Die Absicht (Niya) beim Fasten
Islamisches Urteil (Hukm) über den Fastenden welcher nach dem Aufsteigen der Morgendaemmerung (Beginn des Morgengebets) isst und trinkt
Frage: Beim freiwilligen Fasten, habe ich die Absicht genommen, dass ich am Montag faste, aber nach dem Gebetsruf (Adhan) für das Fajrgebet (Morgengebet) bin ich aufgestanden und habe etwas getrunken (Vorsaetzlich).
Muss ich jetzt das Fasten vollenden, und wird es mir so angerechnet oder nicht ?
Und wer nach dem Adhan für das Morgengebet etwas isst oder trinkt (Vosaetzlich), muss er sein Fasten an diesem Tag vollenden oder nicht ?
Antwort: Es ist die Pflicht für denjenigen der das Pflichtfasten fastet (Ramadan usw.), dass er sich dem Essen und Trinken und allen anderen Dingen welche das Fasten ungültig macht enthaelt, nach der Bestaetigung für das Aufsteigen der Morgendaemmerung (Tuluu Al Fajr), oder nach dem Hِoeren des Gebetsrufs (Adhan) vom Gebetsrufer (Muadhin), welcher in der Gewohnheit waehrend des Aufsteigens der Morgendaemmerung zum Gebet ruft, oder man geht nach dem Plan für die Zeiten für das Aufsteigen der Morgendaemmerung (Fajr).
Wegen den Worten Allahs dem Erhabenen: Und esst und trinkt, bis sich für euch der weisse vom schwarzen Faden der Morgendaemmerung klar unterscheidet !
(Sura Al Baqarah / 187)
Und von den Worten des Propheten صلى الله عليه و سلم : „Wahrlich Bilal ruft zum Gebet in der Nacht, so esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktum zum Gebet ruft.“
Und er (Ibn Umm Maktum رضي الله عنه ) war ein blinder Mann, der nicht zum Gebet gerufen hat, bis zu ihm gesagt wurde: „Es wurde Morgen, es wurde Morgen.“
Sahih Bukhari Nr. 623 / Muslim 1092
(Bilal hat in der Nacht zum freiwilligen Qiam Al Lail Gebet gerufen und um die Leute auf das Morgengebet aufmerksam zu machen und um die Fastenden auf das bevorstehende Aufsteigen der Morgendaemmerung aufmerksam zu machen)
Wer nach dem Aufsteigen der Morgendaemmerung isst und trinkt oder Sachen begeht, welche sein Fasten ungültig machen, so ist sein Fasten ungültig (Derjenige der an Ramadan fasten muss und vorsaetzlich gegessen hat, fastet weiter, aber sein fasten zaehlt nicht und er muss an einem anderen Tag, diesen versaeumten Tag nachholen).
Aber derjenige der freiwillig fastet beendet sein fasten !
Ausser wenn er sich beim Aufsteigen der Morgendaemmerung dem Essen, Trinken und allen anderen Sachen welche sein Fasten ungültig machen enthaelt, genau gleich wie derjenige der an Ramadan fasten muss (Nur dann fastet derjenige der freiwillig fastet).
So wenn er nach dem Aufsteigen der Morgendaemmerung, oder nach dem Gebetsruf für das Aufsteigen der Morgendaemmerung (Fajr) isst, trinkt (Vorsaetzlich) oder irgendetwas macht, dass sein Fasten ungültig macht, so ist sein Fasten ungültig.
Dies ist der Unterschied zu demjenigen der an Ramadan fastet, naemlich dass es für denjenigen welcher freiwillig fastet, erlaubt ist, dass er waehrend des Morgens fastet (Das er waehrend des Morgens bis vor dem Mittagsgebet ((Zawal)) seine Absicht ((Niya)) zum Fasten nimmt und danach fastet), wenn er nach dem Aufsteigen der Morgendaemmerung nichts gemacht hat was sein Fasten bricht (Wenn er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gegessen, getrunken hat usw.).
Und die Belohnung des Fastens wird für ihn geschrieben vom Zeitpunkt an, wo er mit dem Fasten beginnt.
Wegen der Aussage von Aisha رضي الله عنها : Der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم trat an diesem Tag bei uns ein und sagte: „Habt ihr etwas (Essen) ?“ Wir sagten: „Nein.“ Er sagt: „Wahrlich so bin ich fastend.“ Danach kam er ein anderes Mal zu uns, und wir sagten: Jemand hat uns Hais (Datteln mit Butter und Quark) geschenkt.
