Ist derjenige der den Gebetsruf nicht hِoert, verpflichtet in der Moschee zu beten
Hukm (Islamisches Urteil) über das Gemeinschaftsgebet, für den der den Gebetsruf (Adhan) nicht hِoert ausser mit dem Lautsprecher
Frage: Ist es für mich eine Sünde, wenn ich die Pflichtgebete nicht in der Moschee bete, mit dem Wissen, dass ich den Gebetsruf (Adhan) nicht hِoere.
Die Entfernung zwischen mir und der Moschee betraegt ungefaehr einen Kilometer.
Und ich empfinde die Einhaltung, an der Teilnahme der fünf Pflichtgebete in der Moschee als schwierig ?
Antwort: Die Pflicht besteht für jeden, der den Ruf (Gebetsruf) hِoert, dass er dem Muadin (Gebetsrufer) antwortet, und mit der Gemeinschaft betet.
Wegen dem Ausspruch vom Propheten صلى الله عليه و سلم: „Wer den Ruf (Gebetsruf) gehِoert hat, und nicht kommt, für den gibt es kein Gebet, ausser er ist entschuldigt.“ Einer fragte Ibn Abas رضي الله عنه : „Was ist die Entschuldigung ?“ Er sagte: „Angst oder Krankheit.“
Es kam ein Blinder zum Propheten صلى الله عليه و سلم und sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich habe niemand der mich zu Moschee führt, ist dies, eine Erlaubnis für mich Zuhause zu beten ?“ Er صلى الله عليه و سلم sagte: „Hِoerst du den Ruf (Gebetsruf) ?“ Er sagte: „Ja.“ Er صلى الله عليه و سلم sagte: „So antworte !“
Dieser blinde Mann hatte niemand der ihn in die Moschee führte, und trotzdem befahl ihm der Prophet صلى الله عليه و سلم , dass er dem Ruf folgt (Das er in der Moschee betet), wenn er den Gebetsruf mit der normalen Stimme (Vom Muadhin) hِoert.
Wenn er aber den Ruf (Gebetsruf) nur mit dem Lautsprecher (Oder sonst mit irgendetwas, was die Stimme lauter macht) hِoert, so ist er entschuldigt (Befreit von der Pflicht des Gemeinschaftsgebetes in der Moschee), und kann in seinem Haus beten oder mit den Nachbarn, im Haus von einem von ihnen, bis sie eine Moschee gefunden haben, wo sie den Ruf (Gebetsruf) ohne Lautsprecher hِoeren kِoennen.
Wenn er aber den Ruf (Gebetsruf), nur mit dem Lautsprecher hِoeren kann, so ist er weit von der Moschee entfernt, und der Weg hat für ihn einen beschwerlichen Abstand.
Wenn er aber diese Beschwerlichkeit auf sich nimmt, sich geduldet und mit dem Auto oder zu Fuss in die Moschee geht, für den gibt es einen gewaltigen Vorteil (Belohnung) und viele Vorzüge.
Aber es ist nicht verpflichtend für ihn in der Moschee zu beten, wenn der Weg ihm Mühe bereitet.
Wenn der Weg weit entfernt ist und er die Stimme des Muadin (Gebetsrufer) nicht hِoert, ausser mit dem Lautsprecher, so ist es nicht verpflichtend für ihn, in der Moschee das Gemeinschaftsgebet zu beten.
Aber wenn er die Beschwerlichkeit auf sich nimmt, sich geduldet, und er eine Beteiligung an dem Guten (Belohnung) liebt, so ist dies ein gewaltiger Vorteil für ihn.
In Sahih Muslim wird berichtet, dass ein Mann sehr weit weg von der Moschee gewohnt hat.
Er war derjenige der zur Zeit des Propheten صلى الله عليه وسلم am weitesten weg von der Moschee gewohnt hat und er kam Barfuss (Ohne Schuhe) zu Moschee.
So sagten einige der Leute zu ihm: „Wenn du dir einen Esel kaufen würdest, so kِnntest du ihn, bei starker Hitze und in der dunklen Nacht reiten.“
Er sagte: „Wahrlich ich liebe es, das mir Allah bei jedem Schritt, beim Hingehen und Zurückgehen eine Belohnung aufschreibt.“
Dem Propheten صلى الله عليه و سلم wurde davon berichtet, und sagte: „Wahrlich Allah hat ihm diese Sachen alle zugesprochen.“
Allah hat ihm die Belohnung für seine Schritte, beim Hingehen und beim Zurückgehen aufgeschrieben (Zugesprochen).
Der Weg war weit , aber er hat sich wegen der Entfernung geduldet und im Bestreben nach der Belohnung.
Wer dies aber nicht auf sich nehmen will, da der Weg für ihn beschwerlich ist, so ist nicht dagegen einzuwenden, wenn er Zuhause oder mit einer Gemeinschaft im Haus von einem von ihnen beten.
Wenn sie (Leute der Umgebung) in der Lage sind eine Moschee zu bauen, so ist es ihre Pflicht eine Moschee zu bauen, und in ihr zu beten, wer mit ihnen ist.
Den das Bauen einer Moschee ist für die Muslime eine Pflicht, wenn sie dazu in der Lage sind.
In: Fatawa Nur Ala Ad Darb.
Von: Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Abdul Aziz Bin Baz. رحمه الله
http://www.binbaz.org.sa/mat/15978
Gibt es eine ungefaehre Distanz in Meter, die belegt ab wann es eine Pflicht ist in der Moschee das Pflichtgebet zu beten ?
Sheikh Utheimeen رحمه الله sagte im Buch: As Sharh Al Mumtaa Ala Zaad Al Mustaqna: Das zwischen ihm und der Moschee nicht mehr als ein Farsakh liegt
(Die Meinung ist unter anderem von Imam Ahmad und Imam Malik رحمهما الله).
Ein Farsakh sind drei Meilen und drei Meilen sind ungefaehr 4800 Meter.
Unsere Gelehrten erwaehnten, das man für den Marsch von einem Farsakh, mit dem Reisen auf einem Kamel oder mit den eigenen Füssen eineinhalb Stunden benِoetigt
Und wenn einer fragt: Was ist der Beweis, einer Begrenzung auf ein Farsakh (Ungefنhr: 4800 Meter)?
So ist die Antwort: Sie sagen (Die Gelehrten), das es hِoechstwahrscheinlich ist, das wenn zwischen jemanden und der Moschee, eine Entfernung von mehr als einem Farsakh ist, dass man so in meisten Faellen den Ruf (Gebetsruf) nicht hِoert.
Mit dem, das einige Gelehrte die Distanz nur mit dem Gebetsruf (Adhan) bestimmen.
Und diejenigen, welche die Distanz mit einem Farsakh bestimmen, sagten: Der Gebetsruf (Adhan) ist unterschiedlich, es kommt auf die Stimme des Muadin (Gebetsrufer) an, auf den Wind, auf die Erhِhung des Muadin (Gebetsrufer), auf die Stille der anderen Geraeusche usw. es ist nicht mِoeglich die Distanz mit ihm genau zu bestimmen.
Al Farsakh aber ist genau zu bestimmen.
Wenn es keinen Beweis dafür gibt, ist es vielmehr eine Erklaerung.
Der Beweis, der darauf hinweist, ist in der Sunnah zu finden, mit dem Hِoeren des Adhan (Gebetsruf).
