Das Nehmen der Ehefrau vom Geld des Ehemann ohne sein Wissen
Frage: Wie ist das Hukm (Islamisches Urteil) über die Ehefrau welche mehrere Male Geld von ihrem Ehemann genommen hat und es für ihre Kinder ausgibt und dabei schwoert dass sie nichts genommen hat, wie ist das Hukm (Islamisches Urteil) über diese Taetigkeit ?
Antwort: Es ist nicht erlaubt dass sie vom Geld ihres Ehemannes nimmt ohne seine Erlaubnis.
Weil Allah, gepriesen sei Er seinem Diener verboten hat, das einige vom Geld der anderen nehmen.
Und der Prophet صلى الله عليه و سلم hat an der Abschiedspilgerfahrt verkündet, wo er صلى الله عليه و سلم sagte: „Wahrlich euer Blut, euer Besitz und eure Ehre ist zwischen euch verboten wie die Unantastbarkeit an diesem eurem Tag, in diesem eurem Monat in diesem eurem Land, so habe ich es übermittelt.“
Aber wenn der Ehemann geizig ist, und er gibt ihr und den Kindern nicht das, was ihnen an Versorgung reicht, so nimmt sie im Masse des Bekannten (Soviel wie sie und die Kinder brauchen um zu leben) von seinem Geld was ihr und den Kinder reicht.
Sie nimmt nicht mehr von dem Geld, als das was sie und ihre Kinder brauchen (Zum Leben).
Wegen der Ueberlieferung von Hind Bint Utaiyba رضي الله عنها , als sie zum Propheten صلى الله عليه و سلم kam und ihren Ehemann beschrieb.
Und sie sagte über ihn, dass er ein geiziger Mann ist: „Er gibt mir nicht das, was mir und meinen Kinder an Geld reicht.“ So sagte der Prophet صلى الله عليه و سلم zu ihr: „Nimm von seinem Geld was dir und deinen Kindern reicht.“
Oder er sagte: „Dass nimmst so viel Geld, das es dir und deinen Kinder reicht mit dem dir Bekannten (Sie weiss wieviel Geld sie zum leben braucht), ob er davon weiss oder nicht.“
In der Frage von dieser Frau, die sagt, dass sie ihrem Ehemann schwoert, dass sie nichts genommen hat, so antworte ich, das dieser Schwur nicht erlaubt ist.
Ausser, wenn sie das so interpretiert hat: Dass sie mit ihren Worten „Ich schwoere bei Allah ich habe nichts genommen“, gemeint hat: Ich schwoere bei Allah und ich habe nichts genommen, das verboten für mich ist von ihm zu nehmen“ oder „ich schwoere bei Allah ich habe nicht mehr genommen, als was seine Pflicht waere mir und meinen Kinder zu geben“ oder was dem in der Interpretation so gleicht, welches Uebereinspricht mit dem was ihr durch das islamischen Recht zusteht.
So ist diese Interpretation erlaubt, weil die Person ungerecht behandelt wird.
Jedoch wenn die Person (Frau) erstens ein(e) Unterdrücker(in) ist oder ein(e) Unterdrücker(in) und selber ungerecht behandelt wird, so darf diese Person (Frau) nicht interpretieren.
Und die Frau, zu der ihr Ehemann geizig ist, in den Dingen (Essen, Kleider usw.) was seine Plicht für sie und ihre Kinder ist, so ist sie die Ungerecht behandelte und es ihr erlaubt zu Interpretieren.
Und bei Allah ist der Erfolg.
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Salih Bin Al Utheimeen.
رحمه الله
Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy
http://www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_3411.shtml
Frage: Wie ist das Hukm (Islamisches Urteil) über die Ehefrau welche mehrere Male Geld von ihrem Ehemann genommen hat und es für ihre Kinder ausgibt und dabei schwoert dass sie nichts genommen hat, wie ist das Hukm (Islamisches Urteil) über diese Taetigkeit ?
Antwort: Es ist nicht erlaubt dass sie vom Geld ihres Ehemannes nimmt ohne seine Erlaubnis.
Weil Allah, gepriesen sei Er seinem Diener verboten hat, das einige vom Geld der anderen nehmen.
Und der Prophet صلى الله عليه و سلم hat an der Abschiedspilgerfahrt verkündet, wo er صلى الله عليه و سلم sagte: „Wahrlich euer Blut, euer Besitz und eure Ehre ist zwischen euch verboten wie die Unantastbarkeit an diesem eurem Tag, in diesem eurem Monat in diesem eurem Land, so habe ich es übermittelt.“
Aber wenn der Ehemann geizig ist, und er gibt ihr und den Kindern nicht das, was ihnen an Versorgung reicht, so nimmt sie im Masse des Bekannten (Soviel wie sie und die Kinder brauchen um zu leben) von seinem Geld was ihr und den Kinder reicht.
Sie nimmt nicht mehr von dem Geld, als das was sie und ihre Kinder brauchen (Zum Leben).
Wegen der Ueberlieferung von Hind Bint Utaiyba رضي الله عنها , als sie zum Propheten صلى الله عليه و سلم kam und ihren Ehemann beschrieb.
Und sie sagte über ihn, dass er ein geiziger Mann ist: „Er gibt mir nicht das, was mir und meinen Kinder an Geld reicht.“ So sagte der Prophet صلى الله عليه و سلم zu ihr: „Nimm von seinem Geld was dir und deinen Kindern reicht.“
Oder er sagte: „Dass nimmst so viel Geld, das es dir und deinen Kinder reicht mit dem dir Bekannten (Sie weiss wieviel Geld sie zum leben braucht), ob er davon weiss oder nicht.“
In der Frage von dieser Frau, die sagt, dass sie ihrem Ehemann schwoert, dass sie nichts genommen hat, so antworte ich, das dieser Schwur nicht erlaubt ist.
Ausser, wenn sie das so interpretiert hat: Dass sie mit ihren Worten „Ich schwoere bei Allah ich habe nichts genommen“, gemeint hat: Ich schwoere bei Allah und ich habe nichts genommen, das verboten für mich ist von ihm zu nehmen“ oder „ich schwoere bei Allah ich habe nicht mehr genommen, als was seine Pflicht waere mir und meinen Kinder zu geben“ oder was dem in der Interpretation so gleicht, welches Uebereinspricht mit dem was ihr durch das islamischen Recht zusteht.
So ist diese Interpretation erlaubt, weil die Person ungerecht behandelt wird.
Jedoch wenn die Person (Frau) erstens ein(e) Unterdrücker(in) ist oder ein(e) Unterdrücker(in) und selber ungerecht behandelt wird, so darf diese Person (Frau) nicht interpretieren.
Und die Frau, zu der ihr Ehemann geizig ist, in den Dingen (Essen, Kleider usw.) was seine Plicht für sie und ihre Kinder ist, so ist sie die Ungerecht behandelte und es ihr erlaubt zu Interpretieren.
Und bei Allah ist der Erfolg.
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Salih Bin Al Utheimeen.
رحمه الله
Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy
http://www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_3411.shtml