Ist derjenige der Unwissend ist, entschuldigt vom Shirk und von Fehlern
die er im Islam macht
die er im Islam macht
Sheikh Al Utheimeen رحمه الله , wurde gefragt über die Entschuldigung mit der Begründung von Unwissenheit im Bezug auf die Aqidah / Glaubenslehre (Ob jemand entschuldigt ist aufgrund seiner Unwissenheit).
So antwortete der Sheikh: Die Meinungsverschiedenheit in dieser Angelegenheit (Die Entschuldigung auf Grund von Unwissenheit), ist eine Meinungsverschiedenheit wie jede andere auch.
Wie zum Beispiel die Meinungsverschiedenheit in der Gesetzeswissenschaft (Fiqh), oder in den selbstaendigen Interpretationen (Ijtitahd).
Und vielleicht ist manchmal die Meinungsverschiedenheit aufgrund eines Wortes (Mündlich / Ausgesprochen), oder aufgrund der Anwendung der Regel auf eine bestimmte Person.
Also (Die Regel): Das saemtliche Leute zustimmen das diese Aussage, Unglaube ist, oder das diese Taten Unglaube sind, oder das das das Unterlassen Unglaube ist.
Aber betaetigt sich diese Regel auf diese bestimmte Person, mit der Durchführung der Erfordernisse über ihn (Ihn zum Unglaeubigen erklaeren) und dem nicht Bestaetigt sein der Einwaende (Seine Gründe, welche ihn vielleicht entschuldigen vom Shirk usw.), oder des nicht anwenden lassen (Takfir), wegen des Verstreichens einiger Erfordernisse, oder dem Vorhanden sein einiger Einwaende (Vielleicht ist er durch etwas entschuldigt).
Und wegen dem gibt es zwei Arten, im Unglauben mit Unwissenheit:
Die erste Art: Das die Person den Islam nicht als Religion hat, oder gar keine Religion hat.
Und es kommt ihm nicht in den Sinn das es eine Religion gibt die dem wiederspricht, zu dem worin er steht (Unglauben, Christentum, Judentum, usw.), so verfaehrt man über ihn mit dem klaren Urteil (Das er ein Unglaeubiger ist) !
(Er hat nichts vom Islam gehِoert ! Und somit kommt es ihm nicht in den Sinn, das es eine Religion gibt (Islam), die seiner Religion wiederspricht)
Aber im Jenseits, so ist die Angelegenheit bei Allah dem Erhabenen.
Die wahrscheinlichere Meinung davon ist, dass er im Jenseits geprüft wird, mit dem was Allah der Allmaechtige und Erhabene will und Allah weiss was sie gemacht haben.
Aber wir wissen, dass er nicht ins Feuer (Hoelle) geht, ausser mit Sünden.
Wegen der Aussage von Allah: Und dein Herr tut niemanden unrecht.
(Sura Al Khaf / 49)
Wir sagen: Es wird im Diesseits über ihn mit dem klaren Urteil verfahren, naemlich mit dem Urteil des Unglaubens.
Weil er nicht den Islam als seine Religion hat, und so ist es nicht mِoeglich, ihm dieses Urteil zu geben (Das er kein Unglaeubiger ist).
Vielmehr sagen wir, das das wahrscheinlichste ist, dass er im Jenseits geprüft wird, da es viele Athar (ـUeberlieferungen von den Sahaba) gibt die dies bestaetigen.
Und dies wurde von Ibn Qaym رحمه الله in seinem Buch „Al Hijra Tariqatian“ erwaehnt (In seiner Erklaerung über die achte Madhab, bei den Kindern der Gِoetzendienern, unter der Erklaerung in der 14. Kategorie).
Die zweite Art: Dass die Person den Islam zur Religion hat, und dass er mit Unglauben (Kufr) lebt, und es komm ihm nicht in den Sinn, dass er damit dem Islam wiederspricht.
Und niemand hat ihn darauf aufmerksam gemacht, so wird über ihn mit dem klaren Urteil verfahren, dass er Muslim ist.
Aber im Jenseits, so ist diese Angelegenheit bei Allah dem Allmaechtigen dem Erhabenen.
Und die Beweise findet man im Quran und der Sunnah und von den Leuten des Wissens (Gelehrte).
Von den Beweisen im Quran ist:
Die Aussage des Erhabenen: Und dein Herr haette nimmer die Staedte vernichtet bevor Er nicht in ihrem Mittelpunkt einen Gesandten haette erstehen lassen, der ihnen Unsere Zeichen verliest. Und Wir haetten die Staedte nimmer vernichtet, wenn ihre Bewohner nicht ungerecht gewesen waeren.
(Sura Al Qasas / 58)
Und seine Aussage: Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als ـUeberbringer von Warnungen, damit die Menschen nach den Gesandten kein Beweismittel gegen Allah haben.
(Sura An Nisa / 165)
Und seine Aussage: Und wir haben keinen Gesandten gesandt, ausser in der Sprache seines Volkes, damit Er ihnen (Die Botschaft) klar macht. Allah laesst dann in die Irre gehen, wen Er will und leitet recht, wen Er will.
(Sura Ibrahim / 4)
Und seine Aussage: Nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen lassen, nachdem Er sie rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit gegeben hat, wovor sie sich hüten sollen.
(Sura / At Tawba / 115)
Und seine Aussage: Und dieses Buch, das Wir (Als Offenbarung) hinabgesandt haben, ein gesagnetes (Buch). So folgt ihm und seit gottesfürchtig, auf dass ihr Erbarmen finden mِoeget. Damit ihr (nicht) sagt: „Die Schrift wurde nur auf zwei Gruppen vor uns herabgesandt und wir waren gegenüber dem was sie erlernt haben, wahrlich unachtsam. Oder damit ihr (Nicht) sagt: „Wenn die Schrift auf uns herabgesandt worden waere, waeren wir wahrlich eher rechtgeleitet als sie.“ Aber nun ist ein klarer Beweis von eurem Herrn und Rechtleitung und Barmherzigkeit zu euch gekommen.
(Sura Al Anam / 155 & 156 & 157)
Und weitere von den Ajats welche beweisen, das das Argument / Beweis (Er nicht zum Unglaeubigen gesprochen wird) nicht angewandt wird, ausser nach dem Wissen und der Aufklaerung.
Und in der Sunnah: So gibt es eine Ueـberlieferung in Sahih Muslim, von Abu Hureira رضي الله عنه , dass der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: „Ich schwِoere bei Allah, dass nicht einer von dieser Gemeinschaft (Die Gemeinschaft der Gerufenen), der von mir gehِoert hat, Jude oder Christ stirbt und er nicht an das glaubt mit dem ich geschickt worden bin, ohne dass er von den Leuten des Feuers ist.“
Was die Aussagen der Leute des Wissens betrifft: So sagte er (Ibn Qudama رحمه الله) in Al Mughni (8 / 131): Wer die Pflichten nicht anhand der ـUeberlieferungen (Quran ect.) im Islam kennt, oder weil er nicht in einem islamischen Land aufgewachsen ist, oder er wohnt in der Wüste (Weit entfernten Platz wo es keine Muslime gibt), weit weg von einer grossen Stadt und den Leuten des Wissens (Gelehrten), so wird über ihn nicht mit dem Unglauben gerichtet.
Und es sagte Sheikh Al Islam Ibn Taymia رحمه الله in Majmuaa Fatawa Ibn Taymia / Al Bab: Jawab An Waraqat Arsalat Lil Sheikh / Al Juz: 1 / As Safha: 258 : Wahrlich immer, und wer mit mir sitzt weiss das von mir.
Dass ich zu den Menschen gehِoere, welche es am staerksten verbieten, das über eine bestimmte Person der Takfir (Unglaube erklaeren) erklaert wird und jemanden zum Frevler erklaert, oder jemanden eine Sünde zugesprochen wird, ausser wenn die Beweise der Person vorgelegt worden sind (Von dem womit der Prophet صلى الله عليه و سلم beauftragt worden ist; Quran & Sunna), welche beinhalten, das wenn er im Wiederspruch zu diesen Beweisen steht, dass er entweder ein Unglaeubiger, Frevler oder Sünder geworden ist.
Und ich wiederhole, dass Allah der Erhabene die Fehler für diese Gemeinschaft bereits verziehen hat.
Dies umfasst die Fehler in den gehِoerten, gesprochenen und den wissenschaftlichen Angelegenheiten.
