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Hukm (Islamisches Urteil) über Abtreibung

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  • Hukm (Islamisches Urteil) über Abtreibung

    Hukm (Islamisches Urteil) über Abtreibung

    Frage: Wie ist das Hukm (Islamisches Urteil) über Abtreibung ? Und ist es erlaubt zu einer bestimmten Zeit ?

    Antwort: Dies benoetigt eine ausführliche Darlegung, den diese Angelegenheit ist gewaltig.
    Wenn es in den ersten 40 Tagen ist und es die Notwendigkeit erfordert, so ist die Angelegenheit breiter (Einfacher).

    Wenn sie zum Beispiel kleine Kinder hat die sie erziehen muss, oder sie Krank ist und die Schwangerschaft sie belastet, so ist es ok, wenn sie in den ersten 40 Tagen abtreibt

    Wenn sie aber in den zweiten 40 Tagen ist (41 Tagen – 80 Tagen) nach dem Alaqa (Blutklumpen) und dem Mudra (Fleischklumpen)… so wird es schwieriger.

    So darf sie nicht abtreiben ausser bei einem starken Grund, wie zum Beispiel wenn sie sehr Krank ist und ihr spezieller Arzt (Frauenarzt usw.) feststellt, das sein Ueberleben (Ungeborenes Kind) ihr Schaden zufügt.
    So gibt es kein Verbot an einer Abtreibung im Zustand der Angst vor grosser Schaedigung bei der Schwangeren.

    Wenn aber nach dem vierten Monat (120 Tage) ist, wo die Seele in das ungeborene Kind eingehaucht wurde, so ist es verboten abzutreiben.
    Nein, vielmehr ist es ihre Pflicht, Geduld zu haben und es zu ertragen bis sie das Kind gebaert. إن شاء الله

    Ausser wenn zwei spezielle Aerzte (Frauenaerzte usw.) oder mehrere, feststellen dass sein Ueberleben (Ungeborenes Kind) sie toetet, wenn dies der Grund für ihre sterben ist, so ist es mit dieser Vorsichtsmassnahme erlaubt das Ungeborene herauszunehmen (Abtreibung).
    Den ihr Leben (Das Leben der Mutter) ist Notwendiger (Wichtiger).

    Bei der aeussersten Dringlichkeit und der Feststellung von zwei oder mehreren speziellen und vertrauenswürdigen Aerzten, dass das Ueberleben des ungeborenen Kindes der Frau sehr schadet und die Gefahr besteht dass sie vielleicht stirbt, so ist nichts daran auszusetzen, wenn sie abtreibt.

    Wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden, so kann ich nichts daran aussetzen (So verbiete ich es nicht), wenn sie das Kind abtreiben moechte. إن شاء الله

    Und wenn ihr ungeborenes Kind verkrüppelt / entstellt ist und diese Verkrüppelung / Entstellung, ihr (Der Mutter) koerperlichen Schaden zufügt, und wenn das ungeborene Kind gefaehrlich für sie ist wenn es in ihrem Bauch bleibt, und sie deswegen vielleicht sterben wird, und dies von zwei oder mehreren speziellen Aerzten feststellen wurde, so ist eine Abtreibung in diesen Faellen erlaubt, weil es für sie gefaehrlich ist und somit eine Notwendigkeit geworden ist.

    Und bei der Feststellung, der Wahrscheinlichkeit ihres Todes, falls das Ungeborene in ihrem Bauch bleibt, von zwei oder mehreren speziellen Aerzten.



    Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Abdul Aziz Bin Baz
    رحمه الله

    Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy

    http://www.binbaz.org.sa/mat/11894
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