Ist es erlaubt für den Ehemann dass er den Besuch seiner Ehefrau zu ihrer Familie verbietet ?
Frage: In der Frage, sagte er, dass er mit der Tochter seines Onkels verheiratet ist.
Und dass er, seine Ehefrau bevor er vereist ist informiert hat, dass sie nicht ihre Familie besuchen geht.
Dass sie Zuhause bei seiner Familie bleibt, speziell da ihre Familie nicht betet und er dadurch Angst hat, das dies einen schlechten Einfluss auf seine Kinder hat.
Die Ehefrau aber hat nicht auf die Worte ihres Ehemanns gehoert und ist zu ihrer Familie gegangen um in dieser Zeit bei ihnen zu bleiben.
Und deswegen verweigerte der Ehemann die Lebensunterhaltungskosten für sie.
Er fragt nun, ob er er damit sündigt, im Wissen dass er zu seiner Ehefrau gesagt hat, dass wenn sie zu ihrer Familie geht er ihr kein Geld gibt ?
Antwort: So antwortete der Sheikh moege Allah der Erhabene sich seiner erbarmen: Bevor ich auf diese Frage antworte moechte ich eine Sache klar stellen, naemlich dass es für jeden Ehepartner (Eheman & Ehefrau) Pflicht ist, dass er mit seinem Partner einen freundlichen und vertrauten Umgang hat.
Wegen der Aussage von Allah dem Erhabenen: Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. (Sura An Nisa / 19).
Und es ist für den Ehemann nicht erlaubt, dass er den Besuch seiner Ehefrau zu ihren Familie, den Verwandten oder ihren Freunden verbietet.
Ausser wenn er etwas verhasstes sieht, dann ist nicht daran auszusetzen wenn er es ihr verbietet, sogar wenn er den Besuch zu ihren Eltern verbietet.
Wenn es zum Beispiel wenn es bei den Eltern Unterhaltungsapperate (**Fernseher -Wegen Musik und Verbotenen, Musikanlage usw.**) gibt, die benutzt werden oder sie machen verabscheute Taten (Die im Wiederspruch zum Islam stehen).
Den es ist es für den Menschen nicht erlaubt, dass er an verabscheuten Dingen teilnimmt (Dinge die im Wiederspruch zum Islam stehen).
Oder wenn sie mit dem Gehen zu ihrer Familie verdorben wird und sie womoeglich zurückkehrt und ihr Herz ist nicht mehr so wie ihr Herz vorher war, so muss er ihr den Besuch verbieten !
Ebenso muss die Ehefrau ihrem Mann gehorchen, wenn er ihr verboten hat zu irgend jemanden zu gehen, dies weil der Ehemann die Stellung des Gebieters für sie hat.
Der Prophet صلى الله عليه و سلم berichtete, dass die Frauen unsere Dienerinnen sind, das heisst Sklavinnen, und er hat uns befohlen dass wir sie (Unsere Frauen) gottesfürchtig behandeln (Auf die beste Art und Weise).
Was die Antwort auf die Frage betrifft, wenn es den der Wahrheit entspricht, so wie es der Fragesteller gesagt hat, dass die Familie der Ehefrau nicht betet und verabscheute Dinge bei ihnen sind (Dinge die im Wiederspruch zum Islam stehen und die die Ehefrau womoeglich verderben lassen),
und er verbietet ihr den Besuch auf Grund dieser Gründen, so hat er es ihr mit Recht verboten und es ist ihr nicht erlaubt zu ihrer Familie zu gehen.
Wenn es aber übertrieben war, so ist es seine Pflicht ihren Wunsch zu übedenken, zu schauen und ihn ihr zu erfüllen.
Was das Geld für die Ehefrau betrifft, welche ungehorsam zu ihrem Ehemann war, indem was ihre Pflicht gewesen waere, so war sie widerspenstig ihrem Mann gegenüber und es steht ihr kein Geld zu !
Insbesondere, da ihr Ehemann in dieser Frage bereits erklaert hat, dass er ihr gesagt hat, dass sie kein Geld bekommt, wenn sie zu ihren Eltern geht.
In: Fatwa Nur Ala Ad Darb / 12 / Sheikh Utheimeen
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Salih Bin Al Utheimeen.
رحمه الله
Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy
Frage: In der Frage, sagte er, dass er mit der Tochter seines Onkels verheiratet ist.
Und dass er, seine Ehefrau bevor er vereist ist informiert hat, dass sie nicht ihre Familie besuchen geht.
Dass sie Zuhause bei seiner Familie bleibt, speziell da ihre Familie nicht betet und er dadurch Angst hat, das dies einen schlechten Einfluss auf seine Kinder hat.
Die Ehefrau aber hat nicht auf die Worte ihres Ehemanns gehoert und ist zu ihrer Familie gegangen um in dieser Zeit bei ihnen zu bleiben.
Und deswegen verweigerte der Ehemann die Lebensunterhaltungskosten für sie.
Er fragt nun, ob er er damit sündigt, im Wissen dass er zu seiner Ehefrau gesagt hat, dass wenn sie zu ihrer Familie geht er ihr kein Geld gibt ?
Antwort: So antwortete der Sheikh moege Allah der Erhabene sich seiner erbarmen: Bevor ich auf diese Frage antworte moechte ich eine Sache klar stellen, naemlich dass es für jeden Ehepartner (Eheman & Ehefrau) Pflicht ist, dass er mit seinem Partner einen freundlichen und vertrauten Umgang hat.
Wegen der Aussage von Allah dem Erhabenen: Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. (Sura An Nisa / 19).
Und es ist für den Ehemann nicht erlaubt, dass er den Besuch seiner Ehefrau zu ihren Familie, den Verwandten oder ihren Freunden verbietet.
Ausser wenn er etwas verhasstes sieht, dann ist nicht daran auszusetzen wenn er es ihr verbietet, sogar wenn er den Besuch zu ihren Eltern verbietet.
Wenn es zum Beispiel wenn es bei den Eltern Unterhaltungsapperate (**Fernseher -Wegen Musik und Verbotenen, Musikanlage usw.**) gibt, die benutzt werden oder sie machen verabscheute Taten (Die im Wiederspruch zum Islam stehen).
Den es ist es für den Menschen nicht erlaubt, dass er an verabscheuten Dingen teilnimmt (Dinge die im Wiederspruch zum Islam stehen).
Oder wenn sie mit dem Gehen zu ihrer Familie verdorben wird und sie womoeglich zurückkehrt und ihr Herz ist nicht mehr so wie ihr Herz vorher war, so muss er ihr den Besuch verbieten !
Ebenso muss die Ehefrau ihrem Mann gehorchen, wenn er ihr verboten hat zu irgend jemanden zu gehen, dies weil der Ehemann die Stellung des Gebieters für sie hat.
Der Prophet صلى الله عليه و سلم berichtete, dass die Frauen unsere Dienerinnen sind, das heisst Sklavinnen, und er hat uns befohlen dass wir sie (Unsere Frauen) gottesfürchtig behandeln (Auf die beste Art und Weise).
Was die Antwort auf die Frage betrifft, wenn es den der Wahrheit entspricht, so wie es der Fragesteller gesagt hat, dass die Familie der Ehefrau nicht betet und verabscheute Dinge bei ihnen sind (Dinge die im Wiederspruch zum Islam stehen und die die Ehefrau womoeglich verderben lassen),
und er verbietet ihr den Besuch auf Grund dieser Gründen, so hat er es ihr mit Recht verboten und es ist ihr nicht erlaubt zu ihrer Familie zu gehen.
Wenn es aber übertrieben war, so ist es seine Pflicht ihren Wunsch zu übedenken, zu schauen und ihn ihr zu erfüllen.
Was das Geld für die Ehefrau betrifft, welche ungehorsam zu ihrem Ehemann war, indem was ihre Pflicht gewesen waere, so war sie widerspenstig ihrem Mann gegenüber und es steht ihr kein Geld zu !
Insbesondere, da ihr Ehemann in dieser Frage bereits erklaert hat, dass er ihr gesagt hat, dass sie kein Geld bekommt, wenn sie zu ihren Eltern geht.
In: Fatwa Nur Ala Ad Darb / 12 / Sheikh Utheimeen
Vom vorzüglichen Grossgelehrten Sheikh Salih Bin Al Utheimeen.
رحمه الله
Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy