oder den Jihaad verbietet.
Antwort: Der Jihaad (Krieg / Schlacht) gehoert zum Machtbefugnis des Wali Al Amr.
Wenn der Wali Al Amr aber zum Schneiden des Bartes aufruft, so ist das Ignoranz / Dummheit !
Wenn er also zum Schneiden des Bartes aufruft, gehoert dies zu seinem Machtbefugnis ?
Nein, dies gehoert nicht zu seinem Machtbefugnis !
Das gehoert zu den islamischen Gesetzen (Bestimmungen) !
Wenn er sagt: „Bete nicht in der Gemeinschaft !“
Gehoert dies zu seinem Machtbefugnis ? Nein !
In diesem Fall (Bartscheiden, nicht in der Gemeinschaft beten) gehorche ihm nicht !
Wenn er aber das Herausgehen zum Jihaad verbietet, so gehoert dies zu seinem Machtbefugnis und es macht es unumgaenglich, dass man auf ihn (Machthaber, Koenig, Praesident usw.) hoert und ihm gehorcht.
Wie auch das Gehorchen der Eltern.
Es ist unumgaenglich, das man den Eltern gehorcht, das Recht der Eltern ist vorgehend.
Ein Mann kam zum Propheten der Segen und Frieden auf ihm und bat ihn um die Erlaubnis fuer den Jihad, da sagte er der Segen und Frieden auf ihm: „Sind deine Eltern am Leben?“
Er sagte: „Ja“.
Da sagte er der Segen und Frieden auf ihm : „Der Jihad fuer dich, ist in dem, dass du zu ihnen (Eltern) guetig bist und auf sie hoerst (in einer anderen Ueberlieferung, befahl er, der Segen und Frieden auf ihm dass der Mann zurueck zu seinen Eltern zu geht) !“
Vom vorzueglichen Sheikh Salah Bin Fawzan Bin Abdullah Al Fawzan حفظه الله
Wo: Offiziellen Internetseite des Sheikhs / Fatawa / As Sawtiat/ Al Khuruj Liljihad Bidun Idhan Wali Al Amr
http://www.alfawzan.af.org.sa/node/6971