Ist derjenige der durch seine Unwissenheit eine Uebertretung begeht entschuldigt
Frage: Ist derjenige durch seine Unwissenheit entschuldigt, wenn sich die Uebertretung durch sie (Unwissenheit) ergibt ?
Wie zum Beispiel wenn er unwissend ist, das das Unterlassen des Pflichtgebets Unglauben (Kufr) ist ?
Der Sheikh antwortete: Der Unwissende welcher weiss, dass er mit seinen Taten die Gesetze von Allahs übertritt, ist er nicht entschuldigt !
Und aufgebaut auf diesem ist, das das Gebet nicht zu den Dingen zaehlen die verborgen sind.
Somit hat er ein Gesetz von Allah übertreten, wenn er unter Muslimen wohnt (Da er die Pflichtgebete nicht betet, und diese bei den Muslimen als Pflicht bekannt ist ) und man zaehlt ihn zu den Unglaeubigen (Kuffar) !
Auch wenn er unwissend darüber ist, das das Unterlassen des Gebets Unglauben ist (Es reicht, dass er diese Pflicht ((Gebet)) von Allah weiss und sie nicht befolgt).
Wenn er aber in einem Land wohnt, wo die Leute (Muslime) das Unterlassen des Gebet nicht als Unglauben ansehen, und diese Meinung die bekannte und vorherrschende Meinung unter ihnen ist, so wird er dadurch nicht unglaeubig, da er den Gelehrten seines Landes gefolgt ist.
So wie er auch nicht sündigt, mit Taten die verboten sind, wenn die Gelehrten seines Landes, diese Taten nicht als verboten ansehen (Anmerkung von Sheikh Al Fawzan حفظه الله : Das was aber klar von Allah im Quran herabgesandt wurde, wird nicht durch Unwissenheit entschuldigt).
Wegen der Aussage von Allah des Erhabenen: So fragt die Leute der Ermahnung (Gelehrten), wenn ihr es nicht wisst.
(Sura Al Anbia / 7)
In: Majmuaa Fatawa Wa Rasail / Al Bab: Yawm Al Akhir / Al Juz: 2 / As Safha: 101
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Bin Salah Al Utheimeen رحمه الله