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Ausführliche Darlegung: Wenn der Herrscher nicht mit dem was Allah herab gesandt hat richtet

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  • Ausführliche Darlegung: Wenn der Herrscher nicht mit dem was Allah herab gesandt hat richtet

    Ausführliche Darlegung:
    Wenn der Herrscher nicht mit dem was Allah herab gesandt hat richtet




    Frage: Sind die Herrscher welche in den Laendern von Allah (Islamischen Laender) nicht die islamischen Gesetze von Allah anwenden im allgemeinen Unglaeubige, da mit Wissen nicht danach richten ?

    Ist das Herausgehen aus dem Gehorsam (Khuruj) von ihnen (Staatsoberhaeupter, Kِoenige usw.) erlaubt ?

    Und ist ihre Freundschaft zu den Polytheisten (Diejenigen die Allah etwas beigesellen) und die Freundschaft zu den Unglaeubigen im Osten und Westen ein Grund, der sie zu Unglaeubigen macht ?

    Antwort: Es gibt ein ausführliche Darlegung von den Gelehrten.

    Sie (Die Gelehrten) müssen ihnen Ratschlaege geben (Ermahnen) und sie zum Richtigen führen.
    Sie müssen sie (Herrscher) lehren was ihnen (Herrscher) nützt und sie zum Gehorsam gegenüber Allah und seinem Propheten rufen.
    Damit sie, nach den Gesetzen von Allah (Shariatul Allah) herrschen, sie müssen die Ermahnenden für sie sein.

    Den der Khuruj (Das Herausgehen aus der Gehorsamkeit für die Herrscher), verursacht Fitan (Zwietrachten / Aufruhen), Heimsuchung und Blutvergiessen ohne Recht.

    Deshalb müssen die Gelehrten und die Ausgelesenen (Diejenigen die die Mittel und das Wissen dazu haben) den Machthabern Ratschlaege geben (Ermahnen).
    Sie zum Richtigen führen, und sie zum Richten nach den Gesetzen von Allah (Shariatul Allah) rufen.
    Auf dass sie, vielleicht wegen diesem (Durch die Ratschlaege) von Allah rechtleitet werden.

    Beim Herrscher der ohne das herrscht was Allah herab gesandt hat gibt es Unterschiede:

    So herrscht einer ohne das was Allah herab gesandt hat, und denkt das dies erlaubt ist, oder er denkt er herrscht mit Dingen die besser sind wie das was von Allah herab gesandte wurde.
    Oder er denkt, dass er mit etwas Gleichwertigen wie den Gesetze von Allah herrscht, dieser ist ein Unglaeubiger (Kafir) !

    Oder er herrscht, nicht nach den Gesetzen Allahs, und weiss dass er mit dem im Ungehorsam zu Allah steht (Er weiss, das die Gesetze von Allah die einzig richtigen sind, aber trotzdem richtet er mit anderen Gesetzen).

    Und das kann wegen verschiedenen Gründen sein:

    Entweder, wegen Bestechung, oder damit die Soldaten welche bei ihm sind ihm gehorchen, oder wegen anderen Gründen, ueber diesen (Herrscher) wird nicht der Kuffr (Unglaube) ausgesprochen.

    Das Beispiel von Ibn Abas رضي الله عنه belegt das.
    Da dieser رضي الله عنه sagte: „Unglaube ohne Unglaube (Kleiner Unglaube / Kufr dun Kufr) und Ungerechtigkeit ohne Ungerechtigkeit (Kleine Ungerechtigkeit / Dhulm dun Dhulm).“

    Wenn er dies aber als gesetzmaessig ansieht, und er denkt es ist erlaubt mit den von Menschen gemachten Gesetzen zu herrschen, und diese (Die von Menschen gemachten Gesetze) sind besser als die Gesetze von Allah, oder sie (Die von Menschen gemachten Gesetze) sind gleich wie die Gesetze von Allah, und er denkt, das dies rechtlich zulaessig ist, so ist diese Handlung (Meinung), der Abfall aus dem Islam (Er wird ein Kaffir / Unglaeubiger) !

    Auch wenn er kein Herrscher (Staatsoberhaupt, Kِoenig usw.) ist, und nur ein einzelner (einfacher) Mensch ist (Jeder Mensch der so denkt wird duch dieses Handeln unglaeubig).
    Wenn du sagst: "Es erlaubt ist mit etwas anderem zu Herrschen als das was Allah herab gesandt hat, bist du unglaeubig geworden", auch wenn du kein Herrscher oder Praesident bist !

    Das Heraustreten (Khuruj) aus dem Gehorsam für die Herrscher (Staatsoberhaupt), benِoetigt eine ـUeberprüfung (Klaren Beweis).

    Den der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: „Ausser ihr seht (Bei ihnen) klaren Kufr (Unglauben), welchen ihr von der Religion Allahs dem Erhabenen kennt (Der bestaettigt wird im Quran und der Sunnah).“
    Ueـberliefert in Sahih Al Bukhari, Im Buch: Al Fitan, Kapitel: Ihr werde sehen…, Hadithnummer: 7056

    Und dies ist nur erlaubt, wenn es eine starke Gemeinschaft gibt (Islamische Gemeinschaft), welche es vermag die ungültige Regierung zu entfernen (Zu stürzen) !

    Aber der Khuruj (Herausgehen aus dem Gehorsam für die Herrscher), für einzelne und gewِoehnliche Leute (In dieser oben erwaehnten Situation), welcher nur Schaden bringt und nichts nutzt ist verboten.
    Und somit ist der Khuruj für sie verboten !
    Den dies schadet ihnen bloss und hat keinen Nutzen für sie.

    In: Majmuaa Fatwa wa Maqalat Mutanawaat, Al Majalad Thamin wa Ishruun
    Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheik Abdul Aziz Bin Baz رحمه الله


    http://www.binbaz.org.sa/mat/4178
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