• If this is your first visit, be sure to check out the FAQ by clicking the link above. You may have to register before you can post: click the register link above to proceed. To start viewing messages, select the forum that you want to visit from the selection below.

إعـــــــلان

تقليص
لا يوجد إعلان حتى الآن.

Die Bedingungen für das Gebet

تقليص
X
 
  • تصفية - فلترة
  • الوقت
  • عرض
إلغاء تحديد الكل
مشاركات جديدة

  • Die Bedingungen für das Gebet

    Die Bedingungen für das Gebet

    Die Bedingungen für das Gebet sind neun:

    Die erste Bedingung: Der Islam, das Gegenteil davon ist Unglaube / Kufr.

    Die Taten des Unglaeubigen sind nicht akzeptiert, egal was er macht.

    Der Beweis dafür ist die Aussage von Allah des Erhabene: Es steht den Goetzendiener nicht zu, Allahs Gebetsstaetten zu bevoelker, wo sie gegen sich selbst Zeugnis ablegen durch den Unglauben. Deren Werke werden hinfaellig, und im Hoellenfeuer werden sie ewig bleiben. (Sura At Tawba / 17)

    Und die Aussage von Allah des Erhabene sagte: Und Wir werden Uns den Werken, die sie getan haben, zuwenden und sie zu verwehtem Staub machen. (Sura Al Furqan / 23)

    Die zweite Bedingung: Der Verstand / Al Aql, das Gegenteil davon ist Verrückt.
    Der Stift ist erhoben über den Verrückten, bis er wieder bei Verstand ist.

    Der Beweis dafür ist der Hadith: Von Aisha رضي الله عنها vom Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم der sagte: „Der Stift ist erhoben bei dreien: dem Schlafenden bis er aufgewacht ist, dem Verrückte bis er wieder bei Verstand ist, dem Junge bis er die Pubertaet erreicht hat.“

    **(Abu Dawud Nr. 4402 / Al Bayhaqi Nr: 8566 / Abu Yaala Nr: 4400 / Ibn Maja Nr. 2042 / Sheikh Al Albani رحمه الله hat diesen Hadith in Sahih Wa Daaif Sunnan Abu Dawud als Sahih / Gesund eingestuft)**

    Die dritte Bedingung: Das Unterscheidungsvermoegen / At Tamiyz - Das jemand unterscheidungsfaehig ist.

    Das Gegenteil davon sind Kleinkinder und die Grenze davon ist sieben Jahre, danach wird ihnen das Gebet befohlen, wegen der Aussage des Gesandten صلى الله عليه و سلم :
    „Befehlt euren Kindern mit sieben Jahren das Gebet und schlagt sie wenn sie zehn Jahre sind (Und nicht beten), und trennt ihre Schlafplaetze (Wenn sie zehn Jahre sind muss man die Jungen und Maedchen getrennt voneinander schlafen lassen).“

    **(Musnad Imam Ahmad Nr. 6467 / Abu Dawud Nr. 496 / Sheikh Al Albani رحمه الله hat diesen Hadith in Mukhtasar Irwaa Al Ralil als Sahih / Gesund eingestuft)**

    Die vierte Bedingung: Das Reinigen nach dem „grossen und kleinen Geschäft“ und die rituelle Gebetswaschung – Al Wudu / Rafuul Al Hadath.

    Und die Bedingungen sind zehn:
    1. Der Islam.
    2. Der Verstand (Al Aql).
    3. Das Unterscheidungsvermoegen (At Tamiyz).
    4. Die Absicht (An Niya).
    5. Er nimmt die Regel (Für den Wudu) als seinen Begleiter (Er kennt die Regeln), so dass er keine Absicht nimmt sie zu unterbrechen (Absicht für den Wudu), bis er die Reinigung beendet hat und es keine unzulaessige Unterbrechung gibt (Keine Unterbrechung des Wudu gibt).
    6. Das Reinigen mit Istinja (Wasser) oder Istijmar (Abwischen mit Steinen usw.) vor dem Wudu.
    7. Das Wasser muss rein (Tahir) sein (Nicht verschmutzt / Najas).
    8. Das Entfernen von Dingen auf der Haut, welche das Erreichen des Wassers auf die Haut verhindern (Creme mit Oel, Oele usw.).
    9. Das Eintreten des Zeitpunktes

    **Für den oder diejenige welche die ganze Zeit wegen einer Krankheit oder etwas anderem die Gebetswaschung mit Urin, Blut oder mit einer Darmluftentlehrung unterbrechen.

    Wie der unwillkürlicher Harnfluss / Salas Al Bawl, oder Blut das fortdauernd aus der Vagina kommt ohne die monatliche Menstruationsblutung / Mustahada, oder die unwillkürliche Darmluftentlehrung / Salas Ar Rih, moege Allah uns davor bewahren.

    Diese Personen müssen den Zeitpunkt so waehlen, dass sie die Gebetswaschung erst vollziehen, wenn die Zeit fürs Gebet eingetroffen ist, und dann direkt beten.

    Dadurch ist ihr Gebet gueltig auch wenn waehrend dem Gebet, Urin, Blut oder eine Darmluftentlehrung austritt**

    Was aber zur Pflicht gemacht wurde sind sechs Dinge:

    a. Das Waschen des Gesichts, und zu ihm gehoert, dass man das Wasser im Mund einführt und wieder ausspeit / Al Madmad, und dass man das Wasser in die Nase zieht und wieder raus laesst / Al Istinshaq.

    **Die Rechtschule der Hanabila sagen: Es ist Pflicht, das das Wasser im Mund zirkuliert, sich bewegt.

    Die Rechtschule von As Shafaai sagen: Es reicht, wenn man Wasser in den Mund eingeführt wird und es bedarf kein Zirkulation / Bewegung im Mund.

    Imam An Nawawi رحمه الله sagte: Die Allgemeinheit der Gelehrten sehen die Zirkulation / Bewegung im Mund nicht als verpflichtend an**

    Die Grenzen (Des Gesichts) in der Laenge sind: Wo die Haare auf dem Kopf anfangen zu wachsen bis zum Kinn.

    Die Grenzen (Des Gesichts) in der Breite sind: Vom Beginn des einen Ohrs bis zum anderen Ohr.

    b. Das Waschen der Haende bis zu den Elbogen.
    c. Das Streichen über den gesamten Kopf, dazu gehoeren die Ohren.
    d. Das Waschen der Fuesse, bis zu den Knoecheln
    e. Die Reihenfolge der Ausübung und der Beweis dafür ist die Aussage von Allah des Erhabenen: Oh die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Haende bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füsse bis zu den Knoecheln. (Sura Al Maida / 6)

    Der Beweis für die Reihenfolge ist die Ueberlieferung: „Beginnt mit dem womit Allah begonnen hat.“

    **Das Wort: „Beginnt“ wiederspricht dem eigentlichen Text: Ich beginne“, der in Muslim vorkommt.

    Sheikh Al Albani رحمه الله hat den Hadith ((Beginnt mit dem womit Allah gegonnen hat)) in Tamam Al Minna Fi At Taaliq Ala Fiqh also Sahih / Gesund eingestuft, mit der Anmerkung das „beginnt“ im Wiederspruch ((Anormal / Shadh)) zu der Ueberlieferung in Sahih Muslim Nr. 2137 steht, und das richtige so ist, wie es in Sahih Muslim vorkommt: „Ich beginne mit dem womit Allah begonnen hat.“**

    Der Beweis für die Ausübung ist in der Ueberlieferung zu finden: Das der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم als er bei einem Mann eine Stelle von der Groesse eines Dirham (Münze) an seinem Fuss sah, welche das Wasser (Beim der Gebetswaschung / Wudu) nicht erreicht hatte, ihm befahl sie (Gebetswaschung) zu wiederholen.

    f. Die Erwaehnung (Vor dem Wudu) von den Namen Allahs (Bismillah) und das Gedenken (Dhikr) von Allah (Waehrend des Wudu), ist eine Pflicht.