Wegen seiner صلى الله عليه و سلم Aussprache: „Hast du den Ruf (Gebetsruf) gehِoert?“
Er sagte: „ Ja.“
Er صلى الله عليه و سلم sagte: „So antworte!“
**Von der Sunnah ist, wer den Ruf (Gebetsruf) des Muadin (Gebetsrufer), der sich auf der Moschee erhِoeht hat, ohne Lautsprecher, mit dem erhِoehen seiner Stimme, und dem Schweigen des Windes und allen anderen stِoerenden Geraeusche hِoert, so macht dies es zu seiner Pflicht, die Pflichtgebete in der Moschee mit der Gemeinschaft zu beten.**
In: As Sharh Al Mumtaa Ala Zaad Al Mustaqna / Al Majalad Al Khamis / Bab Kitab Al Jumuaah
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Al Utheimeen رحمه الله
http://www.ibnothaimeen.com/all/book...le_18062.shtml
** Von Abu Umar Ibrahim Al Italy**
Ist man auch vor der Pflicht des Freitagsgebetes in der Moschee befreit, wenn man den Ruf (Gebetsruf) nicht hِoert
Allah sagt im Quran: Oh die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken.
(Sura Al Gumuaa / 9)
Al Gumuaa (Freitagsgebet), fand nur an einem Platz im Land (Ortschaft) statt und wurde in der Zeit, vom Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم , Abu Bakr, Umar, Uthman und Ali رضي الله عنهم , an nur einem Platz im Land (Ortschaft) durchgeführt.
Und wurde nicht vervielfacht (Das Freitagsgebet wurde nicht an mehreren Plنtzen im Land / Ortschaft durchgeführt), ausser im zweiten Jahrhundert.
Salat ul Jumuaa (Freitagsgebet), wurde 100 Jahre an nur einem Platz im Land (Ortschaft) durchgeführt.
Wenn die Person sich in einem Land (Ortschaft) aufhaelt wo das Freitagsgebet durchgeführt wird, so wird das Freitagsgebet für ihn zur Pflicht, wenn er sich innerhalb eines Farsakh (Ungefaehr: 4800 Meter) von der Moschee entfernt befindet, und solange er sich noch im Land (Ortschaft) befindet (Nicht Reisender ist).
Ob er den Ruf (Gebetsruf) hِoert oder nicht, weil die Moschee für die gesamten Leute (Einheimische) des Landes (Ortschaft) ist.
Wenn er sich aber ausserhalb des Landes (Ortschaft) befindet (Reisender), ist es so, wie Imam Ahmad رحمه الله sagte: Es ist zwischen mir und der Moschee kein Farsakh (Ungefaehr: 4800 Meter), und somit ist er nicht verpflichtet, das Freitagsgebet zu beten.
In: Liqaat Bab Al Maftuh / Safha 48
Von: Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Al Utheimeen رحمه الله
Sheikh Utheimeen رحمه الله sagte in Sharh Al Mumataa Ala Zaad Al Mustaqna: So ist es für denjenigen, der mehr als ein Farsakh (Ungefaehr: 4800 Meter) vom Land (Ortschaft) entfernt ist (Reisender ist), nicht verpflichtend, dass er das Freitagsgebet betet.
Dies wenn er sich nicht in dem Land (Ortschaft) aufhaelt (Reisender ist).
Wenn er sich aber im gleichen Land (Ortschaft) befindet (Nicht Reisender ist), so ist das Freitagsgebet für ihn verpflichtend, gleich ob zwischen ihm und der Moschee ein Farsakh (Ungefaehr: 4800 Meter) liegt.
In: As Sharh Al Mumtaa Ala Zaad Al Mustaqna / Al Majalad Al Khamis / Bab Kitab Al Jumuaa.
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Muhammad Al Utheimeen رحمه الله
http://www.ibnothaimeen.com/all/book...le_18062.shtml
Das Freitagsgebet für den, der weiter weg wohnt wie 35 Kilometer
Frage: Ist es für uns Plicht das Freitagsgebet in der Moschee zu beten, wenn die Moschee 35 Kilometer weit entfernt ist und wir ein Auto besitzen ?
Antwort: Dieser Platz ist weit von der Moschee entfernt, und es ist nicht verpflichtend das Freitagsgebet zu beten!
