• If this is your first visit, be sure to check out the FAQ by clicking the link above. You may have to register before you can post: click the register link above to proceed. To start viewing messages, select the forum that you want to visit from the selection below.

إعـــــــلان

تقليص
لا يوجد إعلان حتى الآن.

Hukm (Islamisches Urteil) über die Bilder und das Fotografieren / As Sheikh Al Utheimeen

تقليص
X
 
  • تصفية - فلترة
  • الوقت
  • عرض
إلغاء تحديد الكل
مشاركات جديدة

  • Hukm (Islamisches Urteil) über die Bilder und das Fotografieren / As Sheikh Al Utheimeen

    Hukm (Islamisches Urteil) über die Bilder und das Fotografieren
    Teil 1






    بسم الله الرحمن الرحيم





    Das ist die Antwort von Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله, auf die vielen Fragen: Wie das Hukm (Islamisches Urteil) über das Fotografieren ist.

    Er رحمه الله erklaerte, bei einem Treffen mit einem Reporter von einer Zeitung, das das Bilder machen mit einer Sofortbildkamera, welche die Bilder direkt nach dem Fotografieren auswirft (Druckt), ohne dass man das Bild entwickeln muss, nicht zu den Bilder machen gehِoert, welches der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم verboten hat und die Macher von ihnen (Bild / Foto) verflucht hat.

    Hier die Fatwa beim Treffen mit dem Reporter:

    "Das Bilder machen mit einer Fotokamera, bei der die fertigen Bilder direkt aus der Kamera kommen und die Person, nichts dafür machen muss, sehe ich dies nicht als Bilder machen an.

    Vielmehr ist es ein Transportieren des Bildes, mittels dieses Apparats (Sofortbildkamera), welches Allah der Allmaechtige und der Erhabene gestaltet (Erschaffen) hat.

    So ist dies ein Drucken (Foto drucken) hinsichtlich des Fotografierens und nicht ein Machen (Zeichnen, Formen usw.) des Bildes, von dem Diener (Derjenige der das Foto macht).

    Und die ـUeberlieferungen, welche über das Bilder machen sind, sind über denjenigen von den Dienern Allahs, welche das Bild machen und mit dem Erschaffenen etwas von Allah nachahmen.

    Ich mache dir das in einem Beispiel klar, wenn dir jemand einen Brief geschrieben hat und du ein Bild vom Brief machst, mit einem Geraet das Bilder macht (Kopierer, Fotokamera usw.), so ist dieses Bild (Vom Brief ) welches rauskommt, nicht von dem der das Geraet bediente (Der Brief wurde lediglich kopiert, ohne Arbeit, wie ihn abzuschreiben).

    Den er hat dieses Schriftstück (Kopie vom Brief) nicht geschrieben, und die Leute wissen, das das Geschriebene (Auf dem Brief), war das erste (Das Original ist), und das zweite (Die Kopie), dort wurde nichts geschrieben, es entstand ohne eine Taetigkeit (Schreiben), nur durchs drucken (Kopieren, Fotografieren usw.).

    Aber, wenn jemand mit dieser Sofortbildkamera Bilder die verboten sind macht, so ist dieses Hilfsmittel (Sofortbildkamera, Drucker usw.) als verboten anzusehen."


    Ende der Fatwa beim Treffen mit dem Reporter.





    Und hier nun die Antwort und die genaue Erklaerung dieser Fatwa vom vorzüglichen Sheikh:




    1. Das erlaubte Fotografieren:

    Wenn es das Ziel ist, dieses Foto, für etwas zu machen, was man dringend benِoetigt.

    Um etwas festzustellen, wie zur Erkennung einer Person, Verkehrsunfall, Verbrecherfotos und die Bilder die einem zur Pflicht auferlegt wurden.
    Wie zum Beispiel, wenn Fotos gefordert werden um etwas festzustellen (Identitaet: Pass, Führerschein usw.), so kommt man diesen Fotos für die Feststellung nach (Man macht sie, ohne dafür eine Sünde zu begehen).

    2. Das verbotene Fotografieren:

    Verboten sind, Bilder zu Erinnerung, wie Bilder von Freunden, Hochzeitsbilder und was dem gleicht (Von Personen und Tieren einfach von allem was eine Seele besitzt), den dies ist ein Bewahren von Fotos ohne Grund und das ist Haram (Verboten) !

    Da es bestaetigt ist vom Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم, das die Engel kein Haus betreten wo es Bilder gibt (Fotos usw. / Von etwas das eine Seele besitzt).
    (Sahih Al Bukhar / Sahih Muslim)

    Fotos von Verstorbenen.
    Derjenigen, welcher Fotos von Personen die gestorben sind aufbewahrt, wie vom Vater oder vom Bruder usw. und von Zeit zu Zeit anschaut, verstaerkt mit diesem nur die Traurigkeit und er verbindet so sein Herz mit dem Festhalten an die Toten.

