Wie ist das Hukm (Islamisches Urteil) von Isbal (Kleider die unterhalb des Fussknِoechels sind)
Frage: Wie ist das Hukm (Islamisches Urteil) von Isbal (Kleider die unterhalb des Fussknoeِchels sind), wenn die Person dies nicht mit der Absicht des Hochmuts macht, sondern, das (Isbal der Kleider) etwas normales für ihn ist (Er es aus Gewohnheit macht)?
Und ist sein Gebet richtig oder nicht, weil ich ein paar Leute gehoeِrt habe, die sagen, wer mit einem Kleid (Hose, Qamis, Izaar usw.) betet, das unterhalb der beiden Fussknoeِchel sind, sein Gebet so nicht zaehlt ?
Bitte lass uns von deinem Wissen profitieren und moeِge Allah dir Erfolg verleihen.
Antwort: Isbal der Kleider (Aller Kleider; Hosen, Qamis Izar usw.) ist verboten, wenn das Kleidungsstück unterhalb des Fussknِoechels ist !
Wenn die Person dies aber aus Hochmut macht und seine Kleider auf der Erde hinter sich herzieht (Schleift), so ist seine Strafe eine sehr gewaltige Strafe.
Allah der Erhabene wird am Tage der Auferstehung nicht mit ihm reden und ihn nicht anschauen und ihn nicht für rechtschaffend erklaeren.
Sein Strafe wird gewaltig sein, wie es in der ـUeberlieferung von Abi Dhar رضي الله عنه in Sahih Al Bukhari und Sahih Muslim bestaetigt ist, dass der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: „Mit drei Leuten wird Allah am Tag der Auferstehung nicht sprechen und sie nicht anschauen und sie nicht für rechtsschaffend erklaeren und für denjenigen gibt es eine gewaltige Strafe.“
Und der Prophet صلى الله عليه و سلم wiederholte dies dreimal.
So sagte Abu Dhar رضي الله عنه: „Sie sind gescheitert und haben verloren !
Wer sind diese Leute, oh Gesandter Allahs ?“
Der Gesandte صلى الله عليه و سلم sagte: „Der Musbil (Derjenige, der sein Gewand aus Hochmut unterhalb des Fussknoeِchels traegt), der Mannaam ( Derjenige der nichts gibt ausser, dass er sagt: „Ich habe dir dies und das gegeben.“) und der Heuchler, der mit Lügen und dem Schwoeِren bei Allah seine Ware vertreibt (Verkauft).
Und in der ـUeberlieferung von Ibn Umar رضي الله عنهما , wer sein Gewand mit Hochmut auf dem Boden hinter sich herzieht (Schleift), den wird Allah am Tage der Auferstehung nicht anschauen.
Damit stimmt die ـUeberlieferung von Ibn Umar رضي الله عنهما mit der ـUeberlieferung von Abu Dhar رضي الله عنه überein, und somit ist der Masbil (In dieser ـUeberlieferung), derjenige, der sein Gewand aus Hochmut unterhalb des Fussknoeِchels traegt.
Derjenige der sein Gewand aus Hochmut auf dem Boden hinter sich herzieht, wird Allah am Tage der Auferstehung nicht anschauen und ihn nicht zu den rechtsschaffenden zaehlen und seine Strafe wird gewaltig sein.
Wenn er aber das Gewand (Hosen, Qamis, Izar usw.) ohne Hochmut unterhalb des Fussknِoechels traegt, und er dies aus Gewohnheit macht, so ist dies im Feuer (Alles was von seinem Gewand unterhalb des Fussknoechels ist).
Weil dies vom Propheten صلى الله عليه و سلم so bestaetigt worden ist, nنhmlich das alles was unterhalb des Fussknoeِchels (Kaab) ist, im Feuer sein wird.
Somit ist das Tragen der Gewaender (Hosen, Qamis, Izar usw.) unterhalb des Fussknِoechels, verboten !
Aber, er bekommt nicht die Bestrafung wie einer der sein Gewand aus Hochmut hinter sich herzieht (Schleift), bei ihm (Seine Strafe) ist alles was unterhalb des Fussknِoechels ist im Feuer.
Die Bestrafung mit dem Feuer, ist ("nur") für das was unterhalb des Fussknoeِchels ist.
Alles was unterhalb des Fussknoeِchels ist, wird verbrannt und mit dem Feuer bestraft (Gequaelt).
Es erstaunt nicht, das die Bestrafung mit dem Feuer, nur an einem Teil des Koeِrpers erfolgt.
Den dies ist auch in der Sahih (Richtigen) ـUeberlieferung von Abu Hureira رضي الله عنه bestaetigt, wehe denen die mit dem Feuer bestraft werden, in der Aeusserung von derjenigen die ihre Füsse im vollziehen der rituellen Gebetswaschung vernachlaessigen.
So rief der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم mit lautester Stimme: „Wehe denjenigen die mit dem Feuer bestraft werden, wehe denjenigen die mit dem Feuer bestraft werden !“
Hier ist die Bestrafung mit dem Feuer nur für die Stellen der Vernachlaessigung (Füsse), und sie (Die Füsse) sind diejenigen die bestraft werden (Mit dem Feuer gequaelt werden).
Genau gleich ist es mit dem was unterhalb der beiden Fussknoeِchel (Kaab) ist, so ist nur das was unterhalb der beiden Fussknoeِchel ist im Feuer.
Die Bestrafung ist für das was über dies herausgeht, und das ist nur das, was unterhalb der beiden Fussknoeِchel ist.
Deshalb sagen wir, alles (Hosen, Qamis, Izar usw.) was unterhalb der beiden Fussknoeِchel (Kaab) ist, ist verboten !
Gleich ob es die Person dies aus Hochmut macht, oder weil es zum Brauch (Normalitaet) der Menschen gehِt.
Sich von diesem Brauch fernzuhalten ist eine Pflicht !
Den ein Brauch der im Wiederspruch zu den von Allah herabgesandten Gesetzen steht, ist ein wertloser (Ungültiger) Brauch.
Und es ist die Pflicht für jeden Mann, dass er sich davon (Isbal der Kleider) fern haelt.
Was aber die Richtigkeit des Gebets betrifft, für jemanden der mit einem Gewand (Hosen, Qamis, Izar usw.) betet, das über die beiden Fussknoeِchel (Kaab) gehen, so ist diese Angelegenheit auf den Ursprung aufgebaut, und zu diesem gibt es verschiedene Meinungen.
Die Meinungen gehen darin ausseinander: Ist es eine Bedingung für die Richtigkeit (Akzeptiert bei Allah) des Gebets, dass man sich mit etwas (Kleider) bedeckt was erlaubt ist.
So gibt es Gelehrte, die sagen: Die Bedingung für die Richtigkeit (Akzeptiert bei Allah) des Gebets, ist ein erlaubtes Gewand das einen bedeckt.
Und wenn ein Mann in einem verbotenen Gewand (Kleidung aus Seide usw.) betet, wird sein Gebet ungültig.
Wenn er in einem Gewand, dass er aus Hochmut traegt (Sein Gewand auf dem Boden hinter sich herzieht, usw.) so ist sein Gebet ungültig.
Und dies ist bekannt von der Madhab von Imam Ahmad رحمه الله
Es gibt diesbezüglich eine ـUeberlieferung, und die Gelehrten sprachen über die Richtigkeit (Sind sich nicht einig ob sie richtig oder schwach ist) der ـUeberlieferung.
Und es gibt Gelehrte, die sagen, es ist keine Bedingung für die Richtigkeit (Akzeptiert bei Allah) des Gebets, das es ein erlaubtes Gewand ist das einen bedeckt.
Nein, vielmehr wird der Koeِrper auch durch ein verbotenes Gewand bedeckt, da der eigentliche Sinn, die Bedeckung des Kِoerpers vorhanden ist (Auch mit einem verbotenen Gewand).
Die Tatsache das, das Gewand verboten ist, verhindert nicht, dass die Person damit bedeckt wird (Und somit ist das Gebet mit ihm gültig).
Die Person sündigt mit einem Gewand (Das unterhalb des Fussknِoechels ist, Kleidung aus Seide usw.) das verboten ist.
Das Gebet ist aber gültig !
Auch wenn jemand aus Hochmut sein Gewand auf dem Boden hinter sich herzieht /schleift usw.
Auf jeden Fall, ist der Muslim verpflichtet nicht zu schauen ob es das Gebet ungültig macht oder nicht.
Nein, vielmehr ist er verpflichtet, es von zwei Gesichtspunkten anzuschauen, wir sagen dieses Gewand (Kleider: Hose, Qamis, Izar usw., das über dem Fussknoeِchel ist) ist verboten.
Und es ist die Pflicht für jeden Muslim sich von dem zu entfernen, im Gebet und anderswo (Dieses Verbot gilt allgemein, nicht nur im Gebet) !
Dies ist bekannt, das es (Die Pflicht) sich nur auf den Mann bezieht.
Den Frauen ist es aber von Allah vorgeschrieben (Pflicht) worden, dass sie diesbezüglich ihre Füsse mit ihren Gewaendern zu bedecken haben !
Von: Nur Ala Ad Darb: (Nasiha) An Nisa
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله
http://www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_5275.shtml