Wenn ihr aber diese Anstrengung unternehmen wollt, und ihr geht trotzdem zum Freitagsgebet, so seid ihr diejenigen, die eine Belohnung dafür bekommen werdet.
So weil dieser Platz weit (Von der Moschee) entfernt ist , und der Ruf (Gebetsruf), nicht gehِoert wird.
Auch wenn der Ruf (Gebetsruf) mit Lautsprecher ausgerufen wird, hِoert man ihn nicht.
Der springende Punkt ist aber dass er mit der normalen Stimme ohne Lautsprecher nicht gehِoert wird.
Der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Wer den Ruf (Gebetsruf) gehِoert hat, und nicht (Zur Moschee) kommt, für den gibt es kein Gebet, ausser für denjenigen der einen Grund hat.“
Wenn man den Ruf (Gebetsruf) an einem Platz mit dem normalen Adhan (Gebetsruf nur mit der Stimme), ohne Lautsprecher, mit der Ruhe (Stille) vor anderen Geraeuschen und ohne Hindernisse (Welche das Hِren vermindern würden), so ist er verpflichtet in die Moschee zu gehen (Um das Freitagsgebet dort zu beten).
Wenn er aber weit weg von der Moschee wohnt und er den Ruf ohne Lautsprecher (Gebetsruf) nicht hِoert, so ist die Anwesenheit beim Freitagsgebet für den Diener nicht verpflichtend.
Aber wenn er dem Freitagsgebet beiwohnt, und die Anstrengung auf sich nimmt, mit einem Reittier oder dem Auto, so ist dies besser.
Entnommen von der Internetseite des Sheikhs.
Von: Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Abdul Aziz Bin Baz رحمه الله
http://www.islamino.net/play-fatawa-46223.html
Ist das Freitagsgebt verpflichtend für denjenigen, welcher den Ruf (Gebetsruf) nicht hِoert
Frage: Oh, Sheikh bei uns in Amerika stehen wir einem Problem gegenüber, dem nicht Hِren des Adhan (Gebetsruf), so wie leisten wir dem Ruf für das Gebet, Folge ?
Antwort: Es ist offensichtlich, das hier der Adhan (Gebetsruf) gemeint ist, und von der Sharia (Von Allah gemachte Gesetze / Islamische Gesetzen), ist er ohne Zweifel, eine Erinnerung für die Leute die unachtsam im Erscheinen oder in der Herbeiholung (Für das Gebet) zur Zeit des Gebets sind.
Deswegen sagte Allah der Erhabene: Oh die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschaeft. (Sura Al Gumuaa / 9)
Die Darstellung, so wie du sie eben erwaehnt hast, macht es zu einer Pflicht für uns (Das Gebet in der Moschee) und dies (Diese Situation) ist auch in den islamischen Laender mِoeglich.
Zum Beispiel wohnt, arbeitet usw. die Person in einem Gebiet wo fabriziert wird ( Laute Geraeusche wegen der Arbeit), wo es viele Maschinen gibt und es ihm deshalb nicht mِglich ist, den Adhan (Gebetsruf) zu hِoeren.
Den Adhan (Gebetsruf) von der Moschee welche direkt neben ihm ist, auch wenn die Moschee Lautsprecher besitzt.
Weil er zwischen der Moschee und den Plaetzen wo sie fabrizieren (Laute Geraeusche wegen der Arbeit) lebt, und wegen den Geraeuschen von den Maschinen, den Adhan (Gebetsruf) nicht hِoeren kann, selbst nicht wenn die Moschee Lautsprecher besitzt.
Wird so das Gemeinschaftsgebet für ihn hinfaellig, und vorher wird das Freitagsgebet für ihn hinfaellig ?
Und dies (Freitagsgebet) ist bestaetigter als das Gemeinschaftsgebet.
Der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte über das Gemeinschaftsgebet: „Das Freitagsgebet ist für den, der den Ruf (Gebetsruf) gehِoert hat.“
(ـUeberliefert von Abu Dawud, und wurde von Sheikh Al Albani رحمه الله als Hasan (Gut) eingestuft. Und dies ist die Meinung von: Imam Malik, Imam As Shaafaai , Imam Ahmad und weiteren رحمه الله)
Das Verstaendnis von dem ist, das es keine Verpflichtung für denjenigen gibt, der den Ruf (Gebetsruf) nicht hِoert, dass er das Freitagsgebet beten muss.
Das ist Verstaendliche ! Ok.
So sagen wir, ist das Verstaendnis (Kein Freitagsgebet für denjenigen der den Gebetsruf nicht hِoert) ist hier Allgemein ?
Nein, nein !
Nein, wir sagen, nicht ausdrücklich allgemein!
Warum ?
Weil derjenige der den Gebetsruf gehِoert hat vielleicht entschuldigt ist, weil er krank oder verletzt…oder etwas anderes was dem gleicht.
So ist es für ihn nicht mِoeglich dem Freitagsgebet beizuwohnen, und er ist entschuldigt.
Die Darstellung, so wie du sie eben erwaehnt hast, welche es verpflichtend macht, dem Freitagsgebet beizuwohnen ist, wenn man neben (In der Naehe) der Moschee wohnt, aber dieser Ort, ein Ort ist wo produziert wird, es laute Geraeusche hat die von den Maschinen stammen, und diese ihn die Stimme des Adhan (Gebetsruf), nicht hِoeren lassen, auch wenn die Moschee Lautsprecher besitzt.
Wie ist es, wenn es ein Adhan (Gebetsruf) mit normaler Stimme, ohne Lautsprecher ist , entfaellt dann die Pflicht für das Freitagsgebet, mehr noch die Pflicht für das Gemeinschaftsgebets, für den Nachbarn der Moschee (Derjenige welcher in unmittelbarer Naehe der Moschee wohnt), wenn er den Gebetsruf (Adhan) nicht hِoeren kann, so wie du es gefragt (Beschrieben) hast ?
Ich sage, nein !
Warum, weil er (Derjenige der neben der Moschee wohnt) die Mِoeglichkeit hat Hilfsmittel zu benutzen, mit denen er erkennen kann, wann die Zeit für das Gebet ist.
Weil dies der Ursprung ist, das jenes verpflichtend ist (Zu schauen wann die Zeit für das Gebet ist), weil er der Nachbar von der Moschee ist (In unmittelbarer Naehe wohnt).
Und weiss von dem Versuch den Gebetsruf zu hِoeren, ihn aber (Gebetsruf der Moschee) nicht hِoert (Wegen den Hindernissen).
Es ist für ihn Plicht, dass er dem Gebet (In der Moschee) beiwohnt und es ist keine Entschuldigung für ihn, dass er den Gebetsruf nicht hِoert.
Weil das was damit gemeint ist, wer den Adhan (Gebetsruf) gehِoert hat, ist das diese Person aufmerksam ist im Erscheinen der Zeit für das Gebet, und diese Aufmerksamkeit, kann mit Hilfsmittel oder mit sonst etwas sein.
Und Beispiele wie dieses gibt es in dieser Form bei vielen Menschen, wenn man zum Beispiel fragt: „Warum stehst du nicht für das Fajrgebet (Frühgebet) auf ?“
So sagen sie: „Wallahi, ich habe einen tiefen Schlaf und hِoere den Adhan (Gebetsruf) nicht“.
Er sagt die Wahrheit.
Aber er hat einen Wecker, und wenn er eine Verabredung mit einem Unglaeubigen, Christen oder einem Sünder hat, wegen einem Geschaeft, oder etwas das gemacht werden muss oder sonst etwas, so stellt er den Wecker am Abend und steht daraufhin mit dem Wecker zu dieser Zeit auf (Um eine Person zu treffen oder um eine Sache zu erledigen).