Und es hat nicht aufgehِoert, dass die Salaf in vielen dieser Angelegenheiten miteinander streiten, und es bezeugte keiner von ihnen auf einen anderen den Takfir (Sprach über ihn den Unglauben aus), und nicht den Frevel, noch die Sünden.
Bis dass er رحمه الله sagte: Und ich habe klar gemacht (Erklaert), wer etwas von den Salaf und den Imamen übermittelt, von der Anwendung der Aussprache des Takfirs (Jemanden zum Unglaeubigen erklaeren), dass er (Salaf, Imame) dies oder das sagt, so ist dies auch die Wahrheit, aber es erfordert eine Unterscheidung zwischen der Allgemeinheit und dem Spezifischen (Zum Beispiel, diese Aussage ist Unglaube und somit allgemein, aber nun muss geschaut werden warum diese Person das gesagt hat, ist sie eventuell entschuldigt durch irgendwelche Gründe, und somit muss man die Angelegenheit spezifisch behandeln).
Bis dass er رحمه الله sagte: Der Takfir (Jemanden zum Unglaeubigen zu erklaeren) wenn er über das gelogen hat, was der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم gesagt hat, ist von der Verheissung (Das derjenige der mit Wissen über das lügt / ablehnt was der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم gesagt hat,dass er damit unglaeubig wird).
Aber der Mann, welcher neu im Islam ist, oder in einer weitentfernten Wüste (Platz) aufgewachsen ist (Weit weg von den wissenden Menschen), so ist er wie in Beispielen wie diesen, nicht unglaeubig geworden weil er dies ablehnt (Abstreitet) und es wird ihm nicht der Glauben entsagt (Zum Unglaeubigen erklaert), bis ihm die Beweise (Quran und Sunna) vorgelegt worden sind.
So kann es sein, dass er die Aussagen (Beweise von Quran und Sunnah) nicht gehِoert hat, oder er hat sie gehِoert aber sie sind nicht bestaetigt worden (Er hat vielleicht eine ـUeberlieferung gehِoert, aber es gibt keinen Beweis, das die ـUeberlieferung richtig ist usw.) oder sie wiedersprechen den Beweisen die ihm vorliegen und die machen eine Interpretation notwendig (Er kennt die Beweise, hat aber selber welche die das Gegenteil beweisen, somit interpretiert er das, was er für richtig haelt) auch wenn er damit falsch liegt.
Und immer wiederhole ich die Ueberlieferung von dem Mann der in den beiden Sahih Büchern (Sahih Al Bukhari & Sahih Muslim) erwaehnt wird und der sagte: „Wenn ich gestorben bin, so verbrennt mich, und pulverisiert mich, danach werft meine Asche ins Meer, weil bei Allah, wenn Allah es vermag, mich zu strafen, so straft er mich, wie Er noch keinen auf dieser Welt bestraft hat, also machten sie dies mit ihm.
So sagte Allah zu ihm (Nachdem Er ihn wieder auferstehen lies): „Was hat dich dazu gebracht dies zu machen ?“
Er sagte: „Ich habe mich vor dir gefürchtet.“
So vergab ihm Allah.
Die Mann zweifelte an der Allmacht von Allah, und an der Zurückführung (Auferstehung) nachdem man Asche geworden ist.
Nein, vielmehr dachte er, dass er nicht zurückkommen (Auferstehen wird) wird.
Und dies ist Unglaube in der ـUebereinstimmung der Salaf !
Er aber war aber Unwissend, und wusste diese Sache nicht (Das er damit ein Unglaeubiger wird, Kufr macht), er war ein Glaeubiger, der sich vor Allahs Strafe fürchtete, und deshalb wurde ihm vergeben.
Es sagte Sheikh Al Islam Muhammad Abdul Wahab رحمه الله in Ad Durar As Sunnia (1/ 56): Was den Takfir (Jemanden zum Unglaeubigen erklaeren) betrifft, so erklaere ich jeden zu einem Unglaeubigen, der die Religion der Gesandten zum Brauch abstempelt (Zu einem Brauch der Menschen macht), und danach wenn er dies (Religion von Allah) zum Brauch gemacht hat, sie (Die Religion) verunglimpft (Beleidigt), und den Menschen diese Religion verbietet.
Das ist normal, dass ich denjenigen der dies gemacht hat zum Unglaeubigen erklaere.
