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Erklaerung von Jihaad “Fard Eiin” (Krieg der verpflichtend ist fuer jeden Muslim)

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  • Erklaerung von Jihaad “Fard Eiin” (Krieg der verpflichtend ist fuer jeden Muslim)

    Erklaerung von Jihaad “Fard Eiin”
    (Krieg der verpflichtend ist fuer jeden Muslim)

    بسم الله الرحمن الرحيم




    Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله sagte: “…und wegen dem sagten die Gelehrten das es fuer den Kampf (Krieg) “Fard Eiin” (verpflichtend fuer jeden Muslim) sein muss und dies wird in vier Angelegenheiten unterteilt:

    1. Wenn die Gruppe (Feinde) anruecken: Wegen der Aussage von Allah dem Erhabenen: Oh die ihr glaubt, wenn ihr auf diejenigen, welche unglaeubig sind trefft, waehrend sie (zur Schlacht) anruecken, dann kehrt ihnen nicht den Ruecken. Wer ihnen an diesen Tag den Ruecken kehrt, ausser er setzt sich zum Kampf ab, oder schliesst sich einer (anderen) Schar (Gruppe) an, zieht fuerwahr den Zorn von Allah zu und sein Zufluchtsort wird die Hoelle sein, ein schlimmer Ausgang (Al Anfal / 8).

    Der Prophet (der Segen und Frieden auf ihm) schrieb das Fliehen vom Schlachtfeld den grossen Suenden zu welche einem in die Hoelle bringen werden, doch hat Allah der Erhabene es seinen Diener leicht gemacht hat, und den Muslimen gestattet, wenn die Feinde anzahlmaessig mehr als doppelt so viele sind wie sie (die Muslime), dass sie vor dem Feind fliehen dürfen, wegen der Aussage von Allah des Erhabenen: Jetzt (aber) hat Allah es euch leicht gemacht. Er weiss ja, dass in euch Schwaches (angelegt) ist. Wenn es nun unter euch hundert Standhafte gibt, werden sie zweihundert besiegen und wenn es unter euch Tausend gibt, werden sie Zweitausend besiegen (Al Anfal / 66).
    Und wegen dem haben es die Gelehrten erlaubt dass man vor dem Feind flieht, wenn die Feinde mehr als doppelt so stark (Die Feinde anzahlmaessig mehr als doppelt so viele sind wie die Muslime) sind wie sie (die Muslime).

    2. Wenn der Imam (Anfuehrer der Muslime) zum Kampf aufruft, also wenn der Imam sagt: Geht raus und kaempft, so ist es Pflicht fuer jeden Muslim (Maenner sind hier gemeint, ohne Frauen und Kinder) dass er rausgeht um zu kaempfen, wegen der Aussage von Allah des Erhabenen: Oh die ihr glaubt, was ist mit euch, dass wenn zu euch gesagt wird: „Rueckt aus auf Allahs Weg!“, ihr euch schwer zur Erde sinken lasst? (At Tauba / 38)
    Und dies bedeutet, so neigen sie dazu sich zur Erde sinken zu lassen, und es ist bekannt, dass wer das diesseitige Leben vor dem Jenseits waehlt, dass er zu den Verlierer zaehlen wird, wegen der Aussage von Allah: Seid ihr mit dem diesseitigen Leben mehr zufrieden als mit dem Jenseits? Aber der Genuss des diesseitigen Lebens wird im Jenseits nur gering erscheinen (At Tawba / 38).

    3. Wenn der Feind das Land der Muslime belagert, und dies ist der Beleg (Beweis), als wir vor kurzem sagten, wenn der Feind das Land der Muslime belagert hat, so wird der Jihaad (Krieg) Plicht (Wajib / Fard Eiin) fuer jeden Muslim, weil es ein Verteidigungskrieg (Jihad Difaa) ist.
    Weil, wenn die Feinde (der Muslime) ihr Land belagern, so ist die Bedeutung davon, dass die Leute des Landes (Muslime) so zur Zielscheibe der Zerstoerung werden.
    Besonders in dieser unsere Zeit, wenn die Feinde ein Land belagern und den Strom und die Wasserzufuhr unterbrechen und die Gasquellen (wenn die Leute mit Gas kochen oder heizen usw.) und was dem so gleicht, den die Bedeutung davon ist, das so die Muslime zugrunde gehen weden.