So sagte er صلى الله عليه و سلم : Zeige mir den Hais, ich bin fastend aufgestanden. Und jetzt esse ich.“
Sahih Muslim Nr. 2668
Und seine Aussage صلى الله عليه و سلم : “Wahrlich die Taten sind entsprechend den Absichten und wahrlich jedem Mensch gebührt das was er damit beabsichtigt.“
Sahih Al Bukhari Nr. 1
**Dies ist die Meinung von: Muath Ibn Jabal, Ibn Masuud, Hudaifa, Abu Talha, Abu Hureira, Ibn Abas, At Thawri رضي الله عنهم, Abu Hanifa, As Shafaai, Ahmad, Al Bukhari, Sheikh Al Islam Ibn Taymia und anderen رحمهم الله**
**Von Abu Umar Ibrahim Al Italy:
Bei dieser Angelegenheit gibt es aber eine grosse Meinungsverschiedenheit, naemlich ob derjenige der freiwillig fasten mِoechte bis zum Mittagsgebet Zeit hat um seine Absicht (Niya) für das Fasten zu nehmen oder nicht.
Ibn Umar, Aisha, Hafsa, Umm Salama رضي الله عنهم , Imam Malik, Ibn Abi Dib, Al Laith, Al Mazni, Ibn Batal und vielen mehr رحمهم الله sagen, die Absicht (Nija) für das Fasten ist nur gültig, wenn sie in der Nacht genommen worden ist (Also vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung).
Und dies ist die offensichtlichere Meinung (Diejenige Meinung die mehr Gewicht hat), hier die Beweise:
Es gibt eine ـUeberlieferung (Hadith) welche diese Meinung bestaetigt: Von Hafsa رضي الله عنها die sagte: Der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Es gibt kein Fasten, für denjenigen der es sich nicht in der Nacht (Vor Fajr) zur Pflicht (Absicht genommen hat) gemacht hat.“
Sunnan Ibn Maja Nr. 1700 / Sahih Abu Dawud Nr. 2118
Sheikh Al Albani رحمه الله hat diese ـUeberlieferung in Sahih Al Jaami Nr. 7516 als Sahih (Gesund) eingestuft.
Diese Ueberlieferung beweist, dass man seine Absicht (Niya) am Abend machen muss, also vor dem Fajr (Vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung, egal ob beim Pflicht oder beim freiwilligen Fasten), egal ob man für das Pflichtfasten (Ramadan usw.) fastet oder für das freiwillige Fasten fastet.
Da die ـUeberlieferung allgemein ist, und somit für beides Fasten gilt.
Die ـUeberlieferung von Aisha, als der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Wahrlich so bin ich fastend,“ bedeutet: Dass er صلى الله عليه و سلم am fasten war und seine Absicht (Niya) zum Fasten vor dem Fajr fasste, seine Aussage bedeutet, wahrlich so bin ich das, was ich auch schon vorher war, naemlich fastend.
Auch die ـUeberlieferung von: Salama Bin Al Akwaa رضي الله عنه , ((Dass der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم einem Mann von Aslama (Ein Stamm) befohlen hat, dass er die Menschen dazu aufruft: „Das wer gegessen hat, dass dieser den restlichen Tag fastet und wer nicht gegessen hat, der fastet weiter, weil der heutige Tag der Tag von Ashura ist.“ Sahih Al Bukhari Nr. 1868)), welche einige als Beweis nehmen, dass man die Absicht (Niya) auch nach dem Fajr nehmen kann, aber dieser Beweis ist nicht richtig, und beweist nur, das das Fasten am Tag von Ashura eine Pflicht war.
Das Fasten am Tag von Ashura war vor der Pflicht an Ramadan zu fasten eine Pflicht und wurde danach aufgehoben (Mansukh).
Somit ist dies kein Beweis dafür, dass man die Absicht (Niya) für das Fasten nach dem Fajr nehmen kann.
Da man beim Pflichtfasten (Ramadan usw.) auch wenn man das Fasten vergessen hat ((Und man seine Absicht (Niya) nicht vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung nehmen konnte)) oder man hat etwas vorsaetzlich gemacht, welches das Fasten ungültig macht, so muss man bei Pflichtfasten trotzdem weiter fasten (Egal zu welcher Zeit) und man wiederholt diesen Tag an einem anderen Tag.
Beim freiwilligen Fasten aber nicht und man unterbricht das Fasten und muss nichts nachholen !**
Und Allah weiss es am besten !
In: Offizielle Internetseite des Sheikhs / Fatawa / Hukm As Saaim Alathi Akl Wa Sharab Baad Tuluu Al Fajr
Von: Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Abdul Aziz Bin Baz رحمه الله
http://www.binbaz.org.sa/mat/528
Die Absicht (Niya) beim Fasten, die Art und Weise und wann
Frage: Lehre uns die Niya (Absicht) bei Fasten.
Wir haben bereits die Bedeutung der ـUeberlieferung (Hadith) gehِoert, der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Es gibt kein Fasten, für denjenigen der es sich nicht in der Nacht (Vor Fajr) zur Pflicht (Absicht genommen hat) gemacht hat.“
So wie nimmt man die Absicht (Niya), nimmt man die Niya im Herzen oder spricht man sie aus ?
Wie ist das Urteil, über denjenigen der die Niya (Absicht) am Abend vergessen hat, und erst beim Suhur (Mahlzeit welche im Ramadan vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung eingenommen wird) genommen hat?
Ist sein Fasten gültig, wenn er genau waehrend dem Adhan (Gebetsruf) zum Fajrgebet (Frühgebet) aufsteht, und keine Mِoeglichkeit findet (Suhur) zu nehmen, nein vielmehr konnte er nur seinen Mund spülen und fastet sofort.
Ist sein Fasten richtig, wenn er dies im Ramadan, oder beim freiwilligen Fasten, oder beim Fasten wegen eines Gelübdes macht ?
Antwort: Die Bedeutung der ـUeberlieferung (Hadith) ist, das er seine Absicht (Niya) am Abend nimmt (Nehmen muss), auch wenn die Zeit für Fajr (Aufsteigen der Morgendaemmerung) ganz nahe ist.
In der Zeit wo er seine Absicht (Niya) genommen hat, wenn er sie in der Nacht genommen hat (Also vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung), so ist sie richtig (Akzeptiert).
Wenn er also im letzen Teil der Nacht, oder in der Mitte der Nacht, oder am Anfange der Nacht, die Absicht (Niya) genommen hat, dass er morgen fastet, so ist sie richtig (Akzeptiert).
Und dies ist so wenn es um das Pflichtfasten geht, wenn es aber um das freiwillige Fasten geht, so ist es nicht notwendig das man seine Absicht (Niya) am Abend nimmt (Nach der offensichtlichere Meinung, derjenigen Meinung die mehr Gewicht hat, ist dies bei jedem Fasten so und nicht nur beim Pflichtfasten, dieses Thema wurde aber bereits behandelt).
Was aber das Fasten im Monat Ramadan, das Fasten von Gelübden, das Fasten wegen einer Abbüssung (Kafara), oder weil man ihm Monat Ramadan nicht alle Tage fasten konnte und sie somit nach der Beendigung des Monats Ramadan nachholen muss (Bevor der naechste Ramadan beginnt) betrifft, so ist es unumgaenglich, dass die Absicht (Niya) am Abend (Vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung) genommen werden muss, weil es seine Pflicht ist, den ganzen Tag zu fasten und dies nicht erfüllt werden kann, ausser mit der vorausgegangenen Absicht (Niya) für diesen Tag.
In: Offiziellen Internetseite des Sheikhs / Nur Ala Ad Darb / Niya As Siam..Kaifiatha Wa Mata Takun
Von: Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Abul Aziz Bin Baz رحمه الله
http://www.binbaz.org.sa/mat/13420
Muss man die Absicht (Niya) zum Fasten an Ramadan jeden Tag von neuem nehmen
Sheikh Utheimeen antworte auf diese Frage so: Die Niya (Absicht), ist die Bedingung für die Richtigkeit der Taten.
Wegen den Worten صلى الله عليه و سلم : “Wahrlich die Taten sind entsprechend den Absichten und wahrlich jedem Mensch gebührt das was er damit beabsichtigt.“
Keine Taten werden akzeptier ausser mit der Absicht (Niya) für sie.
So ist es notwendig, dass er die Absicht (Niya) für das Fasten spezifiziert.
Es ist Pflicht, dass er im Ramadan die Absicht nimmt, dass er diesen Tag im Monat Ramadan fastet.
In Wirklichkeit, bedarf es keine grosse Handlung, so wenn er im letzen Teil der Nacht aufsteht, und den Suhur (Mahlzeit welche im Ramadan vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung eingenommen wird) zu sich nimmt, so hat er ohne Zweifel, seine Absicht (Niya) für das Fasten genommen und hat sie so auch spezifiziert.
Wenn die Person an einem Abend im Monat Ramadan, den Suhur (Mahlzeit welche im Ramadan vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung eingenommen wird) zu sich nimmt, so hat er damit ohne Zweifel seine Niya (Absicht) spezifisch genommen und es ist nicht nِoetig, dass er sagt: Oh Allah wahrlich ich habe die Absicht (Niya) genommen um zu fasten“, oder „ich habe die Absicht (Niya) genommen um bis am Abend zu fasten“ oder was dem so gleicht.
Ist es Pflicht dass man seine Niya (Absicht) jeden Tag erneuert ?
Der Sheikh sagte: Aber ist es seine Pflicht im Ramadan, dass er die Niya (Absicht) jeden Tag von neuem nimmt, oder reicht es, wenn er am ersten Tag von Ramadan seine Niya (Absicht) genommen hat, wenn er nicht beabsichtigt sein Fasten zu unterbrechen (Er vielleicht sagt, in zwei Tagen kann ich an diesem Tag nicht fasten, da ich ins Spital muss oder sonst was) ?
Die offensichtlichere Meinung (Diejenige Meinung die mehr Gewicht hat) ist, das es reicht, wenn er nicht beabsichtigt das Fasten an irgendeinem Tag zu unterbrechen.
Wenn eine Person an einem Tag von Ramadan nach dem Asr (Nachmittag) sich schlafen legt, und nicht aufsteht, bis zum neuen Tag nach dem Aufsteigen der Morgendaemmerung (Fajr), so sagen wir: Im Ramadan genügt es, wenn man am ersten Tag seine Niya (Absicht) genommen hat und nicht beabsichtigt das Fasten zu unterbrechen.
Somit ist das Fasten dieser Person richtig, weil diese Person mit der Absicht (Niya) geschlafen hat, und sie keinen Zweifel hatte, dass sie (Diese Person) morgen fasten wird.
In: Offiziellen Internetseite des Sheikhs / Maktabat Al Fatawa / Fatawa Nur Ala Ad Darb (Nasiha) / Az Zakah Wa As Siam / …Ma Hia Al Mufsidat As Suwm Wa Wa Hal Yashtarat Aqad An Niya Lil Siam Fi Kulli Yawm Wa Man Nasa An Yanwi Fa Hal Aleihi Shay Am La
Von: Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله
http://www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_2962.shtml
Nimmt man die Niya (Absicht) im Herzen oder spricht man die Niya (Absicht) aus
Sheikh Al Islam Ibn Taymia رحمه الله sagte: Die Absicht (Niya) für die Reinigung beim Wudu (Gebetswaschung), oder für Ghusl (Die Waschung nach dem Geschlechtsverkehr, Freitagsgebet usw.), Tayamum (Rituelle Waschung mit Erde), oder fürs Gebet, Fasten, Zakat (Almosensteuer vom Besitz am Ende des Jahres), Kafara (Abbüssung einer Sache) und von den anderen gottesdienstlichen Handlungen bedarf es kein Aussprechen mit der Zunge, und das in der Ueـbereinstimmung der Imame.
Nein, vielmehr ist der Platz der Niya (Absicht) im Herzen, in der ـUebereinstimmung der Imame.
Wenn man die Niya (Absicht) mit der Zunge ausspricht, so ist dies ein Fehler.
Weiter sagte er: Weil das eine Bidah ist (Erneuerung im Islam) und dies wurde nicht vom Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم übermittelt und nicht von den Sahaba رضي الله عنهم , nicht einem aus seiner Gemeinschaft hat der Prophet صلى الله عليه و سلم befohlen, dass er die Niya (Absicht) ausspricht und nicht einem von den Muslimen hat er dies jemals gelehrt, dass sie dies machen.
In: Fatwa Al Kubra / Al Bab: Masala An Niya Fi Dukhul Fi / Al Juz: 1 / As Safha: 216
Von: Sheikh Al Islam Abu Abas Ibn Taymia رحمه الله
Das Essen waehrend dem Adhan (Gebetsruf) zum Fajr (Aufsteigen der Morgendaemmerung)
Frage: In einer Nacht von den Naechten im Ramadan, sind wir aufgestanden für den Suhur (Mahlzeit welche im Ramadan vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung eingenommen wird), aber wir sind verspaetend aufgestanden, und einige sind noch spaeter aufgestanden, und haben gegessen.
So ist die Morgendaemmerung aufgestiegen (Tuluu Al Fajr), und sie waren immer noch am Essen und haben auch nicht aufgehِoert mit dem Essen.
Wie ist das Hukm (Islamische Urteil) über ihr Fasten ?
Und wie ist das Hukm über den, der waehrend des Adhans (Gebetsruf) zum Unterlassen des Essens und Trinkens nicht aufhِoert zu essen ?
Antwort: Wer nach dem Aufsteigen der Morgendaemmerung (Tuluu Al Fajr) gegessen hat, muss diesen Tag wiederholen !
Er muss diesen Tag weiterfasten und den verlorenen Tag nach Ramadan wiederholen und Tawba bei Allah machen (Reue machen / Allah um Verzeihung bitten).
Wenn er aber isst und der Mudhin (Gebetsrufer / Welcher nach dem Gebetsplan geht) ruft zum Gebet, oder er an einem Platz ist wo er zweifelt, ob die Morgendaemmerung bereits aufgestiegen ist oder nicht, und es ist für ihn nicht klar, ob es schon Fajr ist oder nicht, so ist es keine Sünde für ihn (Wenn er noch gegessen oder getrunken hat).
Wenn aber der Muadhin (Gebetsrufer / Welcher mit Sicherheit beim Aufstieg der Morgendaemmerung zum Fajrgebet ruft) zum Gebet ruft, so unterlaesst er das Essen (Er darf kein Essen und Trinken mehr zu sich nehmen, oder sein Fasten wird nicht akzeptiert).
Der Gebetsruf (Adhan) macht das Unterlassen vom Essen und Trinken zu einer Pflicht !
Wenn er aber etwas gegessen oder etwas getrunken hat, und der Gebetsrufer ruft zum Gebet (Fajr), und er (Derjenige der fastet) weiss nicht, das die Morgendaemmerung bereits aufgestiegen ist (Fajr), so ist es keine Sünde für ihn.
Weil die (Heutigen) Gebetsrufer rufen anhand eines Plans (Gebetsplan) zum Gebet, anhand der Ansicht (Vermutung) das es Morgen ist und nicht mit der Sicherheit, das es Morgen ist (Da sie nicht selber schauen ob die Morgendaemmerung aufgestiegen ist oder nicht, sie vertrauen lediglich dem Gebetsplan).
Wenn sie also etwas gegessen oder etwas getrunken haben waehrend dem Adhan (Gebetsruf / Welcher anhand des Gebetsplans ausgerufen worden ist), so schadet dies nicht (Das Fasten ist gültig), inshaAllah.
Ausser wenn er an einem Platz war, wo er weiss das die Morgendaemmerung aufgestiegen ist, in diesem Fall enthaelt er sich dem Essen und Trinken.
Oder er ist an einem Platz, wo er weiss, dass der Gebetsrufer zur Zeit wo die Morgendaemmerung aufsteigt, zum Gebet ruft, so muss er sich dem Essen und Trinken enthalten, sobald er den Gebetsruf hِoert.
Was aber den allgemeinen Gebetsruf (Adhan) betrifft, der heute anhand des Gebetsplans ausgerufen wird, so ist es keine Sünde, wenn er das was in seiner Hand an Essen und Trinken ist, waehrend des Gebetsrufs (Adhan) zu sich nimmt.
In: Offiziellen Internetseite des Sheikhs / Nur Ala Ad Darb / Al Akl Athna Adhan Al Fajr Li Siam
Von: Vom Vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Abul Aziz Bin Baz رحمه الله
http://www.binbaz.org.sa/mat/18651
Anmerkung von Abu Umar Ibrahim Al Italy:
Einige Leute werden jetzt sagen, es gibt doch eine Ueـberlieferung die beweist, dass man jenes Essen und Trinken welches man in der Hand haelt noch essen kann, wenn man den Adhan (Gebetsruf) hِoert (Auch wenn er zur richtigen Zeit gerufen wird,er zur Zeit wo die Morgendaemmerung aufsteigt, zum Gebet ruft und nicht den Gebetsplan benutzt).