Und auf der Seite 66: Was aber die Lüge und die Verleumdung betrifft, in ihren Aussage: Das wir mit dem Allgemeinen jemanden zum Unglaeubigen erklaeren, und es zur Pflicht machen dass jemand Hijjra (Auswanderung um Allahs Willen) zu uns macht, auch wenn er seine Religion in diesem (Seinem) Land richtig praktizieren kann (Mit allen islamischen Bedingungen welche den Aufenthalt in diesem Land erlaubt machen).
So gehِoert dies alles (Allgemein den Takfir zu machen usw.) zu den Lügen und Verleumdungen, welche die Leute von der Religion Allahs und seinem Gesandten abwenden laesst (Sie wiedersetzen sich der Religion Allahs und seinem Gesandten mit ihren (Diesen) Lügen).
Und wenn wir diejenigen welche Gِoetzen (Gِoetzenstatuen) von Abdul Qaadr, Ahmad Badawai und anderen anbeten nicht zu Unglaeubigen erklaeren, wegen ihrer Unwissenheit und weil sie niemand darauf aufmerksam gemacht hat.
So wie sprechen wir jemanden zum Unglaeubigen, weil er keine Hijra zu uns gemacht hat, und damit Allah niemanden beigesellt hat (Shirk gemacht hat), und keinen Unglauben begangen hat und niemanden getِoetet hat ?
(Ende der Aeusserungen von Sheikh Al Islam Muhammad Abdul Wahab)
Und wenn die Entschuldigung für die Unwissenheit gemaess den Texten im Quran, der Sunnah und den Worten der Gelehrten bestaetigt wird, so entspricht dies der Weisheit von Allah, seiner Gütigkeit und seinem Mitleid, dass er niemanden bestraft, der eine Entschuldigung hat.
Und der Verstand kann nicht alleine wissen was unsere Pflichten bei Allah sind, wenn der Verstand dies allein wissen würde, so würde die Hujja (Vorwand / Die Beweise welche erbracht wurden) nicht auf die Entsendung der Gesandten Allahs beruhen.
So ist der Ursprung, das wer dem Islam angehِoert, auf dem verbleibt (Muslim ist), bis es sich bestaetigt dass er nicht mehr Muslim ist gemaess den Beweisen von den Gesetzen Allahs.
Und es ist beim Takfir (Jemanden zum Unglaeubigen erklaeren) nicht erlaubt, das man es sich zu einfach macht, da es zwei gewaltige Sachen gibt wovor man sich in acht nehmen muss:
Das Erste von beiden: Die verleumderische Lüge über Allah des Erhabenen, im Urteil des Takfirs auf denjenigen, welche er mit der Zuschreibung (Kafir) einen Schimpfnamen gibt.
So ist das Erste klar.
Naemlich das Urteil des Unglaubens (Kufr) auf denjenigen, der bei Allah dem Erhabenen nicht unglaeubig geworden ist, so ist dies wie etwas verboten zu machen, was Allah für erlaubt erklaert hat.
Weil was das Urteil des Takfirs (Jemanden zum Unglaeubigen zu erklaeren) oder des Nichtsein (Nicht unglaeubig sein) betrifft, einzig bei Allah ist.
Wie auch das verboten sein oder das nicht verboten sein bei Ihm ist (Das Urteil ob etwas verboten oder erlaubt ist).
Und das Zweite: Die Zuschreibung des Muslims mit dem Gegenteil (Kafir), also wenn er sagt: Diese Person ist Unglaeubig (Kafir), und die Person ist es nicht.
So muss er Sorge tragen, das die Beschreibung mit dem Unglauben nicht auf ihn zurückkehrt.
Wie es in Sahih Muslim bestaetigt wurde, von Abdullah Ibn Umar رضي الله عنهما, dass der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: „Wenn ein Mann seinen Bruder zum Unglaeubigen erklaert, so kehrt dies auf einen von ihnen zurück.“
Und in einer anderen ـUeberlieferung: Wenn es so ist (Der Unglaube bewiesen ist nach den Gesetzen Allahs) wie es ist (Ist es so), und wenn nicht, so kehrt es auf ihn zurück.“
Und von der ـUeberlieferung von Abu Dhar رضي الله عنه, dass der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: „Wer einen Mann mit dem Unglauben benannt hat, und es ist nicht so, so kehrt es auf ihn zurück.“
Und das ist die zweite gewaltige Sache wovor man sich in acht nehmen muss, das die Zuschreibung des Unglaubens, wenn sein Bruder frei von dieser Anschuldigung (Kafir) ist, nicht auf ihn zurückkehrt.