    **Bei der Allgemeinheit von den Leuten des Wissen, ist die Erwaehnung von den Namen Allahs ((Bismillah)) keine Pflicht, sondern eine Sunnah und dies ist die Meinung, welche mehr Gewicht hat, also wahrscheinlicher ist.

    Was das Gedenken (Dhikr) von Allah ((Waehrend dem Wudu)) betrifft, welches in der Ueberlieferung von Ibn Hiban vorkommt, so ist die Ueberlieferungskette schwach und wird nicht genommen und das ist die Meinung von Sheikh Al Islam Ibn Taymiya, Imam An Nawawi, Ibn Al Qaym رحمهم الله und anderen.

    Das Gedenken (Dhikr) nach dem Wudu, ist in der Uebereinstimmung der Rechtsgelehrten eine Sunnah**

    Das was die rituellen Gebetswaschung (Wudu) aufhebt, sind acht:

    a. Das was aus dem Geschlechtsteil (Penis – Scheide ,an dem Ort wo der Urin austritt) und aus dem After austritt / Al Kharij Min As Sabilain.

    **Gemeint ist alles was aus dem Ort wo der Urin (Penis & Vagina) oder der Kot (Aus dem After) austritt, egal ob rein ((Tahir)) oder unrein (Najas)), die Gebetswaschung unterbricht.

    Wie Stuhl, Urin, Darmluftentlehrung, selbst wenn ein Steinchen oder Kuegelchen aus diesen Oeffnungen austritt.

    Dinge welche Tahir sind: Samen, Darmluftentlehrung usw.
    Dinge welche Najas sind: Stuhl, Urin, Madi ((Substanz die in geringer Menge vor dem Samenerguss austritt)), Wadi ((Weisse, dicke Flüssigkeit, welche von der Prostata produziert und mit dem Geschlechtsteil ausgestossen wird, sie wird normalerweise dem Samen beigemischt und tritt mit ihm aus, manchmal aber tritt die Flüssigkeit ohne Samen / Samenerguss aus)), Blut usw.

    Die Gelehrten sind sich uneinig, wenn Luft aus der Scheide austritt, es das Wudu bricht.

    Die staerkere Meinung ist, das es die Gebetswaschung nicht erfordert, da die Luft nicht aus den Sabil ((Geschlechtsteil / Ort bei der Scheide wo der Urin austritt)) austritt.

    Auch beim Thema Rutuba Al Farj / Feuchtigkeit welche aus dem weiblichen Geschlechtsteil austritt ((Weisse Substanz)), sind sich die Gelehrten uneinig.

    Die staerkere Meinung ist aber, das die Rutuba / Feuchtigkeit nicht Najas ((Unrein)) ist ((Al Hanifa, As Shafaiia, Al Hanbalia usw.)) und die Gebetswaschung nicht erforderlich macht ((Ibn Hazm, Sheikh Muqbil, Sheikh Yahya Al Hajoore)), da die Rutuba nicht aus dem Geschlechtsteil (Penis – Scheide, an dem Ort wo der Urin austritt) und aus dem After austritt / Al Kharij Min As Sabilain, und es nicht Urin, Samen oder sonst eine Substanz ist, welche erwaehnt wurde, dass sie eine Gebetswaschung erfordert.

    Da sie eine Substanz wie andere Substanzen ((Speichel, Schleim usw.)) ist, die aus dem Koerper austritt und die Beweise für eine Unterbrechung des Wudus nicht vorhanden sind).

    b. Das Austreten von schmutzigen (Fahish) Unreinheiten (Najas) aus dem Koerper / Al Kharij Al Fahish Wa An Najas Min Al Jasad.

    **Hier ist gemeint, das Urin, Kot welcher aus einer anderen Stelle des Koerpers als den Sabilain austritt, eine Erneuerung der Gebetswaschung erforderlich macht, egal ob viel oder wenig austritt.

    Falls es aber eine Darmluftentlehrung aus einer anderen Stelle wie dem After gibt, so muss man keine neue Gebetswaschung vornehmen.