So ist es aber besser, diese Mühe in der Durchführung für die Gebote Allahs aufzuwenden !
(Für Allah steht man nicht auf und stellt auch nicht den Wecker, aber um auf die Arbeit zu gehen oder sonst was, stellt man den Wecker und steht pünktlich auf....)
Wer in Amerika oder sonst wo ist (Wohnt, arbeitet usw.), so muss er eines der Hilfsmittel benutzen welches ihn an die Pflicht der Anwesenheit für das Pflichtgebet in der Moschee erinnert.
Dies, wenn es dort eine Gemeinschaft (Islamische Gemeinschaft, die betet) gibt. Und wir hِoeren, das es dort Gemeinschaften der Muslime gibt, und sie sich unterscheiden, in wenige oder viele.
Wenn es dort eine Moschee gibt, sie aber den Adhan (Gebetsruf) der Moschee nicht hِoeren, aus diesem oder einem anderen Grund (Hindernisse: Laute Maschinen, Geraeusche, Schlaf usw. obwohl man neben der Moschee wohnt, oder in der naeheren Umgebung, wo man normalerweise den Gebetsruf hِoeren würde), so ist dies gleichbedeutend, wie jenes, das es keines dieser Hindernisse gibt und sie den Gebetsruf hِoeren!
So muss er (In beiden Faellen) bei den Pflichtgebeten und beim Freitagsgebet anwesend sein (Pflicht).
Und wenn er Angst hat, das ihm die Anwesenheit entgeht (Das er das Pflichtgebet in der Moschee verpasst), weil es nichts gibt (Gebetsruf usw.) was ihn an das Gebet erinnert, so muss er selber etwas nehmen (Wecker, Uhr usw.), das ihn daran erinnert!
Entnommen von der Audiokassette: Silsilat Al Huda wa An Nur / Kassettennummer. 285
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Nasir Ad Deen Al Albani رحمه الله
http://www.sahab.net/forums/index.php?showtopic=76539
** Die staerkere Meinung ist, das es für denjenigen, der den Gebetsruf nicht hِoert,es keine Pflicht ist dem Gemeinschaftsgebet und dem Freitagsgebet beizuwohnen.
Wegen den erwaehnten ـUeberlieferungen des Propheten صلى الله عليه و سلم, „Hast du den Ruf (Gebetsruf) gehِoert?......“
Und: „Wer den Ruf (Gebetsruf) gehِoert hat, und: „Das Freitagsgebet ist für den, der den Ruf (Gebetsruf) gehِoert hat.“
Wer also an einem Platz wohnt, arbeitet usw., und die Entfernung zwischen ihm und der Mosche ist so weit entfernt, dass er den Gebetsruf (Adhan), nicht (Ohne Lautsprecher und ohne stِoerende Hindernisse /Wind, Geraeusche usw., mit dem Erhِoehen des Muadin ((Gebetsrufer)), der auf dem hِoechsten Platz der Moschee und mit dem erhِoehen seiner Stimme zum Gebet ruft) hِoeren kann so ist er von der Pflicht des fünfmaligen Gemeinschaftsgebets und des Freitagsgebet in der Moschee befreit.
Nicht aber wenn er in der Naehe von Moschee wohnt und den Adhan (Gebetsruf) nicht hِoert, entweder weil es keinen ِoeffentlichen Gebetsruf gibt, oder weil es Hindernisse (Laute Maschinen, Geraeusche, Schlaf usw., obwohl man direkt neben der Moschee wohnt, oder in der naeheren Umgebung, wo man den Gebetsruf normalerweise hِoeren würde ohne diese Hindernisse) gibt, so ist er verpflichtet in der Moschee zu beten auch wenn er den Gebetsruf (Adhan) nicht hِoert !**
** Von Abu Umar Ibrahim Al Italy **