Das ist eine gewaltige Sache wovor man sich in acht nehmen muss, den so (Mit einer falschen Anschuldigung) ist er nahe dran, dass es ihm wiederfaehrt (Es auf ihn zurückfaellt).
Wer einem Muslim voreilig den Unglauben zuschreibt, ist meistens stolz auf seine Taten und er betrachtet die anderen veraechtlich.
Somit gibt es eine Gemeinschaft (Verbindung) zwischen dem Wohlgefallen seiner Taten (Stolz), welche dazu führen, das sie nutzlos werden, und seinen Hochmut ein Bestrafen im Feuer von Allah des Erhabenen notwendig macht.
Wie bestaetigt wurde in der ـUeberlieferung, welche Ahmad und Abu Dawud رحمهما الله, von Abu Hureira رضي الله عنه herausgebracht haben, dass der Gesandte صلى الله عليه و سلم gesagt hat: „Allah der Allmaechtige und der Erhabene hat gesagt: Der Stolz ist mein Obergewand (Mantel) und die Allmaechtigkeit ist mein Lendenschutz, wer mir eines von beiden (Eigenschaften) streitig macht, so habe ich ihn ins Feuer geworfen.“
So ist es die Pflicht vor dem Urteilen mit dem Unglauben (Takfir), dass man zwei Angelegenheiten betrachtet:
Die erste Angelegenheit: Das die Beweise vom Quran und der Sunnah sind, welche den Unglauben beweisen, damit keine Lügen über Allah ersinnt werden.
Die zweite Angelegenheit: Das Urteil des Takfir auf eine bestimmte Person muss im Einklang mit den Bedingungen des Takfir (Jemanden zum Unglaeubigen erklaeren) stehen, und die Einwaende (Unwissend usw.) müssen wiederlegt sein.
Und zu den wichtigsten Bedingungen zaehlt, dass er diejenigen Sachen kennt, mit denen er (Ueber denjenigen man den Takfir macht) im Wiederspruch steht und die es verpflichten ihn zum Unglaeubigen zu erklaeren.
Wegen der Aussage von Allah: Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Glaeubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hِoelle aussetzen, und bِoese ist der Ausgang !
(Sura An Nisa / 115)
So ist die Bedingung für die Bestrafung mit dem Feuer, das es eine Lossagung zum Gesandten ist, nachdem ihm der richtige Weg deutlich gemacht worden ist (Die Beweise vom Quran und der Sunnah).
Aber ist es eine Bedingung, dass er weiss mit welchem Wiederspruch (Zum Islam) es Unglauben oder etwas anderes ergibt, oder reicht es dass er weiss, er dass er im Wiederspruch steht ?
Und wenn er Unwissend ist, mit welchem Wiederspruch resultiert sich Unglauben oder anderes für ihn ?
Die Antwort: Das Zweite, es reicht das alleinige Wissen, dass er im Wiederspruch zu dem Urteil steht, welches es notwendig für ihn macht (Es zu machen oder es zu unterlassen).
Weil der der Gesandte صلى الله عليه و سلم , hat die Kafara (Das er die Tat sühnt) zur Pflicht gemacht.
So wer an Ramadan (In der Zeit des Fastens) mit seinem Ehepartner schlaeft, und er weiss, das dies ein Wiederspruch ist (Er weiss das dies verboten ist), auch wenn er nichts von der Kafara wusste (Muss er die Kafara machen).
Und der verheiratete Ehebrecher, der vom Verbot der Unzucht (Zina) weiss, wird gesteinigt, auch wenn er Unwissend ist, und nicht weiss was die Strafe von der Unzucht ist.
Und vielleicht wenn er gewusst haette, welche Strafe er bekommt, haette er es nicht gemacht.
Und von den Hinderungsgründen (Welche ihn obwohl er Unglauben macht, sagt usw. entschuldigen) ist: Dass er das hasst (Gezwungen wird) was ihn zum Unglaeubigen macht.
Wegen der Aussage von Allah dem Erhabenen: Wer Allah verleugnet, nachdem er den Glauben (Angenommen) hatte, ausser demjenigen, der gezwungen wird, waehrend sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat, doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut, über diejenigen kommt Zorn von Allah und für sie wird es eine gewaltige Strafe geben.
(Sura An Nahl / 106)
Und von den Hinderungsgründen (Welche ihn obwohl er Unglauben macht, sagt usw. entschuldigt ist) ist: Dass sein Denken und seine Absicht derart geschlossen (Unmِoeglich) wird, dass er nicht mehr weiss was er sagt, wegen heftiger Freude, Trauer, Zorn, Angst oder was dem so gleicht.
Wegen der Aussage von Allah des Erhaben: Es ist für euch keine Sünde in dem was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsaetzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
(Sura Al Ahzab / 5)
Und in Sahih Muslim (2104), von Anas Ibn Malik رضي الله عنه , dass der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: „Allah freut sich mehr über die Tawba (Reue) seines Dieners, von einem von euch der Ihn um Verzeihung (Tawba) bittet, als jemand der mit seinem Reittier (Kamel) in der Wüste war, und sich sein Reittier freigemacht hat (In einer anderen Ueberlieferung: Er ist vom Kamel gestürzt und hat sich in der Wüste verirrt) hat und auf ihm (Kamel) war sein Essen und Trinken.
So hat er seine Hoffnung auf das Kamel aufgegeben (Es wiederzufinden und mit ihm das lebenswichtige Essen und Trinken).
Er legte sich im Schatten eines Strauches nieder (Er hat geschlafen und auf den Tod gewartet), und hatte die Hoffnung auf sein Reittier bereits aufgegeben, und als er wieder aufwachte, war sein Reittier (Kamel) neben ihm.
Sogleich nahm er das Kamel bei seinem Halfter (Und band es am Strauch fest), danach sagte er wegen der Heftigkeit seiner Freude: "Gepriesen sei Allah, du bist mein Diener und ich bin dein Herr."
Er hat einen Fehler gemacht wegen der Heftigkeit seiner Freude.“
Und von den Hinderungsgründen (Welche ihn obwohl er Unglauben macht, sagt usw. entschuldigen) ist: Dass er im Zweifel (Unklarheit) ist, wegen den Interpretation von den Angelegenheiten, welche den Unglauben bedeuten.
Er denkt er ist mit der Wahrheit (Er denkt er macht keinen Unglauben), weil er die Sünden und die Sachen welche im Wiederspruch zum Richtigen stehen nicht mit Absicht begeht.
So ist dies in der Aussage von Allah dem Erhabenen enthalten: Und es ist keine Sünde in dem was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsaetzlich anstreben.
(Sura Al Ahzab / 5)
Weil dies das Ziel seiner Bemühung ist (Das Richtige zu tun), und das wird in der Aussage von Allah erwaehnt: Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.
(Sura Al Baqara / 286)
Ibn Qudama رحمه الله sagte in Al Mughni (8 / 131): Wer es als erlaubt ansieht die Unfehlbaren (Muslime die man nicht tِoeten darf) zu tِoeten und ihr Besitz zu nehmen ohne das es Zweifel und Interpretation gibt (Das sie Muslime sind), so ist derjenige der Unglaeubige (Wird zum Kafir, derjenige der dies als erlaubt ansieht).
Und wenn es Interpretation gibt, wie bei den Khawarij, so haben wir bereits erwaehnt, dass die Mehrheit der Gelehrten die Khawarij aufgrund dessen, dass sie (Khawarij) es als erlaubt ansehen, dass man Muslime tِoetet und ihren Besitz nehmen darf, nicht über sie mit dem Unglauben richten.
Da sie diese Sachen (Takfir usw.) gemacht haben um naeher bei Allah zu sein (Diejenigen von den Khawarij, welche durch ihre Interpretationen das Blut und den Besitz der Muslime als erlaubt angesehen haben).
Bis dass er (Ibn Qudama) رحمه الله sagte: Und es ist bekannt von der Madhab der Khawarij, dass sie viele der Sahaba und wer nach ihnen kam zu Unglaeubigen erklaerten und ihr Besitz als erlaubt ansahen, sie beabsichtigten mit dem Tِoeten das Naeher sein bei ihrem Herrn.
Wegen ihren Interpretationen, richteten die Gelehrten nicht mit dem Unglauben über sie (Aufgepasst: Aber nicht alle Khawarij sind Muslime, z.B. Rawafid sind Khawarij und Kuffar).
Sowie bei jedem Verbotenen (Wie dem erwaehnten), das mit der Interpretation als erlaubt angesehen wird (So wird nicht mit dem Unglauben gerichtet, bis die Person mit den Beweisen von Quran und Sunnah aufgeklaert wurde).
Und in Majmuaa Fatawa Ibn Taymiya / Al Bab: Fasl: Al Quran Wal Hadith Idha Fasr / Al Juz: 3 / As Safha: 146 : Die Bida (Erneuerung) der Khawarij kommt von ihrem schlechten Verstaendnis des Qurans und sie beabsichtigen damit nicht, sich gegen ihn (Quran / Gesetze von Allah) zu wiedersetzen.
Aber sie haben Dinge davon verstanden, welche nicht darauf hinweisen (Es keine Beweise dafür gibt), so dachten sie, das der Takfir (Jemanden zum Unglaeubigen erklaeren) verpflichtend ist, auf die Gebieter der Sünden (Muslime die grosse Sünden / Al Kabair gemacht haben).
Er رحمه الله sagte (Majmuaa Fatawa / Al Bab: Fasl Awal Iftraq Fi Al Islam / Al Juz: 3 / As Safha: 177): So haben die Khawarij der Sunnah widersprochen, und haben über die Glaeubigen den Takfir (Sie zu Unglaeubigen gemacht) gesprochen, über diejenigen wo es eine Pflicht ist ihrer Sunnah zu folgen, wie es im Quran erwaehnt wird.
Ueber diejenigen haben sie den Takfir gemacht, wo der Quran (Allah) aufgetragen hat das man sie unterstützt.
Und sie haben angefangen den nicht klar verstaendlichen Stellen im Quran zu folgen, ohne dass sie die Interpretation und die Bedeutung davon verstanden haben und ohne verankert zu sein mit dem Wissen und ohne der Sunnah zu folgen, und ohne die Einholung von Auskünften bei der Gemeinschaft der Muslime welche Wissen vom Quran haben.
Er رحمه الله sagte in: Majmuaa Fatawa / Al Bab: Fajab Al Hamdu Lillahi Kulli Taifa / Al Juz: 28 / As Safha 518: Dass die Imame über das Blut der Khawarij (Das ihr Blut erlaubt ist) und ihre Irreführung (Taeuschung) übereinstimmen.
Sie aber darüber streiten ob man sie zu Unglaeubigen erklaert oder nicht und das es darüber zwei bekannte Ansichten gibt.
Er رحمه الله erwaehnte in Majmuaa Fatawa / Al Bab: Fasl Zaam Al Murjiaa Anna Mafi Al Qalb / Al Juz: 2 / As Safha: 113 : Es gibt keinen von den Sahaba رضي الله عنه , der die Khawarij zu Unglaeubigen erklaert hat, weder Ali noch ein anderer von den Sahaba رضي الله عنهم.
Nein vielmehr haben sie über sie gerichtet, dass sie zu den ungerechten Muslime zنhlen welche Anschlaege (Attentate) machen. So wie es in vielen Ueـberlieferungen der Sahaba (Athar) berichtet wird.
Und er رحمه الله sagte in Majmuaa Fatawa / Al Bab: Fasl La Jajuz Takfir Al Muslim Bi Dhanb / Al Juz: 1 / As Safha 268: Die Khawarij die Durchbohrten (Sie durchbohren den Islam wie ein Pfeil usw.), sind diejenigen, die der Gesandte صلى الله عليه و سلم befohlen hat, das man sie tِoetet.
Sie haben den Amir der Glaeubigen Ali Ibn Abi Talib رحمه الله getِoetet, einen der rechtgeleiteten Khalifen.
Die Imame des Islams von den Sahaba, die Tabaeen und diejenigen welche nach ihnen kamen, stimmten mit dem überein, dass man sie (Khawarij) tِoetet.
Ali Ibn Abi Talib, Saad Ibn Abu Waqas und andere Sahaba رضي الله عنهم , erklaerten sie (Khawarij) nicht zu Unglaeubigen.
Nein vielmehr schrieben sie ihnen zu, dass sie Muslime sind, obwohl sie Muslime tِoeteten.
Und er رضي الله عنه hat sie nicht getِoetet, bis sie das Blut auf eine verbotene Art vergossen (Muslime usw. tِoeteten, die man nicht tِoeten darf), und den Besitz der Muslime an sich rissen, er رضي الله عنه hat sie getِoetet um der Gerechtigkeitswillen (Um gegen ihre Ungerechtigkeit und ihrem Frevel vorzugehen) und nicht weil sie Unglaeubige waren.
Und deshalb hat er nicht ihre Frauen genommen und nicht ihr Besitz als Kriegsbeute angesehen (Da er sie als Muslime gesehen hat).
Und wenn diejenigen (Khawarij) von denen ihr Irregehen in den Aussagen (Ueberlieferungen) und in der Uebereinstimmung der Salaf bestaetigt ist, und sie auf dem Befehl vom Gesandten صلى الله عليه و سلم getِoetet werden müssen, sie aber nicht Unglaeubige sind.
So wie ist es mit den verschiedenen Gruppen, welche aehnlich im Urteil über sie sind, mit den fehlerhaften Angelegenheiten (Interpretation usw.) und die Khawarij aber mehr Wissen haben wie sie (Wie kann man diese Leute zu Unglaeubigen erklaeren, wenn man die Khawarij mit ihrem Unwissen nicht zu unglaeubigen erklaert obwohl sie mehr Wissen haben wie andere?)?
So ist es nicht erlaubt für eine dieser Gruppen, dass sie eine andere Gruppe (Die so sind wie die Khawarij) zu Unglaeubigen erklaert und ihr Blut und ihr Besitz erlaubt (Da sie Muslime sind).
Und wenn es eine unzweifelhafte (Bestaettigte) Erneuerung (Bidah) bei einer Gruppe gibt, und diejenigen die sie zu Unglaeubigen erklaeren selber Bidah haben, so kann es sein, dass ihre Bidah noch fehlerhafter ist wie die von denen die sie zu Unglaeubigen erklaeren.
So ist es in den meisten Faellen eine Tatsache, dass sie alle zusammen unwissend sind und im Wiederspruch zur Wahrheit (Quran und Sunnah) stehen.
Bis dass er رحمه الله sagte: Und wenn er das Tِoeten der Muslime und den Takfir interpretiert (Er es dadurch als erlaubt ansieht), so wird er dadurch keine Unglaeubiger.
Bis dass er رحمه الله auf Seite 269 sagte: So sind sich die Gelehrten uneinig, über die Aussage von Allah und seinem Gesandten, ob das Urteil über die Diener vor der Bekanntmachung bestaetigt worden ist (Bevor ein Gesandter geschickt worden ist), und über dies gibt es drei Meinungen, wie es bekannt ist von der Madhab von Imam Ahmad und anderen رحمهم الله .
Und das richtige ist und auf das was der Quran in der Aussage von Allah dem Erhabenen hinweist ist: Wir strafen nicht eher, bis Wir einen Gesandten geschickt haben.
(Sura Al Isra / 15)
Und Seine Aussage: Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als ـUeberbringer von Warnungen, damit die Menschen nach den Gesandten kein Beweismittel gegen Allah haben.
(Sura An Nisa / 165)
Und in Sahih Al Bukhari und Sahih Muslim, vom Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم: „Es gibt niemand der die Entschuldigung (Er seine Diener von der Schuld freisprechen kann) mehr liebt als Allah, wegen dem hat Er die Gesandten als Verkünder der frohen Botschaft und als Warner geschickt.“
Und das Resultat (Von der Untersuchung von Sheikh Al Utheimeen رحمه الله) ist, dass der Unwissende im Unglauben (Kufr) entschuldigt ist, mit dem was er sagt oder macht, wie er auch entschuldigt ist im Frevel (Fisq) mit dem was er sagt oder macht.
Und auf dies weisen die Beweise im Quran, der Sunnah und die Erklaerung und die Aussagen der Gelehrten hin.
In: Majmuaa Fatwa Wa Rasail / Al Bab: Yawm Al Akhira / Al Juz: 2 / As Safha: 101
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله