Was ist die allgemeine Regel, die es erlaubt den Bart bei der Notwendigkeit (Zwang) zu schneiden
Frage: Was ist die allgemeine Regel, die es erlaubt den Bart bei der Notwendigkeit (Zwang), zu schneiden ?
Antwort: Die allgemeine Regel in der Notwendigkeit (Zwang) ist, das es erlaubt ist seinen Bart zu rasieren, wenn man eine Situation nicht erdulden kann und man sich fürchtet, dass sein Blut (Leben) für erlaubt erklaert wird wenn man den Bart nicht rasiert.
Oder man sich fürchtet, dass sein Besitz (Haus, Geld, Gold usw.) für erlaubt erklaert wird wenn man seinen Bart nicht rasiert.
Oder wenn man sich um die Sicherheit oder Versorgung seine Familie (Frau, Kinder usw. / Das man ihnen etwas antut) fürchtet, wenn er seinen Bart nicht schneidet.
Wie dies zum Beispiel in Libyen, und manchmal in Iraq und in Syrien vorkommt, und manchmal ist es noch schaendlicher als das eben erwaehnte.
Wenn sie zum Beispiel speziell in Libyen einen Mann sehen der einen Bart traegt, verfolgen sie ihn und sperren ihn 25 Jahre oder mehr ein, und wenn er keinen Bart traegt, lassen sie ihn in Ruhe, in dieser Situation rasiert er den Bart.
Rechtsgutachten vom vorzüglichen Grossgelehrten
Sheikh Abu Abdurrahman Muqbil Bin Hadi Al Wadiee
رحمه الله
Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy
http://www.muqbel.net/fatwa.php?fatwa_id=187
Frage: Was ist die allgemeine Regel, die es erlaubt den Bart bei der Notwendigkeit (Zwang), zu schneiden ?
Antwort: Die allgemeine Regel in der Notwendigkeit (Zwang) ist, das es erlaubt ist seinen Bart zu rasieren, wenn man eine Situation nicht erdulden kann und man sich fürchtet, dass sein Blut (Leben) für erlaubt erklaert wird wenn man den Bart nicht rasiert.
Oder man sich fürchtet, dass sein Besitz (Haus, Geld, Gold usw.) für erlaubt erklaert wird wenn man seinen Bart nicht rasiert.
Oder wenn man sich um die Sicherheit oder Versorgung seine Familie (Frau, Kinder usw. / Das man ihnen etwas antut) fürchtet, wenn er seinen Bart nicht schneidet.
Wie dies zum Beispiel in Libyen, und manchmal in Iraq und in Syrien vorkommt, und manchmal ist es noch schaendlicher als das eben erwaehnte.
Wenn sie zum Beispiel speziell in Libyen einen Mann sehen der einen Bart traegt, verfolgen sie ihn und sperren ihn 25 Jahre oder mehr ein, und wenn er keinen Bart traegt, lassen sie ihn in Ruhe, in dieser Situation rasiert er den Bart.
Rechtsgutachten vom vorzüglichen Grossgelehrten
Sheikh Abu Abdurrahman Muqbil Bin Hadi Al Wadiee
رحمه الله
Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy
http://www.muqbel.net/fatwa.php?fatwa_id=187