Ist der Unwissende entschuldigt, wenn er Dinge begeht welche ihn aus dem Islam ausschliessen
Frage: Ist der Unwissende entschuldigt, wenn er Dinge begeht welche ihn aus dem Islam ausschliessen ?
Antwort: Wenn er in einem islamischen Land ist, und der Islam augenscheinlich ist (Gelebt wird), so ist er nicht entschuldigt.
Was aber den Menschen (Muslim) betrifft, den die Wahrheit (Aus dem Quran) nicht erreicht hat, so ist er solange entschuldigt bis die Wahrheit ihn erreicht hat und sie ihm klargemacht wurde.
Da Allah der Allmaechtige und der Erhabene sagte: Damit ich euch und (Jeden), den er erreicht, mit ihm warne.
(Sura Al Anam / 19)
Und Er sagte: Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Glaeubiger folgt, werden Wir dem zurückkehre, dem er sich zugekehrt hat, und ihn in der Hoelle aussetzen, und wie boese ist sein Ausgang.
(Sura An Nisa / 115)
Viele der Imame der Salaf, und im speziellen Ibn Taymia رحمه الله , war der Meinung, dass der Unwissende sogar bei Taten die Shirk (Allah jemanden beigesellen) und Kufr (Unglauben) bedeuten, entschuldigt ist.
Wenn er Shirk oder Kufr begangen hat und er ist unwissend, das diese Taten Shirk und Kufr sind, und das Wissen (Quran) hat ihn nicht erreicht und er wurde nicht aufgeklaert, das diese Taten Shirk oder Kufr sind, so ist er entschuldigt bei Ibn Taymia رحمه الله.
Wenn einer zum Beispiel die Pflichtgebete unterlaesst: So ist er bei der Allgemeinheit der Sahab und der Allgemeinheit der Leute der Ueberlieferungen ein Unglaeubiger !
Weil das Unterlassen des Pflichtgebets von den Dingen sind die einem aus dem Islam ausschliessen.
Wenn ihn aber dies, das das Gebet eine Pflicht ist, oder das das Fasten an Ramadan eine Pflicht ist, oder andere Dinge nicht erreicht haben, und er den Islam angenommen hat, und ihm dies niemand gesagt hat, er den Islam liebt und deswegen konvertiert ist, und niemand hat ihm gesagt, das das Gebet eine Saeule von den Saeulen des Islams ist, und das Gebet zu den Pflichten im Islam gehoert, so ist er entschuldigt, und man klaert ihn auf (Bringt ihm die Beweise) !
Barakallahu Fikom.
Wenn er aber danach das Gebet (Pflichtgebete) leugnet und sagt, dass sie (Gebete) nicht zum Islam gehoeren, so ist er ein Kafir (Unglaeubiger) ein Murtad (Einer der den Islam verlassen hat).
In: Von der offiziellen Internetseite vom Sheikh / Al Fatawa / Hal Yuudhar Al Jahl Man Waqaa Fi Naqid Min Nawaqid Al Islam
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Rabee Bin Hadi Al Madkhale
حفظه الله
Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy
Frage: Ist der Unwissende entschuldigt, wenn er Dinge begeht welche ihn aus dem Islam ausschliessen ?
Antwort: Wenn er in einem islamischen Land ist, und der Islam augenscheinlich ist (Gelebt wird), so ist er nicht entschuldigt.
Was aber den Menschen (Muslim) betrifft, den die Wahrheit (Aus dem Quran) nicht erreicht hat, so ist er solange entschuldigt bis die Wahrheit ihn erreicht hat und sie ihm klargemacht wurde.
Da Allah der Allmaechtige und der Erhabene sagte: Damit ich euch und (Jeden), den er erreicht, mit ihm warne.
(Sura Al Anam / 19)
Und Er sagte: Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Glaeubiger folgt, werden Wir dem zurückkehre, dem er sich zugekehrt hat, und ihn in der Hoelle aussetzen, und wie boese ist sein Ausgang.
(Sura An Nisa / 115)
Viele der Imame der Salaf, und im speziellen Ibn Taymia رحمه الله , war der Meinung, dass der Unwissende sogar bei Taten die Shirk (Allah jemanden beigesellen) und Kufr (Unglauben) bedeuten, entschuldigt ist.
Wenn er Shirk oder Kufr begangen hat und er ist unwissend, das diese Taten Shirk und Kufr sind, und das Wissen (Quran) hat ihn nicht erreicht und er wurde nicht aufgeklaert, das diese Taten Shirk oder Kufr sind, so ist er entschuldigt bei Ibn Taymia رحمه الله.
Wenn einer zum Beispiel die Pflichtgebete unterlaesst: So ist er bei der Allgemeinheit der Sahab und der Allgemeinheit der Leute der Ueberlieferungen ein Unglaeubiger !
Weil das Unterlassen des Pflichtgebets von den Dingen sind die einem aus dem Islam ausschliessen.
Wenn ihn aber dies, das das Gebet eine Pflicht ist, oder das das Fasten an Ramadan eine Pflicht ist, oder andere Dinge nicht erreicht haben, und er den Islam angenommen hat, und ihm dies niemand gesagt hat, er den Islam liebt und deswegen konvertiert ist, und niemand hat ihm gesagt, das das Gebet eine Saeule von den Saeulen des Islams ist, und das Gebet zu den Pflichten im Islam gehoert, so ist er entschuldigt, und man klaert ihn auf (Bringt ihm die Beweise) !
Barakallahu Fikom.
Wenn er aber danach das Gebet (Pflichtgebete) leugnet und sagt, dass sie (Gebete) nicht zum Islam gehoeren, so ist er ein Kafir (Unglaeubiger) ein Murtad (Einer der den Islam verlassen hat).
In: Von der offiziellen Internetseite vom Sheikh / Al Fatawa / Hal Yuudhar Al Jahl Man Waqaa Fi Naqid Min Nawaqid Al Islam
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Rabee Bin Hadi Al Madkhale
حفظه الله
Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy