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Islamisches Urteil ueber das Beleidigen der Sahaba رضي الله عنهم

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  • Islamisches Urteil ueber das Beleidigen der Sahaba رضي الله عنهم


    Islamisches Urteil ueber das Beleidigen der Sahaba رضي الله عنهم
    (Gefaehrten des Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم )




    Das Beleidigen (Beschimpfen) der Sahaba رضي الله عنهم wird in drei Teile unterteilt:


    1.
    Wenn mit dem Beleidigen der Sahaba die meisten von ihnen zu Unglaeubigen gemacht werden, oder wenn mit dem Beleidigen der Sahaba gemeint ist, dass die Merheit von ihnen gefrevelt (Frevler: Jemand der gegen religioese Regeln verstoesst / Jemand der grosse Suenden begeht, ein Frevler kann ein Unglaeubiger sein oder ein Muslim) haben, so ist dies grosser Unglauben!

    Da man mit diesen Aussagen ueber Allah und den Gesandten im Bezug auf deren (Sahaba) Anerkennung (Lob) und im Bezug auf deren Wohlgefallen luegt.

    Nein, vielmehr wer am Unglauben derjenigen zweifelt, welche die Sahaba wie in diesem Fall beleidigen, so ist sein Unglaube spezifisch (er wird dadurch auch zum Unglaeubigen), da diese Aussagen implizieren, dass die Uebermittlung des Qurans oder der Sunnah von Unglaeubigen oder Frevlern ausging.

    2. Wenn mit dem Beleidigen der Sahaba, die Sahaba verflucht oder Haesslichkeiten (Schaendlichkeiten)
    ueber sie gesagt werden, so gibt es zwei Meinungen unter den Gelehrten ob sie damit unglaeubig geworden sind oder nicht.
    Die Gelehrten, welche die Meinung vertreten, dass man diese Leute nicht zu Unlaeubigen zaehlt, sagen dass man diese Leute auspeitschen muss und sie eingesperrt werden bis sie sterben, oder bis sie ihre Beleidigungen (Haesslichkeiten / Schaendlichkeiten) zurueck nehmen (die zweite Meinung der Gelehrten ist, das auch diese Leute getoetet werden).

    3. Wenn man mit dem Beleidigen der Sahaba, sie nicht in ihrer Religion herabsetzt (schmaeht), so wie wenn man sie als feige oder geizig bezeichnet, so wird man durch dieses Beleidigen nicht zum Unglaeubigen.
    Aber man muss sie bestrafen, damit sie abschreckt werden von diesem (dem Beleidigen indem man sie als feige oder geizig usw.betitelt).

    Sheikh Al Islam رحمه الله hat die Bedeutung davon in seinem Buch „As Saram Al Maslum“ (As Safha: 375) erwaehnt, und berichtete von der Aussage von Ahmad رحمه الله: Es ist nicht erlaubt fuer jemanden, dass er ihre schlechten Eigenschaften erwaehnt, und es ist nicht erlaubt, dass man einen von ihnen schlecht macht mit einer seiner Schwaechen (Makel) oder mit seiner Unvollkommenheit (Mangel).
    Wer dies gemacht hat, muss bestraft (gezuechtigt) werden (von der Obrigkeit, also derjenige der das Machtbefugnis von Herrscher bekommt, muss diese Person bestrafen und zuechtigen, er darf ihm nicht verzeihen, er muss ihn bestrafen!), wenn er (danach) bereut (Tawba / Reue) laesst man ihn frei und wenn nich, so wird er weiter bestraft, ausgepeitscht und eingesperrt bis er stirbt, und wenn er (danach) seine Worte bereut und er nimmt sie zurueck, so laesst man ihn frei (nachdem er bestraft, ausgepeitscht und eingesperrt wurde und er alles zurueck nimmt).


    Vom vorzueglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله
    Al Kitab: Majmuaa Fatawa Wa Rasail Lilutheimeen / Al Bab: Sharh Lumaatul Itiqaad Al Haadi Ila Sabiil Ar Rashaad / Al Juz: 5 / As Safha: 54




    Imam Ahmad رحمه الله sagte auch in seinem Buch „As Sunnah“: Und von der Sunnah ist es, die guten Seiten (Vorzuege) von allen Sahaba (Gefaehrten) des Gesandten صلى الله عليه و سلم zu erwaehnen und vom Ablassen (Sichenthalten) von dem was sich zwischen ihnen ereignete, wer die Sahaba oder einen von ihnen beleidigt, so ist er ein Ketzer (Mubtadi) und ein Abtruenniger / ein Ablehner (Raafidi).

    Die Liebe zu ihnen ist von der Sunnah, und die Bittgebete fuer sie eine gottesgefaellige Tat und die Nachahmung von ihnen ist ein Hilfsmittel und das Nehmen von ihren Ueberlieferungen (Athar) ist Wissen (Bildung).

    Al Kitab: Al Intisaar As Sahaba Al Akhjar Fi Rad Abatil Hassan / Al Kitab: Al Imam Ahmad Bin Hanbal / Al Juz: 1 / As Safha: 133




    Sheikh Salah Al Fawzan wurde gefragt: Zaehlt man das Beleidigen der Sahaba رضي الله عنهم zum grossen Unglauben (Kuffr Akbar)?

    Der Sheikh antwortete: Wenn das Beleidigen der Sahaba wegen dem ist, was die Sahaba gemacht haben (ihren Taten welche auf Quran und Sunnah basieren), oder wegen dem, dass sie dem Gesandten صلى الله عليه و سلم beistanden (sie unterstuetzten, halfen, beschuetzen usw. den Gesandten صلى الله عليه و سلم) oder wegen dem, dass sie die Religion unterstuetzen (sie kaempften fuer Allah, sie riefen die Leute zum Islam usw.), so ist dies grosser Unglaube!

    Wenn aber das Beleidigen deshalb ist, da man einige Sachen von den Sahaba hasst (verabscheut), oder man in dieser Angelegenheit eine Person imitiert (dem Beleidigen der Sahaba, weil man etwas von ihnen hasst oder verabscheut), so zaehlt dies zu den grossen Suenden, es erreicht aber nicht den Grad des Unglaubens, dies wenn die Beleidigung in der Verbindung zu einem einzelnen Sahabi steht, wenn damit aber die Gemeinschaft, also eine Schar von den Sahaba gemeint ist, so ist das Beleidigen von ihnen Kufr (Unglauben).
    Wer also eine Schar von den Sahaba beleidigt, und in dieser Schar sind Abu Bakr, Umar, Uthman, Ali, die zehn Sahaba welchen erwaehnt wurden dass sie Bewohner des Paradies sind, die Gefaehrten welche der Schlacht um Badr beigewohnt haben, die Gefaehrten welche den Treueeid (Baqiaa Ar Ridwan / ca. 1500 Sahaba legten an diesem Tag den Treueeid fuer den Gesandten صلى الله عليه و سلم ab, dass sie gegen die Quraish kaempfen werden und nicht fliehen werden bis sie sterben, diese Sahaba waren auf dem Weg nach Makkah um die Umrah zu absolvieren, als dies ihnen von den Quraish verboten wurde, und sie das Geruecht hoerten das Uthmaan getoetet worden sei, als er vom Gesandten صلى الله عليه و سلم zu den Quraish geschickt wurde, um mit ihnen zu verhandeln) dem Gesandten صلى الله عليه و سلم an diesem Tag gaben und diejenigen der Sahaba, welche vor der Eroberung von Makkah zum Islam konvertierten und danach die Hijra absolvierten, so ist das Beleidigen von ihnen Unglaube!


    Vom vorzueglichen Grossgelehrten Sheikh Salah Bin Fawzan Al Fawzan حفظه الله
    Wo: Sharh Amdatul Fiqh Libn Qudama / 16.3.1435 Hijri
    http://www.2shared.com/audio/kMUMekSG/______.html
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