Von Abu Hureira رضي الله عنه der sagte, der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Wenn einer von euch den Gebetsruf hِoert und das Trinkgefaess ist in seiner Hand, so legt er es nicht hin, bis er sein Bedürfnis beendet hat (Bis er genug getrunken hat).“
ـUeberliefert von Ahmad Nr. 10251 / Abu Dawud Nr. 2350, Sheikh Al Albani hat diese ـUeberlieferung in Sahih Abu Dawud als gesund (Sahih) erklaert.
Gemeint ist in dieser ـUeberlieferung der erste Adhan (Gebetsruf). Nicht der zweite, welcher beim Aufsteigen der Morgendaemmerung (Fajr) gerufen wird !
An Nawai رحمه الله sagte in Al Majmuu (6 / 333): Wir haben darauf hingewiesen, das wenn die Morgendaemmerung aufgestiegen ist, und in seinem Mund Essen ist, so spuckt er es aus und vollzieht sein Fasten.
Wenn er es runtergeschluckt hat, im Wissen das es bereits Fajr ist (Die Morgendaemmerung bereits aufgestiegen ist), so ist sein Fasten hinfaellig (Ungültig) geworden.
In diesem gibt es keine Meinungsverschiedenheit und der Beweis dafür ist die ـUeberlieferung von Ibn Umar und Aisha رضي الله عنهم , dass der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Wahrlich Bilal ruft zum Gebet in der Nacht, so esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktum zum Gebet ruft.“
(ـUeberliefert bei Sahih Al Bukhari und Sahih Muslim)
Was aber die ـUeberlieferung betrifft: „Wenn einer von euch den Gebetsruf gehِrt hat, und das Trinkgefaess ist in seiner Hand, so stellt es nicht ab, bis er sein Bedürfnis beendet hat (Bis er genug getrunken hat),“ so berichtete Al Hakim Abu Abdullah das diese ـUeberlieferung Sahih (Gesund) ist.
Er (Al Hakim Abu Abdullah) sagte: Dass die Allgemeinheit der Gelehrten es so sehen, dass der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم wusste, dass er (Der Gebetsrufer) vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung / Fajr zum Gebet ruft (Erster Adhan / Gebetsruf), und somit hat derjenige der fasten mِoechte, noch genug Zeit hat, um das zu trinken was in seiner Hand ist, bevor die Morgendaemmerung aufsteigt.
Und die Aussage von Gesandten صلى الله عليه و سلم : „Wenn einer von euch den Gebetsruf gehِrt hat, und das Trinkgefaess ist in seiner Hand,“ so ist hier der erste Adhan (Gebetsruf) gemeint.
Ibn Qaym رحمه الله sagte: Die Mehrheit der Gelehrten haben die Ansicht vertreten, dass man sich beim Aufsteigen der Morgendaemmerung dem Suhur (Mahlzeit welche im Ramadan vor dem Aufsteigen der Morgendaemmerung eingenommen wird) enthalten muss, das ist die Meinung der vier Imame und der Mehrheit der Rechtsgelehrten den grossen Staedten.
Kitab: Hashia Ibn Qaym / Al Bab: Bab Talaq At Thulath Al Mutafariqa Qabl / Al Juz: 6 / As Safha: 341
Die ـUeberlieferung deutet auf ein klares Verbot hin: Von Ibn Abas رضي الله عنه , dass der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: “Es gibt zwei Adhane (Es gibt zwei Gebetsrufe am Morgen), ein Gebtsruf, der das Essen verbietet, und das Gebet (Fajrgebet) erlaubt, und ein Gebetsruf, der das Gebet (Fajrgebet) verbietet und das Essen erlaubt.”
(ـUeberliefert von Al Bayhaqi, Ibn Khuzayma und Al Hakim.
Sheikh Al Albani hat diese ـUeberlieferung in seinem Buch As Silsilat As Sahih, als Sahih ((Gesund)) erklaert)
Wie auch die ـUeberlieferung: Und von den Worten des Propheten صلى الله عليه و سلم : „Wahrlich Bilal ruft zum Gebet in der Nacht, so esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktum zum Gebet ruft.“
Sahih Bukhari Nr. 623 / Muslim 1092
Und diese Ajat vom Quran Al Karim beweist das es verboten ist, in welcher Allah der Erhabene sagt:
Und esst und trinkt, bis sich für euch der weisse vom schwarzen Faden der Morgendaemmerung klar unterscheidet !
(Sura Al Baqara / 187)
Und Allah weiss es am besten !