    Die Verteidigung (Jihad Difaa) wird Pflicht für jeden Muslim (auch fuer Frauen in diesem speziellen Krieg / Verteidigungskrieg), solange sie etwas besitzen womit sie sich verteidigen koennen (und wenn es nur Steine usw. sind), somit wird die Verteidigung eine Pflicht (Wajib).

    4. Wenn man ihn braucht (er benoetigt wird): Die Bedeutung davon ist, das diese Person und genau diese Person gebracht wird (da er eine Faehigkeit oder Faehigkeiten besitzt die im Krieg gebracht werden usw.), so wird es fuer diese Person Pflicht (Wajib), das er in die Schlacht (Jihaad) zieht.

    Diese vier Angelegenheiten haben die Gelehrten رحمهم الله erwaehnt, die einen Kampf (Jihaad) zur Pflicht (Fard Eiin) machen, alle anderen Angelegenheiten machen den Krieg (Jihaad) zu Fard Kifaja (wenn einige diese Pflicht befolgt haben, ((wenn es zum Beispiel genug Kaempfer gibt usw.)) ist es fuer die anderen Muslime keine Pflicht mehr, aber es bleibt eine ehrenvolle aber freiwillige Tat die bei Allah einen hohen Rang hat, dafuer gibt es aber andere Bedingungen die bei Fard Kifaja erfuellt werden muessen um freiwillig in den Krieg zu ziehen), wegen der Anordnung von Allah des Erhabenen die in vielen Versen im Quran vorkommen.

    Der Prophet der Segen und Frieden auf ihm berichtete: „Der Jihaad (Krieg / Anstrengung auf dem Weg fuer Allah) ist die Spitze des Hoeckers im Islam“, die Bedeutung davon ist, das die Mujahideen (Kaempfer auf Allahs Weg) sich ueber ihre Feinde erheben werden und dies verglich der der Prophet der Segen und Frieden auf ihm mit der Spitze des Hoeckers, weil dies (Hoecker) das Hoechste beim Kamel ist.

    Die Bedeutung von Jihad (Kampf / Krieg) Fard Kifaja ist, wenn genuegend Leute (Muslime) zum Kampf aufgestanden sind (ihre Anzahl genuegt), so faellt diese Pflicht (in den Jihad / Krieg zu ziehen) fuer die restlichen Muslime (es ist fuer sie nicht mehr Pflicht) und wenn die Anzahl Kaempfer fuer den Jijaad (Kampf / Schlacht) nicht genuegt, so wird es fuer ihn Plicht in den Jihaad Fard Eiin (Krieg / Schlacht verpflichtend fuer jeden Muslim) zu ziehen.

    Aber wisset, das es bei jeder Pflicht unumgaenglich ist, das die Bedingung des Koennens (Vermoegens) vorhanden ist und der Beweis dafuer ist in den Texten vom Quran und der Sunnah und auch in der Realitaet vorhanden.

    Was den Quran betrifft, so sagte Allah der Erhabene: Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als dass sie zu leisten vermag (Al Baqara / 286), und der Erhabene sagte: Daher fuerchtet Allah, soweit ihr koennt (At Taghabun / 16), und der Erhabene sagte: Und mueht euch fuer Allah ab, wie der wahre Einsatz fuer Ihn sein soll. Er hat euch erwaehlt und euch in der Religion kein Bedraengnis auferlegt (Al Hajj / 78).
    Die Bedeutung davon ist, auch wenn sie (Die Muslime) zum Jihaad (Krieg / Kampf) aufgerufen werden, es kein Bedraengnis fuer sie gibt, wenn sie in der Lage dazu sind, so ist es ein Leichtes fuer sie und wenn sie nicht dazu in der Lage sind, so wird das Bedraengnis erlassen (es ist keine Pflicht mehr fuer sie).
    So ist es unumgaenglich, das das Vermoegen (Koennen) und die Moeglichkeit (Faehigkeit) vorhanden ist und dies ist vom Quran (das sind die Beweise vom Quran).