    Auch wenn man erbricht, oder Blut durch ein Verletzung aus einer Stelle des Koerpers austritt, oder der Eiter welcher aus einer Verletzung austritt, der Aderlass, das Hijama (Blut schroepfen), Nasenbluten usw. machen den Wudu nicht verpflichtend, nicht wenn wenig austritt und auch nicht wenn viel austritt, da es keine Beweise dafür gibt.

    Das ist unteranderem die Meinung von der Madhab As Shafaai, Madhab Malik und Sheikh Al Islam Ibn Taymiya رحمهم الله.

    Al Baghwi رحمه الله sagte: „Dies ist die haeufigste Aussage der Sahaba und der Tabaain.“

    An Nawawi رحمه الله sagte: „Es ist nicht bestaetigt, das der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم die Gebetswaschung in dieser Situation verpflichtend gemacht hat.“

    As Sheikh Bin Saadi رحمه الله sagte: „Das Richtige ist, das Blut und Erbrochenes und was dem so gleicht, das Wudu nicht unterbricht, nicht wenig davon und auch nicht viel davon, weil es keinen Beweis dafür gibt und somit der Ursprung genommen wird, naemlich das man die Gebetswaschung dadurch nicht verliert.“

    Al Miswar Bin Makhrama رحمه الله berichtete, dass er in der Nacht als Umar Bin Al Khatab verletzt wurde, bei ihm eintrat, Umar stand für das Frühgebet (Fajr) auf und sagte: „Ja, derjenige der das Gebet unterlaesst hat, hat keine Beteiligung am Islam.“

    So betete Umar und aus seine Wunde trat Blut aus.

    (Muwata Malik Nr. 95 / Sheikh Al Albani رحمه الله hat diesen Athar ((Ueberlieferung eines Sahaba)) im Buch „Irwa Al Ralil“ als Sahih ((Gesund)) eingestuft, nach den Bedingungen von Sahih Al Bukhari und Muslim)

    Al Hasan Al Basri رحمه الله sagte: „Es hat nicht aufgehoert, dass die Muslime mit ihren Verletzungen beten.“**

    c. Das Verlieren des Verstands / Zawal Al Aaql

    **Hier gibt es zwei Arten: Erstens, das komplette Verlieren des Verstandes, gemeint ist hier die Verrücktheit.

    Zweitens, das Verlieren des Verstandes für eine bestimmte Zeit, wie zum Beispiel, der Schlaf (Tiefer Schlaf), die Bewusstlosigkeit, das Berauscht sein ((Alkohl, Drogen usw.)) oder was dem so gleicht**

    d. Das lustvolle Berühren einer Frau / Mash Al Maraa Bi Sahwa

    **Hier gibt es eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gelehrten, ob das lustvolle Berühren jegliche Berührung einer Frau einschliesst oder nicht.

    Die Meinung die mehr Gewicht hat ist, das hier der Geschlechtsverkehr gemeint ist.

    Der Beweis ist in der Ueberlieferung von Aisha رضي الله عنها zu finden, die sagte: „Ich war am schlafen, zwischen den Haenden des Gesandten صلى الله عليه و سلم und meine Füsse waren in seiner Gebetsrichtung (Aisha رضي الله عنها lag zwischen dem Propheten صلى الله عليه و سلم und der Gebetsrichtung), so wenn er sich niederwarf berührte er mich und ich zog meine Füsse zusammen, und wenn er aufstand habe ich sie wieder ausgebreitet.“ Sie sagte, in dieser Zeit gab es in den Haeuser keine Lampen / Lichter.

    (Sahih Al Bukhari Nr. 369 / Sahih Muslim Nr. 796)**

    e. Das Berühren des Schamteils oder des Hinterteils / Anus mit der Hand / Mas Al Farj Bil Yad Qubulan Kana Aw Duburan (Hier ist die gesamte Hand gemeint, Innen und Aussenflaeche, ohne Tuch, Handschuhe usw. die nackte Hand.

    **Die Beweise sind in den Ueberlieferungen zu finden:
    Bushra Bint Sufyan رضي الله عنهما berichtete, das Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Wer sein Glied berührt hat, muss die Gebetswaschung machen.“

    Abu Dawud Nr. 174 / Sheikh Al Albani رحمه الله hat diese Ueberlieferung im Buch „Mukhtasar Irwa Al Ghail“ Nr. 117 als Sahih / Gesund eingestuft.

    Bushra Bint Sufyan رضي الله عنهما berichtete, das Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Wenn einer von euch mit seiner Hand sein Schamteil ((Farj)) berührt hat, so muss er die Gebetswaschung vollziehen.“

    Muujam As Saghir Li Tabarani Nr. 110, Sahih Ibn Hiban Nr. 1125, Sunnan An Nasai Nr. 444, Sunnan Ad Darqutni Nr. 542,

    Sheikh Al Albani رحمه الله hat im Buch „Sahih Wa Daiif Al Jamii As Saghir“, den Hadith mit der Nummer 362 als Sahih ((Gesund)) eingestuft.

    Abu Hureira رضي الله عنه sagte: „Der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte“: Wenn einer von euch mit seiner Hand sein Glied berührt hat, und zwischen ihnen gibt es keinen Schutz oder etwas was sie trennt ((Tuch usw.), so muss er Wudu machen.“

    Ibn Haban Nr. 210 / Sheikh Al Albani رحمه الله sagte im Buch „As Silsilat As Sahiha“, Al Bab: 1235, Al Juz: 3, As Safha: 309, die Ueberlieferungskette ist Jaid ((Gut)).

    Der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Jeder Mann der sein Schamteil berührt hat muss Wudu machen und jede Frau die ihr Schamteil berührt hat muss Wudu machen.“

    Sunnan Al Bayhaqi Nr. 652 / Musnad Ahmad Bin Hanbal Nr. 7076 / Sunnan Ad Darqutni Nr.544

    Sheikh Al Albani رحمه الله hat im Buch „Sahih Wa Daiif Al Jamii As Saghir“ die Ueberlieferung mit der Nummer 4491 als Sahih ((Gesund)) eingestuft.

    Die andere Ueberlieferung, welche beweist das der Wudu nicht durch das Berühren des Geschlechtsteils unterbrochen wird, ausser wenn man das Geschlechtsteil mit Lust berührt, ist von: Talq Bin Ali رضي الله عنه , der den Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم über den Mann befragte, der im Gebet sein Glied berührt, ob dieser die Gebetswaschung vollziehen muss. So antwortete der Gesandte صلى الله عليه و سلم : Nein, vielmehr ist es ein Stück von dir.“

    Mawata Malik Nr. 20 / Musnad Ahmad Bin Hanbal Nr. 16329 / Sheikh Al Albani رحمه الله hat diese Ueberlieferung als Sahih / Gesund im Buch „Tamam Al Minna Fi Taaliq Ala Fiqh“, Al Bab: Nawaqid Al Wudu erwaehnt.

    Hier gibt es aber eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gelehrten, einige sagen die Ueberlieferung (Talq Bin Ali رضي الله عنه) wurde durch die Ueberlieferungen von Bushra Bint Sufyan und Abu Hureira رضي الله عنهما aufgehoben (Mansukh) und dies ist die Meinung welche mehr Gewicht hat.

    Und wenn es nicht so ist, so sind die beiden Ueberlieferungen von Bushra Bint Sufyan und Abu Hureira رضي الله عنهما dennoch staerker in der Ueberlieferungskette, als der Hadith von Talq Bin Ali رضي الله عنه , da er von mehreren Sahaba überliefert wurde.

    Was das Berühren des Anus betrifft, so macht seine Berührung die Gebetswaschung nicht erforderlich, da der Wortlaut des Hadith Glied / Dhakr und Schamteil / Farj beinhaltet und nicht den Po / Anus.

    Dies ist unteranderem die Meinung von der Madhab Malik, Abu Hanifa, Dawud und eine von zwei Aussagen von Ahmad رحمهم الله .

    Ibn Hazm رحمه الله sagte, das es nicht richtig ist, das Hinterteil Farj / Schamteil zu nennen, wegen der Aussage von Allah des Erhabenen: Und diejenigen, die ihre Scham hüten ausser gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (An Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (Hierin) nicht zu tadeln.
    (Sura Al Muminun / 5-6)


    Dies ist auch die Meinung von At Tabari und Sheikh Al Islam رحمهما الله**

    f. Das Essen von Kamelfleisch / Akl Lahm Al Jazur.

    **Hier gibt es eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gelehrten, ob mit dem Fleisch des Kamels nur das Fleisch gemeint ist, oder auch der Magen, Leber, Fett, Niere, Darm und was dem sonst so gleicht.

    Die offensichtlichere Meinung davon ist, das alle diese Teile vom Kamel die Gebetswaschung erforderlich machen.

    Wegen der Aussage von Allah dem Erhabenen: Verboten ist euch (Der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch…((Sura Al Maida / 3)), denn mit Schweine –„Fleisch“ ist jeder Teil ist vom Schwein gemeint, von der Haut bis zu den Innereien usw.

    Ein Mann fragte den Prophet صلى الله عليه و سلم : „Muss ich die Gebetswaschung vollziehen, wenn ich Schafsfleisch gegessen habe?“ Der Prophet sagte: „Wenn du moechtest mache Wudu und wenn du nicht moechtest so mache kein Wudu.“ Er sagte weiter: „Muss ich die Gebetswaschung vollziehen, wenn ich Kamelfleisch gegessen habe?“ Der Prophet sagte: „Ja, vollziehe die Gebetswaschung wenn du Kamelfleisch gegessen hast.“ Er sagte: „Bete ich auf dem Weideplatz von den Schafen?“ Der Prophet sagte: „Ja.“ Er sagte: „Bete ich auf den Weideplatz von den Kamelen?“ Der Prophet sagte: „Nein.“

    ((Sahih Muslim Nr. 539 / Sahih Ibn Hiban Nr. 1173 / Musnad Ahmad Bin Hanbal Nr. 19881 usw.))

    Jabir Ibn Samra, Muhammad Bin Ishaq, Ibn Khzayma, Imam Ahmad und die Mehrheit der Madhab der Hanabila, Ibn Hazm, Ibn Mundhar, An Nawawi, Al Bayhaqi und einer von zwei Aussagen von As Shafaai usw., sind der Meinung das das Essen vom „Fleisch“ des Kamels die Gebetswaschung erfordert.

    Was die „Brühe“ ((Suppe)) mit dem Kamelfleisch betrifft, so muss man auch bei der „Brühe“ die Gebetswaschung vollziehen, da bei einer Brühe der Geschmack des Kamelfleisches vorhanden ist, gleich wenn man eine Brühe aus Schweinefleisch kochen würde, so waere dies auch verboten.

    Was aber die Milch und den Urin vom Kamel betrifft, so muss man keine Gebetswaschung vollziehen wenn man sie getrunken hat.

    Wegen der Ueberlieferung von Anis Bin Malik رضي الله عنه der die Geschichte von den Leuten von Uuraina berichtete, dass der Gesandte Allahs صلى الله عليه سلم ihnen befohlen hat, dass sie den Kamelen der Sadaqa folgen und von ihrem Urin und ihrer Milch trinken ((Sahih Al Bukhari Nr. 226)), und ihnen nicht berichtet hat, dass sie Gebetswaschung verlieren, wenn sie vom Urin oder der Milch der Kamele getrunken haben, obwohl die Angelegenheit es verlangt haette, wenn es den die Gebetswaschung erfordern würde.

    Somit liefert das den Beweis, das die Gebetswaschung empfohlen, es aber nicht verpflichtend ist.

    An Nawawi رحمه الله sagte: Unsere Madhab und die Madhab aller Gelehrten sind sich einig, dass wer Milch vom Kamelen getrunken hat, es nicht erforderlich ist für ihn die Gebetswaschung zu erneuern**

    g. Das Waschen eines Toten / Tarsil Al Maiit.