    Und Bilder um sich zu erfreuen, oder welche die sexuelle Reize (Lust) nur durch das Anschauen verbreiten, sie verleiten zu Abscheulichen (Zina).

    Die Pflicht ist für jeden der solche Bilder besitzt (Welche er zu Erinnerung aufbewahrt, seien es Menschen oder Tiere), dass er sie zerstِoert, den das Aufbewahren dieser Bilder ist eine Sünde.

    Diese Beispiele gehِoeren zum Grundsatz des oben erwaehnten, es wurden nicht alle Beispiele welche verboten sind erwaehnt.

    Aber wem Allah Verstand (Auffassungsgabe) gegeben hat, der wird die restlichen Fotos mit diesem Grundsatz selber zuordnen kِoennen (Alle Fotos, die nicht notwendig sind ((Wie zum Beispiel für Erinnerungen)) verboten sind und nur die Bilder erlaubt sind, ((Zu machen und zu besitzen)) die man braucht, wie zum Beispiel für Pass, Identitaetskarte, Führerausweis usw.).

    Wir bitten Allah um die gesamte Führung und um den Erfolg für dessen Willen was Er liebt und womit Er einverstanden ist.





    In: Majmuaa Fatawa wa Rasail / 2 / 271
    Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen. رحمه الله



    Hukm (Islamisches Urteil) über die Bilder und das Fotografieren
    Teil 2

    بسم الله الرحمن الرحيم





    Es sagte der vorzügliche Grossgelehrte Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله : „Ich erlaube es nicht Fotos zu machen (Ich sehe es, nicht als erlaubt an) !

    Das was ich mit erlaubten Fotos beabsichtigte, sind Fotos die keine Seele eines Menschen oder etwas anderen besitzt (Tieren).

    Das was ich mit erlaubten Fotos beabsichtigte, sind Fotos die keine Seele besitzt (Eines Menschen oder eines Tieres), wie für die Staatsangehِoerigkeit (Wenn man eine Staatsangehِoerigkeit annimmt), für den Führerschein, Pass, Identitaetskarte und was dem so gleicht.

    Was aber das Nehmen (Machen und benutzen) der Bilder für den Unterricht betrifft (Bücher mit Bilder usw.), zur Erinnerung, um sich mit ihnen zu erfreuen (Durch das blosse Anschauen) oder um seine Lust mit ihnen zu steigern, so erlaube ich das nicht (Ich sehe es, nicht als erlaubt an) !

    Es gibt keinen Unterschied ob es eine Abbildung (Statue usw.) ist oder ob es gezeichnet ist, und auch nicht ob es mit der Hand oder mit einem Apparat gemacht wird.

    Wegen der allgemein zu verstehenden Ueـberlieferung vom Gesandten Allah صلى الله عليه و سلم, der sagte: „Kein Engel betritt ein Haus wo es Bilder gibt.“

    Und ich habe nicht aufgehِoert, dieses Urteil zu vertreten (Verbot von Fotos / Bilder welche eine Seele besitzen), und beauftrage diejenigen die Fotos zur Erinnerung besitzen, dass sie sie zerstِoeren !
    Und bin noch strenger, wenn es um Fotos von Toten geht.

    Was das Bilder machen betrifft von Dingen die eine Seele besitzen (Menschen und Tiere), so gibt es keine Zweifel, das es verboten ist !
    Und das es zu den grossen Sünden (Kabair) gehِoert.

    Weil dies bestaetigt ist vom Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم, dass der Bildermacher verflucht ist.
    Und das ist offensichtlich, wenn es eine Abbildung (Statue usw.) ist, oder mit der Hand gezeichnet wurde.

    Was aber das Bilder machen betrifft, welches von der Kamera aufgenommen wird (Sofortbildkamera usw. / Das Foto kommt direkt nach der Aufnahme des Bildes aus der Kamera raus, ohne dass man es entwickeln muss), und derjenige der das Foto macht, hat keine Arbeit durch das aufnehmen des Bildes (Fotografieren), wie dem Zeichnen des Gesichts und dem Zuschneiden (Formen usw.) des Kِoerpers und was dem so aehnlich ist, er aber das Foto für Erinnerungen oder für die Sachen, welche vorher erwaehnt wurden (Dem Verbotenen), aufnehmen will, so ist es für ihn nicht erlaubt, diese Fotos zu machen.
    Dadurch wird das Aufnehmen von Fotos mit dem Apparat (Kamera usw.) zu etwas verbotenem.

    Und wenn man aufgefordert (Gezwungen) wird Fotos zu machen die notwendig sind dass man sie macht, aufnimmt (Oder machen laesst), so ist es in Ordnung (Es ist erlaubt).

    In: Majmuaa Fatwa wa Rasail / 2 / 287

    Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen.
    رحمه الله


    http://www.bayenahsalaf.com/vb/showthread.php?p=43608
    http://www.sahab.net/forums/index.php?showtopic=121842#
يعمل...
X