Welcher Schwur (bei Allah auf etwas schwoeren), macht es verpflichtend ihn zu suehnen (Kafarah / wiedergutmachen) und wie ist das Hukm (islamisches Urteil) wer seinen Schwur nicht suehnt
Frage: Welcher Schwur macht es verpflichtend ihn zu suehnen (Kafarah / wiedergutmachen) und wie ist das Hukm (islamisches Urteil) wer seinen Schwur nicht suehnt?
Antwort: Der Schwur (bei Allah) welche eine Person auf etwas macht: Entweder, dass sie es nicht machen wird und danach beschliesst es dennoch zu machen oder sie schwoert (bei Allah) auf etwas, dass sie es machen wird und danach beschliesst es nicht zu machen (Hilf Al Yamin).
Es wird in Sahih Muslim ueberliefert vom Propheten صلى الله عليه و سلم , dass dieser sagte: „Wer auf etwas schwoert, dass er machen will, oder auf etwas schwoert, dass er nicht machen will (Al Hilf ala Al Yamin), und danach der Meinung ist, das etwas anderes besser ist, als das wofuer er geschworen hat, so macht er das was besser ist und suehnt seinen Schwur (Kafarat Al Yamin).“
(Sahih Muslim, Nr. 3113)
(Kafarat Al Yamin: Die Suehnung des Schwurs erfolgt durch das Essen geben an zehn beduerftige Muslime, oder durch das Einkleiden von zehn beduerftigen Muslimen, oder das Freilassen eines Sklaven oder einer Sklavin und wenn dies nicht moeglich ist, so ist es erlaubt drei Tage am Stueck zu fasten, fuer die Suehnung des Schwurs)
Zum Beispiel sagst du: „Ich schwoere bei Allah ich betrete nicht das Haus meiner Geschwister, den sie behandeln mich schlecht, ich schwoere bei Allah ich betrete nicht ihre Haeuser.“
Das ist verboten, denn dieses unterbricht die Wohltaetigkeit (Verrichtung guter Werke) zu den Verwandten.
„Wer auf etwas schwoert, dass er machen will, oder auf etwas schwoert, dass er nicht machen will, und danach der Meinung ist, das etwas anderes besser ist, als das wofuer er geschworen hat, so macht er das was besser ist und suehnt seinen Schwur.“
Oder er sagt: „Oh Sohn, ich schwoere bei Allah, ich schlage dich zehn oder zwanzigmal, da ich dir gesagt habe, mach das nicht.“
Der Gesandte صلى الله عليه و سلم sagt, bei Allah die Suehne (Kafarah) von seinem Schwur / „Yamin“ („Wer auf etwas schwoert, dass er machen will, oder auf etwas schwoert, dass er nicht machen will“ / Al Hilf ala Al Yamin) von einem von euch, ist besser, als dass er seiner Familie Schaden zufuegt (sie verletzt, schlaegt usw.).
(Abu Hureira رضي الله عنه berichtete vom Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم dass dieser sagte: „Bei Allah, wenn einer von euch seiner Familie Schaden zufuegt durch einen Schwur / „Yamin“, so ist die Suende fuer ihn groesser bei Allah, als dass er sich der Suehne ((Kafarah)) fuer den „Yamin“ widmet, welche Allah zur Pflicht gemacht hat ((wenn er sein Familie bestrafen / schlaegen moechte usw. und dafuer geschworen hat, und seinen Schwur / „Yamin“ bricht, so ist dies die kleiner Suende als dass er seiner Familie Schaden zufuegt mit Schlagen usw.)).“ Sharh Sahih Muslim, Nr. 3127)
Wenn du sagst: Bei Allah (oder ich schwoere bei Allah usw.), wenn du dies nicht machst, so schlage ich dich“, so schlage ihn nicht und suehne (Kafarah) deinen Schwur (Yamin)!
Danach gibt es noch den „Yamin Al Ghamous“ (das Schwoeren auf eine Luege), bei diesem Schwur gibt es keine Kafarah (Suehnung).
Was ist der „Yamin Al Ghamous“?