    **Hier ist das Waschen des Toten gemeint, mit oder ohne Hindernis ((Tuch, Schwamm usw. welches hindert das die nackte Hand den Koerper des Toten berührt), jung oder alt, frei oder Diener, Mann oder Frau (Es macht keinen Unterschied).

    Ibn Umar, Abu Hureira und Ibn Abas رضي الله عنهم haben befohlen, dass diejenigen welche einen Toten waschen, danach die Gebetswaschung erneuern müssen.

    Hier ist es wahrscheinlich, dass die drei erwaehnten Sahaba رضي الله عنهم dies als empfehlenswert gesehen haben, es aber keine Beweise von Quran und Sunnah dafür gibt.

    Wenn jemand einen Toten waescht und sein Schamteil ((Farj)) ohne Handschuhe usw. berührt, so muss er die Gebetswaschung erneuern und wenn er die Schamteil mit Handschuhen usw. berührt so muss er die Gebetswaschung nicht erneuern**

    h. Das Verlassen des Islams / Ar Rida An Al Islam, moege Allah uns davor bewahren !

    **Das Abfallen vom Islam unterbricht die Gebetswaschung / Wudu.

    Da mit dem Abfallen vom Islam, moege Allah uns davor bewahren, die Taten ungültig werden.

    Wenn jemand die Gebetswaschung vollzogen hat, und danach mit Kufr / Unglauben spricht, er zum Beispiel über Allah flucht oder über den Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم , so ist seine Gebetsreinheit ungültig, und er muss zuerst Tawba machen (Es bereuen, sich bei Allah für das entschuldigen, diese Tat nicht mehr machen usw.) und das Glaubensbekenntnis nochmal aufsagen, bevor er die Gebetswaschung / Wudu wiederholt, da mit seinem Abfall vom Islam alle seine Taten ungültig geworden sind.

    Allah der Erhabene sagt im Quran: Wenn du Allah andere beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfaellig. (Sura Az Zumar / 65)

    Und so ist es auch wenn jemand fastend war, und er spricht Worte (Mit Absicht) aus die ihn aus dem Islam befoerdern, so wird sein Fasten für diesen Tag ungültig, und er muss Tawba machen und diesen Tag an einem anderen Tag nachholen**

    Die fünfte Bedingung: Das Entfernen der Unreinheit / Izalatun Najasa.
    Hier ist die Entfernung der Unreinheiten / Najasat von drei Stellen gemeint:

    a. Vom Koerper b. Von den Kleidern c. Vom Platz auf dem man beten moechte (Erde, Gebetsteppich usw.)

    Da Allah der Erhaben im Quran sagt: Und deine Gewaender, die reinige. (Sura Al Muddathir / 4)

    Die sechste Bedingung: Das Bedecken der Schamteile / Satr Al Auwra.

    Die Allgemeinheit der Leute des Wissens sind sich einig, dass wer nackt betet obwohl er die Moeglichkeit hat sich zu bedecken, sein Gebet dadurch ungültig wird.

    Die Auwra vom Mann ist von unterhalb des Bauchnabels bis unterhalb der Knie, Bauchnabel und Knie müssen nicht bedeckt sein, wie auch bei der Sklavin müssen alle diese Dinge bedeckt sein (Gleich wie beim Mann) wenn sie betet.

    **Somit ist das Gebet auch gültig wenn man mit nur einem Kleidungsstück betet, und die Aura dabei bedeckt ist, man begeht damit aber eine Sünde.

    Da der Prophet صلى الله عليه و سلم es verboten hat in nur einem Kleidungstück zu beten, wenn nicht wenigstens ein Teil der Schulter bedeckt ist.

    Der Prophet صلى الله عليه و سلم sagte: Es betet niemand von euch mit nur einem Kleidungstück, und ein Teil seiner Schulter ist nicht mit etwas bedeckt. (Sahih Muslim Nr. 516)**

    Bei der freien Frau (Nicht Sklavin), ist alles Auwra (Es muss alles bedeckt sein) ausser dem Gesicht.

