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Wie ist das Hukm über das Benutzen von Kuhl, Parfuem und Make-up fuer diejenige die fastet

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  • Wie ist das Hukm über das Benutzen von Kuhl, Parfuem und Make-up fuer diejenige die fastet


    Wie ist das islamische Urteil
    (Hukm) über das Benutzen von Kuhl, Parfuem und Make-up fuer diejenige die fastet


    Was den Kuhl (natuerliches Faerbemittel fuer die Augen mit heilender Wirkung) und die Augentropfen betrifft, welche der Fastenden in sein Auge macht, so dringt es in den Rachen ein, und beeinflusst somit sein Fasten.

    Somit haben bereits viele der Gelehrten den Kuhl fuer den Fastenden verboten, wie auch andere Sachen die man in das Auge gibt, wie Tropfen oder sonstiges.

    Da das Auge einen Durchgang (Verbindung) zum Rachen besitzt und die Tropfen usw. somit in den Rachen gelangen und man dies nicht verhindern kann.

    Was die Angelegenheit des Pulvers betrifft (Make-up), welches man auf sein Gesicht macht, die Faerbemittel fuer die Haare (natuerliche Faerbemittel wie Henna, Katam usw. sind erlaubt zu benutzen, was aber die chemischen Farben welche die unglaeubigen Frauen benutzen betrifft, so ist dies verboten, da dies in die Kategorie die Unglaeubigen nachahmen gehoert) und den Parfuemen (welche keinen Alkohol beinhalten), mit welchen man sich parfuemiert und welche fluessig sind, so geht dies in Ordnung (alles was einem Schaden zufuegt, ist verboten zu benutzen, wenn also bekannt ist oder man selber merkt das es einem schadet, das zum Beispiel Make-up die Haut zerstoert, so wird dies zu etwas verbotenen).

    Es ist unabdinglich, dass man weiss, das es fuer die Frau verboten ist, dass sie sich verschoenert (schminkt) und oder parfuemiert wenn sie das Haus verlaesst (natuerlich kann Frau sich schminken wenn sie sich korrekt bedeckt, mit korrekt bedeckt ist gemeint, das man nichts von ihrem Gesicht sieht, und nicht wie einige von den Frauen welche den Niqab tragen und von denen man die Augen sehen kann. Falls sie sich nicht komplett bedeckt, so ist es ihr nicht erlaubt sich zu schminken, wenn sie von fuer sie nicht erlaubten Maennern gesehen werden kann. Das Parfuemieren ist fuer die Frau welche sich komplett bedeckt und fuer die andere Frau verboten, ausser sie kommt nicht in Kontakt mit ihr nicht erlaubten Maenner,das heisst die ihr nicht erlaubten Maenner koennen ihr Parfuem nicht riechen, weil sie ihnen nicht begegnet) .

    Nein, vielmehr ist es ihre Pflicht, dass sie sich richtig bedeckt und frei von Dueften (Parfuem, Deo, Bokhur / Raeucherware usw.) aus dem Haus geht.

    (Der Prophet der Segen und Frieden auf ihm sagte:“Welche Frau auch immer parfuemiert aus dem Haus geht und an einer Gruppe von Maenner ((ihr nicht erlaubte Maenner)) vorbeigeht welche ihren Duft wahrnehmen, so ist diejenige eine Unzuchttreibende /Zaniya ((so ist ihr suendigen, wie das suendigen einer Unzuchttreibenden)) und jeder Blick der zu einer fuer ihn zum Anschauen verbotenen Frau oder Mann geht, erwirbt dadurch einen Anteil an Unzucht ((dem steht einen Teil der Bestrafung zu, welche ein Unzuchttreibender erhaelt)).

    Allah der Erhaben sagte: Und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der frueheren Unwissenheit (Jahaliya).
    (Al Ahzab / 33)

    Und selbst wenn sie fuer die gottesdienstliche Tat (Ibaada) das Haus verlaesst um in die Moschee zu gehen, so ist sie aufgefordert die Verschoenerung (das Schminken) und das Parfumieren zu unterlassen.

    Der Prophet der Segen und Frieden auf ihm sagte: „Verbietet den Dienerinnen Allahs nicht die Moscheen von Allah (die Moschee zu besuchen), und lasst sie schmucklos (ungeschminkt) gehen.“
    Aisha رضي الله عنها sagte: „Wenn er صلى الله عليه و سلم ihren Zustand heute gesehen haette, so wuerde er es ihnen verbieten.“
    (Wenn der Prophet صلى الله عليه و سلم nach seinem Tod die Frauen zur Zeit von Aisha رضي الله عنها gesehen haette, so wuerde er ihnen das Verlassen der Haeuser nach der Meinung von Aisha رضي الله عنها verbieten. Was koennen wir den dazu noch sagen, wenn wir die meisten Muslimas in dieser unserer Zeit anschauen wie die sich kleiden und schmuecken wenn sie die Haeuser verlassen…)
    (Ueberliefert von Abu Dawud in seinem Sunnanbuch 1/152 / Sheikh Al Albani hat diesen Hadith als gut eingestuft)

    Das bedeutet („und lasst sie schmucklos gehen“): Ohne dass sie sich verschoenert (schminkt) und parfuemiert.
    Weil das Verschoenern (Schminken) und das Parfuemieren die Aufmerksamkeit herbeifuehrt und die Versuchung (Fitna) hervorruft.

    Einige der muslimischen Frauen fuehren die Maenner mit ihren Reizen (kein oder nicht richtiges Verhuellen), und dem Verschoenern (Schminken, Parfuem, Haare faerben) in Versuchung.
    So als ob sie das Verschoenern (schminken, parfuemieren usw.) speziell bei Verlassen des Hauses machen (um damit bewusst eine Versuchung fuer die Maenner darstellen moechten) und dies ist verboten !


    In: Al Muntaqa Min Fatawa Al Fawzan / Al Bab: Kitab As Siam / Al Juz: 51 / As Safha: 5

    Vom vorzueglichen Sheikh Salah Bin Fawzan Al Fawzan حفظه الله

    التعديل الأخير تم بواسطة أبو عمر إبراهيم الإيطالي; الساعة 25-04-2014, 01:01 AM.
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