Jemand der sagt, dies gehoert mir und er weiss, dass jenes nicht ihm gehoert.
Er sagt, ich schwoere bei Allah dem Gewaltigsten, dies gehoert mir, und er weiss, das dies „Yamin Al Ghamous“ ist, und zu den grossen Suenden (Kabair) zaehlt, welche ihn ins Feuer eintreten laesst.
Wie es in der Ueberlieferung von Abdullah Bin Aamru Bin Aas und in der Ueberlieferung von Anas Bin Malak رضي الله تعالى عنهما vorkommt.
So benoetigt dieser Schwur („Yamin Al Ghamous“) Tawbah (sich von dieser Suende abwenden und sich reuevoll Allah zuwenden und mit allen Bedingungen Allah um Verzeihung bitten) und wenn dieser Schwur verbunden ist mit den Rechten der Erschaffenen, so muss er die Sache zurueckgeben (wenn er zum Beispiel durch den Schwur bei Allah gelogen hat und damit Geld oder sonst was erhalten hat, so muss er dieses zurueckgeben und dies gehoert zur Tawbah).
Der Gesandte صلى الله عليه و سلم sagte: „Wer geschwoert hat auf „Yamain“ (Der Schwur welche eine Person auf etwas macht, dass sie es nicht machen wird und danach beschliesst sie es dennoch zu machen oder sie schwoert auf etwas, dass sie es machen wird und danach beschliesst sie es nicht zu machen), und er ist in ihm (Schwur) ein Luegner (er luegt), so wird er Allah begegnen und dieser wird wuetend ueber ihn sein.“
(Musnad Ahmad bin Hanbal, Nr. 20310 und in Sahih Al Bukhari, Nr. 2185 & Sunnan Al Nisaai Al Kubra, Nr. 5992, kommt die Ueberlieferung so vor: Von Abdullah رضي الله عنه vom Gesandten صلى الله عليه و سلم der sagte: „: „Wer geschwoert hat auf „Yamain“, und er hat dadurch vom Besitz eines muslimischen Mann genommen und in ihm (Schwur) ist er ein Luegner (luegt), so wird er Allah begegnen und dieser wird wuetend auf ihn sein.“. Allah hat darauf diesen Vers herabgesandt: Diejenigen, die ihren Bund mit Allah und ihre Eide fuer einen geringen Preis verkaufen, haben am Jenseits keinen Anteil. Und Allah wird am Tag der Auferstehung weder zu ihnen sprechen noch sie anschauen, noch sie laeutern. Fuer sie wird es eine schmwerzhafte Strafe geben. / Sura Ali Imran : 77)
(Es gibt noch eine dritte Art des Schwurs mit dem Namen Allah, diesen nennt man „Al Yamin Al Laghw“ ((das Schwoeren ohne Absicht)). Die Person sagt: „Nein, ich schwoere bei Allah” oder: „Gewiss, ich schwoere bei Allah“, oder: „Ich schwoere bei Allah ich esse“, oder: „Ich schwoere bei Allah ich trinke“, oder was dem so gleicht.
Mit diesem Schwur bei Allah beabsichtigt er nicht das Schwoeren bei Allah, vielmehr gehoert dies zu den Worten die er spricht ohne Absicht zum Schwoeren.
Allah der Erhabenste sagt im Quran: Allah wird euch nicht fuer etwas Unbedachtes in euren Eiden ((Schwur)) belangen.
Sura Al Maida / 89.
Fuer „Yamin Al Laghw“ gibt es keine Kafarah (Suehnung des Schwurs) noch gibt es Suenden wegen ihm.
Der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: „Die Taten entsprechen den Absichten und jeder Person gebuehrt das was sie damit beabsichtigt hat.“
Sahih Al Bukhari, Nr.1)
Die Anmerkungen und Ergaenzungen in Klammern ( ), sind von Abu Umar Ibrahim.
Vom vorzueglichen Grossgelehrten Sheikh Abu Abdurrahman Muqbil bin Hadi Al Wadiee رحمه الله
Wo: Min Sharit: Asila an Talaq wa Ghairih
http://www.muqbel.net/fatwa.php?fatwa_id=694