    **Sheikh Al Islam رحمه الله sagte, das die Haende und Füsse waehrend des Gebets nicht bedeckt sein müssen, ausser wenn Maenner anwesend sind welche von der Ehe nicht ausgeschlossen sind, und in diesem Fall muss sie auch das Gesicht bedecken.

    Die Ueberlieferung von Umm Salama رضي الله عنها ist schwach oder beweist denn wenn sie richtig ist, einzig das es empfohlen ist, die Füsse zu bedecken.

    Sie رضي الله عنها fragte den Propheten صلى الله عليه و سلم : „Betet die Frau im Gewand und Khimar, ohne dass sie unter oder über dem Gewand, Hosen oder sonst was traegt ?“

    Er صلى الله عليه و سلم sagte: „Ja, wenn ihr Gewand vollstaendig lang und weit ist, und die Sichtbarkeit ihrer Füsse bedeckt.“

    Sheikh Al Albani رحمه الله hat im Buch Sahih und Daaif Sunnan Abi Dawud diese Ueberlieferung als schwach eingestuft / Al Bab 640 / Al Juz 2 / As Safha 140**

    Die siebte Bedingung: Das Eintreten des Zeitpunkts (Für das Gebet) / Dukhul Al Waqt.

    Und der Beweis von der Sunna ist die Ueberlieferung von Jibril عليه و السلام , der den Propheten صلى الله عليه و سلم waehrend der ersten und letzten Zeit des Gebets aufsuchte, und ihm sagte: „Oh Muhammad, das Gebet ist zwischen diesen zwei Zeiten.“

    **In Musnad Ahmad Ibn Hanbal Nr. 3081 / Sunnan Abi Dawud Nr. 332 / Sunnan At Tirmithi Nr. 138 / Sheikh Al Albani رحمه الله hat diese Ueberlieferung in seinem Buch Sahih wa Daaif Al Jaamii As Saghir / Al Juz 1 / As Safha 229 als richtig eingestuft**

    Und die Aussage von Allah des Erhabenen: Das Gebet ist den Glaeubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben. (Sura An Nisa / 103)

    Das heisst: Die Zeiten für das Gebet sind verpflichtend.

    Der Beweis für die Zeiten ist die Aussage von Allah dem Erhabenen: Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne bis zum Dunkeln der Nacht, und (auch) die (Quran) Lesung (in) der Morgendaemmerung. Gewiss, die (Quran) Lesung (in) der Morgendaemmerung wird (von den Engeln) bezeugt. (Sura Al Isra / 78)

    **Wer das Gebet absichtlich nicht zur vorgeschriebenen Zeit betet, muss und kann das Gebet nicht wiederholen.

    Das Gebet ist ungültig und wir von Allah nicht akzeptiert**

    Die achte Bedingung: Das Zuwenden zu der Qibla (Gebetsrichtung / Makkah) / Istiqbal Al Qibla.

    Und der Beweis ist die Aussage von Allah dem Erhabenen: Wir sehen ja dein Gesicht sich (suchend) zum Himmel wenden. Nun wollen Wir dir ganz gewiss eine Gebetsrichtung zuweisen, mit der du zufrieden bist. So wende dein Gesicht in Richtung der geschützten Gebetsstaette ! Und wo immer ihr seid, wendet eure Gesichter in ihre Richtung ! (Sura Al Baqarah / 144)

    Die neunte Bedingung: Die Absicht / An Nija.
    Und ihr Platz ist im Herzen (Das heisst sie wird im Herzen genommen) und sie auszusprechen ist eine Bidaah (Eine Erneuerung im Islam).

    Und der Beweis dafür ist: Wahrlich die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen gebührt was er beabsichtigt hat. (Sahih Al Bukhari Nr. 1 / Sahih Muslim Nr. 5035)

    In: Kitab Shurut As Salah
    Von: Al Imam Al Mujadid Muhammad Ibn Abdul Wahab An Najdi
    رحمه الله

    **Abu Umar Ibrahim Al Italy**

    Uebersetzt von Abu Umar Ibrahim Al Italy
يعمل...
X