    Und von der Sunna, so sagte der Prophet der Segen und Frieden auf ihm : „Wenn man euch mit etwas beauftragt (befehlt), so kommt dem nach, wenn ihr dazu in der Lage seid“, und diese Angelegenheit ist allgemein zu verstehen.
    Weil seine Aussprache der Segen und Frieden auf ihm „mit etwas beauftragt (befiehlt)“ unbekannt ist und im Zusammenhang mit der Bedingung (wenn man in der Lage ist) wird es allgemein (man bezieht es auf jede Situation), sei es bei gottesdienstlichen Handlungen (Ibaada) oder im Jihaad (Krieg / Schlacht) oder bei sonst etwas.

    Was aber die Realitaet betrifft, so rief der Prophet der Segen und Frieden auf ihm die Menschen in Makkah dreizehn Jahre zum Tawhid (Monotheismus / Eingottglaube) auf, ohne dabei den Jihaad auszurufen, und das obwohl ihre Feinde mit der heftigsten Schaedigung (Pein) gegen ihn der Segen und Frieden auf ihm und wer ihm gefolgt ist moege Allah barmherzig mit ihnen sein vorgegangen sind.

    Mit dem, das die wenigsten religioesen Pflichten den Muslimen in Makkah auferlegt wurden.
    Die meisten Saeulen im Islam (Arkan Al Islam), wurden ihnen in Al Madinah zur Pflicht auferlegt, aber hat er
    der Segen und Frieden auf ihm die Glaeubigen zum Jihaad (Krieg / Kampf) aufgerufen ? Nein ! Warum ? Weil sie nicht dazu in der Lage waren (Krieg gegen die Feinde zu fuehren) und sie hatten Angst um sich selber.
    Der Prophet der Segen und Frieden auf ihm, verliess Makkah in der Angst um sich selber (und in der Angst um die Glaeubigen), und dies ist bekannt.
    Und wegen dem hat Allah der Gewaltige und Erhabene den Kampf (Jihaad) fuer die Muslime
    nicht als Pflicht auferlegt, bis die islamische Gemeinschaft ein starkes islamisches Land hatte (Al Madinah).
    Der Erhabene sagte: Erlaubnis (zum Kampf) ist denjenigen gegeben, die bekaempft werden, weil ihnen ja Unrecht zugefuegt wurde und Allah hat wahrlich die Macht ihnen zu helfen (Al Hajj / 39).


    Und der vorzuegliche Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله sagte zu der Bedingung: Die Staerke im Jihaad (Krieg / Schlacht):

    Es ist unumgaenglich das es dazu eine Bedingung gibt: Und die Bedingung ist, das die Muslime das Vermoegen (Koennen) und die Staerke fuer den Kampf / Schlacht
    dazu haben !
    Wenn sie (die Muslime) kein Vermoegen / Koennen haben (sie zu wenig Maenner haben, zu schwache Waffen haben usw.), so stuerzen sie sich in die Schlacht und werfen sich selber der Zerstoerung hin.
    Und wegen dem, hat Allah der Gepriesene und der Erhabene den Jihaad (Krieg) in Makkah den Muslimen nicht zur Pflicht auferlegt.
    Weil sie wegen ihrer Schwaeche (zu wenige Leute usw.) nicht dazu in der Lage waren, als sie aber nach Al Madinah Hijjra (fuer Allah Makkah verliessen) machten, wurde Al Madinah zu einem islamischen Land und sie bekamen Staerke, so wurde ihnen danach der Jihaad (Krieg) befohlen.

    Und wegen dem ist diese Bedingung (die Staerke im Jihaad) unumgaenglich und wenn es diese Bedingung (die Staerke im Jihaad) nicht gibt, so wird die Pflicht (fuer den Jihaad / Krieg) hinfaellig, wie bei allen anderen Pflichten auch.
    Da bei allen Dingen die eine Pflicht fuer den Muslim sind (Wajibat), als Bedingung auferlegt wurde, das man dazu im Stande ist.
    Wegen der Aussage von Allah dem Erhabenen: Daher fuerchtet Allah, soweit ihr koennt. Und hoert zu und gehorcht. (At Taghabun / 16), und Seine Aussage: Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als dass sie zu leisten vermag (Al Baqara / 286).


    Vom vorzueglichen Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله

    Wo: Al Kitab: Fatawa Al Aima Fi An Nawazil Al Mudalama / Al Bab: Qala As Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen / Al Juz: 1 / As Safha: 300

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